2201/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 07.06.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend bundesweit einheitliche Emissionsschutzgesetze

Maßnahmenpaket Umwelt 2020

Der Schutz unserer Natur und der Tier- und Pflanzenarten ist für eine gesunde und widerstandsfähige Umwelt unumgänglich. Ein Verlust der Lebensräume führt zu einem Verlust der Artenvielfalt, weswegen diese eines besonderen Schutzes bedürfen, um sich innerhalb eines natürlichen Rahmens entwickeln und verändern zu können. Veränderte Anforderungen verlangen flexibel gestaltete Schutzmaßnahmen, die flexibel an zukünftige Herausforderungen angepasst werden können. Dies betrifft insbesondere den Wandel von Fauna und Flora unter dem Gesichtspunkt der fortschreitenden Klimaveränderung. Trotz dieser Tatsachen stellen die österreichischen Naturschutzmaßnahmen eine Mischung zersplitterter, unflexibler und ungenügend abgestimmter Einzelmaßnahmen dar. Dadurch, dass der Naturschutz ausschließlich in die Kompetenz der Bundesländer fällt, wird die Umsetzung internationaler Verpflichtungen und die Ausweisung und das Management von Schutzgebieten stark verkompliziert und die einheitliche bundesweite Umsetzung schwierig. Die EU-Kommission hat auch aufgrund dessen bereits mehrmals Natura-2000 Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich angestrengt. Die Umsetzung von europaweit geltenden Naturschutzbestrebungen ist durch die geltende Rechtslage allem Anschein nach strukturell schwierig. Ein Bundesnaturschutzgesetz sowie bundesweit abgestimmte Emissionsschutzgesetze wären Schritte, welche die effiziente Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen fördern würden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird dazu aufgefordert, mit den Bundesländern in Verhandlungen zu treten, an deren Ende der Beschluss bundesweit einheitlicher Emissionsschutzgesetze im Einklang mit EU Vorgaben stehen soll.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.