2203/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 07.06.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Abschaffung des Überbrückungsgeldes

Das Überbrückungsgeld ist eine exklusive Frühpensionierungsmethode für Beschäftigte der Baubranche, die über die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse zur Verfügung gestellt wird. Finanziert wird diese Leistung durch Zuschläge zu Löhnen und Gehältern von Mitarbeiter_innen in dieser Branche. Vergleichbare Regelungen gibt es in keiner anderen Branche und für keine anderen Beschäftigten. Legitimiert wird diese Leistung damit, dass sich die Branche diese Leistung selbst finanziere. Außer Acht gelassen wird dabei aber die Selbstverständlichkeit, dass diese zu bezahlenden Beiträge erwirtschaftet werden müssen, was nur auf Kosten der Konsument_innen passiert. Einer der bedeutsamsten Kund_innen der Baubranche stellt die öffentliche Hand dar und damit alle Bürger_innen. Weil die Baubranche natürlich ihre Kosten an die Kund_innen weitergeben muss, betrifft das natürlich auch den Wohnbau. Modelle wie das gegenständliche konterkarieren daher auch die Sonntagsreden zur Überschrift "leistbares Wohnen".

Die Finanzierung dieses Überbrückungsgeldes wird nicht nur durch Lohnzuschläge finanziert, sondern auch durch einen Überweisungsbetrag der Pensionsversicherungsanstalt (gem § 679 ASVG) von bisher 13 Millionen Euro, weshalb diese Eigenheit schlussendlich von allen PVA-Versicherten mitfinanziert wird. Dieser Zuschuss widerlegt auch die Legende, dass sich die Branche diese Frühpensionierungsvariante selbst finanziere.

Die Gebarung der BUAK der letzten Jahre im Bereich der Überbrückungsgeldes lässt es zu, den Leistungsumfang immer weiter auszubauen. Beispielsweise wurde per Verordnung die mögliche Bezugsdauer von zwölf auf 18 Monate erhöht (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009269). Ebenfalls wurden im Zuge der Beschlussfassung des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes die Zugangsvoraussetzungen wesentlich erleichtert.

Laut Anfragebeantwortung 10970/AB XXV. GP wurden alleine 2016 knapp 32 Millionen Euro für diese Frühpensionierungsart aufgewendet. Diese Mittel wären sinnvoller in einer Senkung der Lohnnebenkosten im Baubereich und in präventiven Rehabilitations- und Umschulungsmaßnahmen für Tätige im Baubereich investiert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmögliche eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die ein Auslaufen des Überbrückungsgeldes vorsieht."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.