2205/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 07.06.2017
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EntschlieSSungsantrag
der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft stärken
Die mit 1. September 2011 neugeschaffene Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wurde als Reaktion auf die zunehmende Anzahl besonders umfangreicher Wirtschaftsstrafsachen mit vermehrten internationalen Verflechtungen geschaffen. Die gesteigerte Komplexität dieser Verfahren erforderte neue Konzepte und Strukturen für einen effizienten und erfolgreichen Einsatz der Ermittlungsbehörden. In der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) soll sich die notwendige Kompetenz und Expertise für eine qualifizierte und effiziente Verfolgung großer Wirtschafts- und Korruptionsdelikte konzentrieren. Eine Besonderheit dieser Staatsanwaltschaft sind die hier tätigen ExpertInnen aus dem Finanz-, Wirtschafts- und IT-Bereich.
Die Tätigkeit der WKStA ist stark
spezialisiert und in fachlich in höchstem Maße anspruchsvoll. Sie
hat die Aufgabe, der Rechtsordnung gegenüber mitunter hochprofessioneller,
enorm finanzkräftiger und bestens vernetzter Wirtschafts- und Korruptionskriminalität
zum Durchbruch zu verhelfen. Allein die komplizierten Verflechtungen und
Konstruktionen im Zusammenhang mit der Causa HYPO Alpe Adria haben gezeigt, wie
groß Expertise und Zeitaufwand der Strafbehörde sein müssen, um
hier durchzudringen. Diese Ressourcen der WKStA sind naturgemäß
begrenzt. Aufgrund der FÜlle an Causen ist die WKStA ressourcentechnisch
am Anschlag.
Der internationalen Wirtschaftskriminalität steht hingegen ein ungleich
größeres Reservoir an Fachexperten und Netzwerken zur
Verfügung. Um hier Waffengleichheit herzustellen und den
österreichischen Staat und seine Rechtsordnung als ernstzunehmenden Gegner
zu positionieren, muss die WKStA gestärkt werden. Die Erfahrungen des
HYPO-UA, für dessen magebliche Sachverhalte vor der HYPO-Verstaatlichung
die StA Klagenfurt zuständig war, haben gezeigt, in welcher Weise diese
Stärkung erfolgen muss.
Gleiches gilt für reguläre Staatsanwaltschaften, die ebenso in
Wirtschafts- und Korruptionssachen tätig werde.
StA und WKStA muss ein Pool externer
ExpertInnen zu Verfügung stehen, die etwa die Systeme, Vorgehensweisen und
Netzwerke jener Wirtschafts- und Korruptionskriminalität kennen und durchblicken,
denen die Staatsanwälte sich in ihrer Ermittlungsarbeit gegenüber
sehen. Keinesfalls soll es zu einer Auslagerung der Tätigkeit der
Staantsanwälte an Private kommen, der Kern der Kompetenz und Koordination
muss stets in Händen der staatlichen Ermittlungsbehörden liegen.
Die ExpertInnen sind von einer unabhängigen Kommission auf ihre fachliche
Qualifikation hin zu beurteilen und haben bei ihrer Aktivierung im Zuge einer
Ermittlung eine Unbefangenheitserklärung zu unterschreiben. Die Beiziehung
eines/einer konkreten Experten/einer Expertin im konkreten Ermittlungsverfahren
ist öffentlich und transparent zu begründen.
Stellt man die rund 10 Milliarden Euro Schaden, die die Causa HYPO Alpe Adria
der Republik und dem Steuerzahler verursacht hat den 1 bis 5 Millionen Euro
gegenüber, die die zusätzliche Beiziehung externer ExpertInnen durch
die StA und die WKStA in ihrer Ermittlungstätigkeit in etwa kosten
würde, wird klar: Zur Stärkung der Staatsanwaltschaften effizient
aufgewendete Mittel, die dadurch erzielte Präventionswirkung und
durchsetzbaren Rückforderungsansprüche der Republik sind es wert,
müssen es uns wert sein, ihr einen größeren finanziellen Rahmen
zur Beiziehung schlagkräftiger externer Experten zur Verfügung zu
stellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz, wird aufgefordert, die Einrichtung eines Pools externer ExpertInnen zur Beiziehung zu Ermittlungen der StA in Wirtschafts- und Korruptionssachen sowie der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, sodass die für die Bekämpfung von (internationaler) Wirtschaftskriminalität und Korruption notwendige Schlagkraft der Staatsanwaltschaften gewährleistet ist, um Waffengleichheit zwischen Staat und jedweder Wirtschafts- und Korruptionskriminalität zu schaffen. Die ExpertInnen sind von einer unabhängigen Kommission auf ihre fachliche Qualifikation hin zu beurteilen und haben bei ihrer Aktivierung im Zuge einer Ermittlung ihre Unbefangenheit schriftlich zu bestätigen. Die Beiziehung eines Experten/einer Expertin im konkreten Ermittlungsverfahren ist von der StA bzw. WKStA öffentlich und transparent zu begründen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Justiz vorgeschlagen.