2205/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 07.06.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft stärken

 

Die mit 1. September 2011 neugeschaffene Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wurde als Reaktion auf die zunehmende Anzahl besonders umfangreicher Wirtschaftsstrafsachen mit vermehrten internationalen Verflechtungen geschaffen. Die gesteigerte Komplexität dieser Verfahren erforderte neue Konzepte und Strukturen für einen effizienten und erfolgreichen Einsatz der Ermittlungsbehörden. In der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) soll sich die notwendige Kompetenz und Expertise für eine qualifizierte und effiziente Verfolgung großer Wirtschafts- und Korruptionsdelikte konzentrieren. Eine Besonderheit dieser Staatsanwaltschaft sind die hier tätigen ExpertInnen aus dem Finanz-, Wirtschafts- und IT-Bereich.

Die Tätigkeit der WKStA ist stark spezialisiert und in fachlich in höchstem Maße anspruchsvoll. Sie hat die Aufgabe, der Rechtsordnung gegenüber mitunter hochprofessioneller, enorm finanzkräftiger und bestens vernetzter Wirtschafts- und Korruptionskriminalität zum Durchbruch zu verhelfen. Allein die komplizierten Verflechtungen und Konstruktionen im Zusammenhang mit der Causa HYPO Alpe Adria haben gezeigt, wie groß Expertise und Zeitaufwand der Strafbehörde sein müssen, um hier durchzudringen. Diese Ressourcen der WKStA sind naturgemäß begrenzt. Aufgrund der FÜlle an Causen ist die WKStA ressourcentechnisch am Anschlag.
Der internationalen Wirtschaftskriminalität steht hingegen ein ungleich größeres Reservoir an Fachexperten und Netzwerken zur Verfügung. Um hier Waffengleichheit herzustellen und den österreichischen Staat und seine Rechtsordnung als ernstzunehmenden Gegner zu positionieren, muss die WKStA gestärkt werden. Die Erfahrungen des HYPO-UA, für dessen magebliche Sachverhalte vor der HYPO-Verstaatlichung die StA Klagenfurt zuständig war, haben gezeigt, in welcher Weise diese Stärkung erfolgen muss.
Gleiches gilt für reguläre Staatsanwaltschaften, die ebenso in Wirtschafts- und Korruptionssachen tätig werde.

StA und WKStA muss ein Pool externer ExpertInnen zu Verfügung stehen, die etwa die Systeme, Vorgehensweisen und Netzwerke jener Wirtschafts- und Korruptionskriminalität kennen und durchblicken, denen die Staatsanwälte sich in ihrer Ermittlungsarbeit gegenüber sehen. Keinesfalls soll es zu einer Auslagerung der Tätigkeit der Staantsanwälte an Private kommen, der Kern der Kompetenz und Koordination muss stets in Händen der staatlichen Ermittlungsbehörden liegen.
Die ExpertInnen sind von einer unabhängigen Kommission auf ihre fachliche Qualifikation hin zu beurteilen und haben bei ihrer Aktivierung im Zuge einer Ermittlung eine Unbefangenheitserklärung zu unterschreiben. Die Beiziehung eines/einer konkreten Experten/einer Expertin im konkreten Ermittlungsverfahren ist öffentlich und transparent zu begründen.

Stellt man die rund 10 Milliarden Euro Schaden, die die Causa HYPO Alpe Adria der Republik und dem Steuerzahler verursacht hat den 1 bis 5 Millionen Euro gegenüber, die die zusätzliche Beiziehung externer ExpertInnen durch die StA und die WKStA in ihrer Ermittlungstätigkeit in etwa kosten würde, wird klar: Zur Stärkung der Staatsanwaltschaften effizient aufgewendete Mittel, die dadurch erzielte Präventionswirkung und durchsetzbaren Rückforderungsansprüche der Republik sind es wert, müssen es uns wert sein, ihr einen größeren finanziellen Rahmen zur Beiziehung schlagkräftiger externer Experten zur Verfügung zu stellen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz, wird aufgefordert, die Einrichtung eines Pools externer ExpertInnen zur Beiziehung zu Ermittlungen der StA in Wirtschafts- und Korruptionssachen sowie der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, sodass die für die Bekämpfung von (internationaler) Wirtschaftskriminalität und Korruption notwendige Schlagkraft der Staatsanwaltschaften gewährleistet ist, um Waffengleichheit zwischen Staat und jedweder Wirtschafts- und Korruptionskriminalität zu schaffen. Die ExpertInnen sind von einer unabhängigen Kommission auf ihre fachliche Qualifikation hin zu beurteilen und haben bei ihrer Aktivierung im Zuge einer Ermittlung ihre Unbefangenheit schriftlich zu bestätigen. Die Beiziehung eines Experten/einer Expertin im konkreten Ermittlungsverfahren ist von der StA bzw. WKStA öffentlich und transparent zu begründen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Justiz vorgeschlagen.