2208/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 07.06.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ermöglichung individueller Förderkonzepte für Schüler_innen

Aktuell gelingt es im Schulsystem nicht gut genug, auf die Talente und Bedürfnisse der einzelnen Kinder individuell einzugehen. Gerade wenn als gesellschaftliches Ziel die Inklusion ausgesteckt wird, ist es aber unausweichlich, hier hochgradig flexible und individuelle Fördermöglichkeiten für alle Kinder zu schaffen. Das betrifft sowohl die Hochbegabten- und Exzellenzförderung, als auch Kinder mit Behinderungen und anderem Förderbedarf.

In diesem Sinne ist es notwendig Rahmenbedingungen zu schaffen, die durchgängige und individuelle Förderkonzepte ermöglichen. Diese sollen bereits in den ersten Bildungseinrichtungen wurzeln und bundesweit einheitlich geregelt werden. Gleiches gilt für die Finanzierung, die nach transparenten Kriterien dem Kind folgen und dem Förderkonzept angepasst werden soll. Für dieses „Case Management“ müssen multiprofessionelle Teams zum Standard werden. Diese Teams setzten sich aus den Eltern, Vertretungen der Bildungseinrichtungen und Systempartner_innen zusammen und beleuchten die Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen aus verschiedenen Blickwinkeln. Das zentrale Anliegen ist die Bündelung von Förderressourcen in einem durchgängigen Förderkontinuum, das bedarfsgerecht und frühzeitig ansetzt.

Dieser Antrag wurde im Rahmen des „Barcamp Inklusion“ am 24.3.2017 gemeinsam mit direkt Betroffenen erarbeitet.

                                              

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehest möglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, um individuelle, durchgängige und systemimmanente Förderkonzepte für alle Kinder zu ermöglichen. Dazu müssen folgenden Rahmenbedingungen etabliert werden.

-       Multiprofessionelle Teams die interdisziplinär vorgehen und ein individuelles „Case Management“ bei der Erarbeitung des jeweiligen Förderkonzeptes ermöglichen.

-       Die Finanzierung muss bundesweit einheitlich und transparent gestaltet werden, hat dem Kind zu folgen und sich nach dem Förderkonzept zu richten.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.