2209/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 07.06.2017
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Parlamentarische Materialien

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schaffung einer barrierefreien Telefonvermittlungszentrale

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Die Einrichtung einer Telefonvermittlungszentrale,  wie sie in anderen Ländern schon seit Jahren existiert,  ist dringend notwendig, um  gehörlosen, taubblinden sowie hör- und sprechbehinderten Menschen eine barrierefreie, direkte Kommunikation mit hörenden Menschen zu ermöglichen.

Bereits am 3. Juli 2013 haben alle im Nationalrat vertretenen Parteien im Zuge der Debatte über einen Entschließungsantrag der Grünen folgende gemeinsame Entschließung verabschiedet:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, durch die weitere Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen beizutragen, in diesem Rahmen auch die barrierefreie Ausgestaltung des Telekommunikationswesens fortzusetzen und in Gespräche mit den Unternehmen einzutreten, um so den Telefonie-Zugang gehörloser, hör- und sprechbehinderter sowie taubblinder Menschen weiter zu verbessern.“

 

Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention, die von Österreich 2008 ratifiziert wurde, fordert die Zugänglichkeit von Informations-, Kommunikations- und anderer Dienste. Im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 – 2020, der zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention von der Bundesregierung beschlossen wurde, ist mit Umsetzungszeitraum 2014 folgende Maßnahme Nr. 109 enthalten:

 

„Evaluierung von Maßnahmen für die Erlassung einer etwaigen Verordnung über barrierefreie Telekommunikationsdienste unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen.“

 

Seit Mai 2012 gibt es einen von BMASK und BMVIT finanzierten Pilotversuch für ein Telefon-Relay-Center: www.relayservice.at   Der Betrieb läuft derzeit in Teilzeit je 6 Stunden von 9 – 15 Uhr an 5 Wochentagen. Der Bedarf ist jedoch viel höher und eine Ausweitung auf 12 Stunden an 7 Wochentagen ist dringend notwendig.

Seit Herbst 2011 gibt es im Telekommunikationsgesetz (§ 17 Abs. 2) eine Verordnungsermächtigung für den Verkehrsminister, Parameter für die Qualität von Telekom-Diensten vorzuschreiben: "In dieser Verordnung können auch geeignete Maßnahmen vorgeschrieben werden, die unter Bedachtnahme auf die Bedürfnisse behinderter Nutzer und im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften behinderte Benutzer in die Lage versetzen, in gleichem Ausmaß wie nicht behinderte Nutzer Telekommunikationsdienste in Anspruch zu nehmen."

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, von der Verordnungsermächtigung in § 17 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz Gebrauch zu machen und bis 30. September 2017 eine barrierefreie Telefonvermittlungszentrale für gehörlose, hör- und sprechbehinderte sowie taubblinde Menschen im Vollbetrieb (12 Stunden an 7 Tagen) einzurichten.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie  vorgeschlagen.