2211/A XXV. GP

Eingebracht am 07.06.2017
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ANTRAG

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Entfall der Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem ein Pflegegeld eingeführt wird (Bundespflegegeldgesetz BPGG), BGBl. Nr. 110/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 116/2016, geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz, mit dem ein Pflegegeld eingeführt wird (Bundespflegegeldgesetz BPGG), BGBl. Nr. 110/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 116/2016, wird wie folgt geändert:

 

 

In §7 lautet der zweite Satz:

 

„Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376 ist nicht anzurechnen.

 

 

Begründung:

 

 

Derzeit wird vom Erhöhungsbetrag der Familienbeihilfe ein Betrag von 60 Euro auf das Pflegegeld angerechnet. So wird z.B. für die Pflege eines behinderten Kindes vom Pflegegeld der Stufe 2 (290 Euro) ein Betrag von 60 Euro abgezogen, sodass als Auszahlungsbetrag an Pflegegeld monatlich nur 230 Euro verbleiben.

Im Jahr gehen den Familien also 720 Euro verloren. Betroffen sind ca. 43.000 Familien mit erheblich behinderten Kindern, die ohnehin viele finanzielle Belastungen tragen müssen. Diese Maßnahme ist im Ergebnispapier „Worauf warten? Inklusion jetzt!“ der SPÖ-Inklusionsenquete vom 29. Mai enthalten.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.