2217/A XXV. GP

Eingebracht am 07.06.2017
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Parlamentarische Materialien

 

Parlamentarische Materialien

ANTRAG

der Abgeordneten Christiane Brunner, Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesklimaschutzgesetz geändert und an die Ziele des Pariser Klimavertrags angepasst wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Einhaltung von Höchstmengen von Treibhausgasemissionen und zur Erarbeitung von wirksamen Maßnahmen zum Klimaschutz (Klimaschutzgesetz – KSG) BGBl. I Nr. 106/2011, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 58/2017, geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz zur Einhaltung von Höchstmengen von Treibhausgasemissionen und zur Erarbeitung von wirksamen Maßnahmen zum Klimaschutz (Klimaschutzgesetz – KSG) BGBl. I Nr. 106/2011, in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2017 wird wie folgt geändert:

 

Anlage 2 lautet:

 

„Anlage 2

Höchstmengen von Treibhausgasemissionen nach Sektoren

für den Zeitraum 2017 bis 2050

in Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxidäquivalent

(berechnet nach den 2006 IPCC-Richtlinien für Nationale Treibhausgasinventuren)

 

Sektor

2017

2018

2019

2020

2025

2030

2035

2040

2045

2050

Abfallwirtschaft

CRF-Sektoren

1A1a – other fuels;

und 6

2,8

2,8

2,7

2,6

2,2

1,8

1,4

1

0,6

0,2

Energie und Industrie (Nicht-Emissionshandel)

CRF-Sektoren 1A1 (abzüglich 1A1a – other fuels), 1A2, 1A3e, 1B, 2A,2B, 2C, 2D, 2G und 3

­­­5,9

5,7

5,5

5,3

4,5

3,6

2,8

1,9

1,1

0,2

Fluorierte Gase

CRF-Sektoren 2E und 2F

2

1,8

1,8

1,7

1,5

1,2

1

0,7

0,5

0,2

Gebäude

CRF-Sektoren 1A4a und 1A4b

7,5

7,3

7,1

6,9

5,7

4,6

3,4

2,3

1,1

0

Landwirtschaft

CRF-Sektoren 1A4c und 4

7,7

7,6

7,4

7,3

6,6

5,9

5,1

4,4

3,7

3

Verkehr

CRF-Sektoren 1A3a (abzüglich CO2) 1A3b, 1A3c, 1A3d und 1A5

20,9

20,2

19,6

18,9

15,8

12,6

9,5

6,3

3,2

0

Gesamtsumme

46,8

45,4

44,1

42,7

36,3

29,7

23,2

16,6

10,2

3,6“

 

Begründung:

 

Im völkerrechtlich verbindlichen Weltklimaabkommen von Paris hat sich die Staaten-gemeinschaft zu einer Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und Anstrengungen, um eine Begrenzung auf 1,5 Grad zu erreichen, verpflichtet. Dafür sieht das Abkommen von Paris vor, dass die globalen Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Netto-Null (ein Gleichgewicht zwischen Emissionsquellen und Senken) betragen. Für Industriestaaten bedeutet dies eine vollständige Dekarbonisierung aller Sektoren bis spätestens zum Jahr 2050. („Paris Agreement“, UNFCCC, Decision-/CP.21, 12.12.2016). Der Weltklimavertrag ist am 4. November 2016 in Kraft getreten.

 

Die Republik Österreich hat den Klimavertrag als eines der ersten Länder weltweit ratifiziert. Nun gilt es den Vertrag in Österreich umzusetzen. Die Einhaltung des Temperaturziels aus dem Klimaabkommen von Paris verlangt von Industriestaaten wie Österreich, den Netto-Ausstoß jeglicher Treibhausgase (THG) spätestens bis zum Jahr 2050 auf Netto-Null zu reduzieren. Je früher der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieressourcen eingeleitet wird, desto kosteneffizienter wird diese Umstellung von statten gehen und desto größer sind die wettbewerblichen Vorteile für Wirtschaftstreibende und Industrie. Dabei ist außerdem zu beachten, dass die heutigen Weichenstellungen in Bezug auf die Entwicklung des Energie- und Mobilitätssystems („lock-in Effekt“) wesentlich für den Trend der Emissionen bis 2030 und 2050 sind. Eile ist also geboten.

 

Die Treibhausgasemissionen in Österreich lagen im Jahr 2015 mit 78,9 Mio. t wieder leicht über dem Niveau von 1990. (Treibhausgasbilanz 2015, Umweltbundesamt, Januar 2016) Das Bundesklimaschutzgesetz (KSG) schreibt in seiner aktuellen Fassung für die Sektoren außerhalb des Emissionshandels eine lediglich maßvolle Reduktion von insgesamt 3,83 Mio. t CO2-Äquivalent für den Zeitraum 2013 bis 2020 vor (KSG Maßnahmenprogramm des Bundes und der Länder, Mai 2015). Bereits bis zum Jahr 2030 wird gemäß Kommissionsvorschlag zur Aufteilung der EU-Klimaziele auf die einzelnen Mitgliedsstaaten jedoch eine Reduktionsleistung von 36 Prozent durch Österreich zu erbringen sein. Dabei ist zu bedenken, dass die 2030-Ziele der EU nicht mit dem Temperaturziel des Pariser Klimavertrags in Einklang sind, sondern zu dessen Erfüllung erheblich nachgeschärft werden müssen.

 

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verständlich, warum in Österreich bis zum Jahr 2020 lediglich wenig mehr, als eine Stabilisierung der THG-Emissionen im „Effort-Sharing“-Bereich ungefähr auf dem Niveau von 1990 angestrebt wird. Eine kontinuierliche und stetige Senkung der Treibhausgasemissionen über einen längeren Zeitraum ist einem abrupten und notgedrungen steilen Reduktionspfad in jeder Hinsicht vorzuziehen.

 

Vor dem Hintergrund der Beschlüsse von Paris und dem Kommissionsvorschlag  für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021-2030 ist es im Sinne einer kosteneffizienten und wirksamen Klimaschutzpolitik angezeigt, das KSG um weitere Etappenziele alle fünf Jahre bis zur vollständigen Dekarbonisierung 2050 zu ergänzen, sowie das aktuelle 2020-Ziel an einen linearen Reduktionspfad im Einklang mit dem Pariser Klimavertrag anzupassen.

 

Die von den Grünen vorgeschlagenen Treibhausgashöchstmengen entsprechen einer 90 bis 95 prozentigen Reduktion der Non-ETS-Emissionen bis zum Jahr 2050 gegenüber dem Basisjahr 1990 gemäß den Empfehlungen des IPCC. Ausgehend von den Ist-Werten der Treibhausgasbilanz 2015 (49,3 Mio t Gesamt) wurde eine lineare Reduktionkurve für alle vom KSG umfassten Sektoren bis zur nahezu vollständigen Reduktion im Jahre 2050 hinterlegt. Für einige Sektoren (Abfallwirtschaft, F-Gase, Energie und Industrie, Landwirtschaft) wurde eine Restmenge an zulässigen Emissionen angenommen, die jedoch durch entsprechende Waldbewirtschaftung (LULUCF) kompensiert werden müssen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.