2245/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 07.06.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

betreffend Behebung der Pflegeheimmisere inklusive Abschaffung des Eigenregress

 

Der aktuelle Volksanwaltschaftsbericht 2016 betreffend Präventiver Maßnahmen hat unter dem Titel Feststellungen und Empfehlungen bei Alten- und Pflegeheimen zum Teil erschreckende Defizite an die Öffentlichkeit gebracht. Gerade jetzt, wo man jahrzehntelanges Leid an ehemaligen Bewohnern von Kinder- und Jugendheimen versucht, aufzuarbeiten und zumindest finanzielle zu einem Teil auszugleichen, sollte gerade im Pflegebereich eine zeitnahe Sanierung von Mängeln, die durch die Volksanwaltschaft festgestellt worden sind, erfolgen.

Im Zusammenhang mit dieser Mängelliste formuliert die Volksanwaltschaft folgende dringende Maßnahmen:

Um eine gute Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner sicher zu gewährleisten,  müssen gute Arbeitsbedingungen des Personals und die erforderliche Personalführungskompetenz der Leitung sichergestellt werden.

Eine hohe Personalfluktuation sollte für Heimträger und Aufsichtsbehörden als alarmierender Hinweis auf Pflegemängel verstanden werden.

Die Handlungssicherheit der Pflegekräfte ist durch regelmäßige Pflegevisiten und Kontrollen der Pflegedokumentation sowie gezielte Schulungen zu Pflegeprozessen zu gewährleisten.

Eine wichtige Aufgabe der Leitung ist es, das Personal zur Supervision zu ermutigen und die Reflexion der Arbeit in der Einrichtung zu unterstützen.

Die fachärztliche und pflegerische Versorgung von gerontopsychiatrisch Erkrankten und meist hochbetagten Bewohnerinnen und Bewohnern ist zu gewährleisten. Fachärztliche und pflegerische Fallbesprechungen sind zu etablieren.

In allen Einrichtungen müssen Konzepte zur Gewaltprävention ausgearbeitet werden. Das Bekenntnis zu gewaltfreier Pflege muss in Leitlinien verankert sein.

Schmerzen im Alter müssen behandelt werden. Schmerz darf nicht als altersbedingt hingenommen werden. Um das zu gewährleisten, muss ein Schmerz-Assessment durchgeführt werden.

Das Schmerz-Assessment muss Teil eines jeden Pflegemanagements sein.

Aufsichtsbehörden müssen in Beachtung ihrer menschenrechtlichen Schutzpflichten gegenüber Menschen mit schweren Beeinträchtigungen jedem Hinweis nachgehen und deren Betreuung in nicht behördlich genehmigten Einrichtungen unterbinden.

Die Heimleitung hat das Personal für einen angemessenen Umgang mit mechanischen, elektronischen und medikamentösen Freiheitsbeschränkungen zu sensibilisieren. Dazu bedarf es entsprechender Schulungen und einer Zusammenarbeit mit der Bewohnervertretung.

Ziel einer medikamentösen Behandlung muss immer die Erhaltung oder Steigerung des Wohlbefindens sein. Die Behandlung mit Psychopharmaka darf erst einsetzen, wenn somatische, psychosoziale und umweltbezogene Ursachen eines „problematischen“ Verhaltens ausgeschlossen werden können und nicht medikamentöse pflegerische Maßnahmen erfolglos waren. Regelmäßige fachärztliche Visiten sind anzustreben.

Zur Beurteilung von potenziell freiheitsbeschränkenden Wirkungen von Psychopharmaka muss neben der exakten medizinischen Indikation auch das Therapieziel bzw. das behandelte Zielsymptom explizit dokumentiert werden.

Regelmäßige Ausschleich- bzw. Absetzversuche müssen vorgenommen werden. Die Wirkung sedierender Medikamente muss im Hinblick auf das Zielsymptom regelmäßig evaluiert werden.

Zu dieser Pflegemisere kommt ein unzureichender Personalbetreuungsschlüssel und der Eigenregress, der viele pflegebedürftige Personen schwer trifft.

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, der auf der Ebene des Bundes die Pflegeagenden über hat, ist hier aufgerufen, gemeinsam mit den Bundesländern entsprechende Mindeststandards festzulegen und umzusetzen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat bis zum 1. Juli 2017 eine Regierungsvorlage über gesetzliche Maßnahmen betreffend Behebung der von der Volksanwaltschaft aufgezeigten Pflegeheimmisere, insbesondere Behebung des Personalmangels bei der Betreuung und Abschaffung des Eigenregress zuzuleiten.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.