2251/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 07.06.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Erhöhung der Audiodeskription des ORF

 

 

Im Zuge eines Besuches beim Dritten Präsidenten des Nationalrates Ing. Norbert Hofer hat der Präsident des Österreichischen Blindenverbandes Dr. Markus Wolf auf diskriminierende Missstände bei der Einhebung der ORF-Rundfunkgebühr hingewiesen.

 

Der BSVÖ fordert eine deutliche Reduktion der Rundfunkgebühr für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen, da sie nur einen kleinen Bruchteil des ORF-Angebotes konsumieren können. Betroffene mit geringem Einkommen sollen auch weiterhin zur Gänze befreit werden. Das vorrangigste Ziel muss sein, den ORF zur drastischen Erhöhung des Audiodeskriptionsangebots zu bewegen. Solang der ORF aber nur ca. 4,155  % seiner Sendezeit für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen barrierefrei gestaltet, ist eine Gebührenreduktion völlig gerechtfertigt.

Der ORF sendet auf vier Sendern (ORF 1, ORF 2, ORF III, ORF Sport+) 24 Stunden am Tag, das sind insgesamt 35.040 Stunden im Jahr für alle 4 Sender und

8.760 Stunden pro Sender. 10 % davon wären pro Sender 876 Stunden. Für alle vier Sender wären 10 % demnach 3.504 Stunden. Mit den 1460  Stunden Audiodeskription in 2016 insgesamt für alle 4 Sender wurden lediglich 4,155 % des ORF-Programms audiodeskribiert.

 

Das ist viel zu wenig. Viel mehr ist möglich, in Großbritannien werden schon mehr als 20% mit Audiodeskription versehen, jeder neue Sender muss binnen

zehn Jahren seines Bestehens einen Audiodeskriptionsanteil von mindestens 10% erreichen.

 

Der BSVÖ fordert daher, dass die 104.000 blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen unabhängig von ihrem Haushaltseinkommen für den vergleichsweise

geringen Anteil am Fernsehprogramm, der für sie barrierefrei zugänglich ist, eine Gebührenreduktion erhalten.

Diese Neuberechnung eines fairen Anteiles von Menschen mit dauerhaften Sehbeeinträchtigungen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre ein zukunftsträchtiges Modell in Richtung Haushaltsabgabe, die in Deutschland schon am 1. Jänner 2013 in Kraft getreten ist. Auch dort zahlen blinde und

sehbehinderte Menschen, so sie nicht aus Einkommensgründen ohnehin von der Abgabe befreit sind, monatlich nur ein Drittel der gesamten Haushaltsabgabe.

Für dauerhaft sehbeeinträchtigte Menschen mit einem geringen Haushaltseinkommen bzw. für taubblinde Personen sollen auch weiterhin die GIS-Gebühren bzw. eine allfällige Haushaltsabgabe zur Gänze entfallen.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass von blinden und sehbehinderten Menschen monatlich nur mehr ein Drittel der bisher vorgeschriebenen ORF-Rundfunkgebühren  eingefordert wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.