2258/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 19.06.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

betreffend Foto als Identitätsnachweis auf der E-Card

Nach dem Verschwinden von 600.000 E-Cards und der dadurch bestehenden Möglichkeit, dass Dritte illegal Leistungen des österreichischen Gesundheitssystems durch gestohlene oder gefundene E-Cards  in Anspruch nehmen, ist auch der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hellhörig geworden. Bei einer durchschnittlichen Schadenssumme von 300 Euro pro E-Card durch missbräuchliche Verwendung, macht die Gesamtkostenbelastung 180 Mio Euro aus, - dem stehen aber lediglich 18 Mio Euro an Kosten für die SV-Träger entgegen.

Der neue Präsident des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger fordert jetzt deshalb jetzt ebenfalls ein Foto als Identitätsnachweis auf der E-Card. Dies soll in einem ersten Schritt freiwillig erfolgen. Durch eine verpflichtende Einführung könnte man binnen drei Jahren aber 162 Mio. Euro an Einsparungspotential durch verhinderten Missbrauch lukrieren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Umstellung für alle zukünftig neu ausgestellten E-Cards auf ein System mit einem Foto vorsieht.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.