2265/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 28.06.2017
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EntschlieSSungsantrag

fixereit mit Gewaltofern

 

der Abgeordneten Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde

 

betreffend fixer Fördertopf für Anti-Gewaltarbeit und Arbeit mit Gewaltopfern

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Gewalt im sozialen Nahraum ist für einen großen Teil der Frauen in Österreich und weltweit noch immer alltäglich. Insbesondere das Fehlen einer verbindlich geregelten verlässlichen Finanzierung erschwert oder vereitelt jedoch oftmals den niedrigschwelligen Zugang für Frauen und Männer zu einem entsprechenden Hilfesystem.

Das European Added Value Assessment (EAVA) schätzt 2011 die Kosten geschlechtsspezifischer Gewalt in der EU auf etwa 3,7 Milliarden Euro in Österreich und rund 225 Milliarden Euro in der EU, was wiederum etwa 450 Euro pro Jahr und EU-BürgerIn entspricht. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die hohen gewaltbedingten Kosten nur durch eine Verminderung von Gewalt reduziert werden können. Der Grevio-Schattenbericht kommt daher zu dem Schluss, dass diese hohen Kosten bei den Investitionen in Gewaltprävention berücksichtigt werden sollen.

 

1996 wurde in Österreich das erste Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie beschlossen, das einen Meilenstein in der Prävention von Gewalt an Frauen und Gewalt in der Familie in Österreich darstellt. Auch wenn weitere Reformen wie das Anti-Stalking-Gesetz, die Einführung von Prozessbegleitung in der Strafprozessordnung oder das zweite Gewaltschutzgesetz 2009 folgten, weisen andere Bereiche noch massive Defizite auf. Darunter fallen auch die
Sicherstellung von adäquater und ausreichend finanzierter opferorientierter Täterarbeit. Vor allem Täterarbeit bildet einen notwendigen Bestandteil für die Verhinderung von Gewalt an Frauen und Gewalt in der Familie.

 

Das Budget für Frauenangelegenheiten liegt im Jahr 2017 bei 10.650.000 Euro. Damit blieb das Budget gegenüber dem Vorjahr nicht nur beinahe unverändert, sondern wurde auch seit 2010 kaum angehoben. Von den 10,65 Mio. Euro werden rund 4,4 Mio. Euro für die gesetzliche Verpflichtung zur Finanzierung der Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie (gemeinsam mit dem Innenministerium) sowie für Öffentlichkeitsarbeit und Druckkosten aufgewendet.

Der Flächendeckungsgrad der Frauenberatungsstellen wurde 2016 um 5 Prozent auf 80 Prozent reduziert, da die Budgetmittel auf Länderseite reduziert wurden.

 

Frauenberatungsstellen und andere frauenspezifische Einrichtungen (z.B. Frauenhäuser, Notrufe und Gewaltschutzzentren) kämpfen seit Jahren mit einer unzureichenden Finanzierungsdecke bei der Hilfestellung und Beratung von Opfern sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt.

Das führt dazu, dass einige Stellen jedes Jahr damit kämpfen das Angebot überhaupt aufrechtzuerhalten. In weiterer Folge entstehen durch die Ressourcenknappheit immer längere Wartezeiten und Wartelisten, die im Fall von Anti-Gewaltberatungen und Beratungen von Gewaltopfern schwerwiegende Konsequenzen haben können. Die Verantwortung für eine ausreichende Finanzierung muss daher von mehreren Ministerien getragen werden.

 

Eine vonseiten der Grünen durchgeführte österreichweite Umfrage hat ergeben, dass auch in den Männerberatungseinrichtungen der einzelnen Bundesländer insbesondere Gelder für Anti-Gewaltarbeit (Anti-Gewaltprogramme und Anti-Gewaltberatung nach dem Schema der opferschutzorientierten Täterarbeit) fehlen. Dabei sollen TäterInnen unter anderem in Einzel-, Paar- und Gruppenberatungen lernen ein Unrechtsbewusstsein zu entwickeln, Verantwortung für das eigene Gewalthandeln zu übernehmen, sich in das Opfer einzufühlen und Konfliktsituationen gewaltfrei zu lösen. Die Öffentlichkeitsarbeit dieser Stellen rückt das Thema zudem ins Bewusstsein der Bevölkerung.

 

Der Mangel an Geldern für die Anti-Gewaltarbeit von Männerberatungsstellen ist vor allem in den Bundesländern Salzburg, Wien, Steiermark und Tirol auffällig.

Die Arbeit mit Gewalttätern ist nach Auskunft der Einrichtungen ressourcenintensiv und mit den derzeit verfügbaren Geldern nicht zu bewältigen.

In Wien steht beispielsweise das Trainingsprogramm gegen Gewalt in der Familie, das europaweit anerkannt ist, wieder einmal vor dem Aus. Wenn die Männerberatungsstelle Wien doch vonseiten des Bundes Förderungen erhält, dann kommen diese oft in letzter Sekunde (Dezember des Arbeitsjahres). Das verunmöglicht wiederum eine gute Planung von Anti-Gewaltarbeit.

Der österreichweit agierende Männernotruf mit Sitz in der Steiermark musste feststellen, dass 2016 die Gewalt in den Beziehungen und Familien wieder deutlich zugenommen hat. Umso wichtiger sei es laut dem Leiter des Notrufs, dass die Notrufnummer verstärkt in Österreich bekannt gemacht wird. Mit den derzeit verfügbaren finanziellen Mitteln ist das allerdings nicht möglich. 

Die Höhe der bewilligten Förderbeträge für Anti-Gewaltarbeit und Arbeit mit Gewaltopfern in den einzelnen Bundesländern variiert zum Teil stark. Einige Einrichtungen erhalten beispielsweise Förderungen des BMFJ (Plattform gegen Gewalt in der Familie) von 5000 Euro im Jahr. Die Plattform ist das einzige österreichweite Netzwerk, in dem etablierte Beratungseinrichtungen im Bereich der Gewaltprävention zusammenarbeiten. Andere erhalten einzelne Projekt- oder Fördergelder von BMI, BMJ und BMASK.

Für eine effektive Anti-Gewaltarbeit und Arbeit mit Gewaltopfern ist es allerdings notwendig, dass ein fixer und ausreichender Förderbetrag von den genannten Ministerien jährlich für Beratungseinrichtungen in ganz Österreich aufgewendet wird.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen jährlichen fixen Fördertopf, der sich aus Geldern des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Familie und Jugend, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zusammensetzt, für die Anti-Gewaltarbeit und Arbeit mit Gewaltopfern festzusetzen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten  vorgeschlagen.