2266/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 28.06.2017
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Parlamentarische Materialien

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Novellierung Kommunalinvestitionsgesetz 2017

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Nachhaltige Entwicklung bedeutet sorgsamen Umgang mit Ressourcen, Grund und Boden. Insbesondere geht es auch darum Orts- und Stadtkerne zu stärken, Flächen sparsam und qualitätsvoll zu entwickeln, auf die baukulturelle Qualität der Infrastruktur zu achten, das baukulturelle Erbe zu pflegen und zeitgenössisch weiterzuentwickeln.  Den österreichischen Gemeinden kommt in dieser Hinsicht als Impulssetzer in den Regionen besondere Bedeutung zu. Der verantwortungsvolle Umgang mit Steuergeldern erfordert selbstverständlich die Bindung des Einsatzes öffentlicher Mittel  an Qualitätskriterien zur Durchsetzung übergeordneter Ziele, wie z. B. die Durchsetzung bundesweiter Raumordnungs- und Klimaschutzziele. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung mit dem Kommunalinvestitionsgesetz 2017 nicht die Chance ergriffen hat und die Gemeinden bei diesen  Zielen unterstützt, indem sie die Mittelverwendung an entsprechende Qualitätskriterien bindet. Als Maßstab können unter anderem die baukulturellen Leitlinien des Bundes herangezogen werden, die aktuell durch den Beirat für Baukultur ausgearbeitet werden. Zudem gilt es Kriterien für die Vergabe zu entwickeln, die die Klimaschutzziele integrieren.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest eine Novellierung des Kommunalinvestitionsgesetz 2017 vorzulegen, welche die Mittelvergabe an die Empfehlungen des Österreichischen Baukulturreports bzw. die aktuell in Ausarbeitung befindlichen baukulturellen Leitlinien des Bundes unter Berücksichtigung der Klimaschutzziele sowie der ÖROK-Empfehlung Nr.56 „Flächensparen, Flächenmanagement & aktive Bodenpolitik, bindet.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss  vorgeschlagen.