2267/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 28.06.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Zulassungsverfahren für Heuprodukte als Lebensmittel

Im Bereich der Biolandwirtschaft werden immer wieder innovative Produkte auf den Markt gebracht. In den vergangenen Monaten ging der Fall von Heuprodukten als Lebensmittel aus dem Bundesland Kärnten durch die Medien, - wobei die für Lebensmittelsicherheit zuständigen Behörden keinerlei Verständnis für diese neue Produktpalette aufbrachten.

Mit dem Pauschalargument, dass in Heu auch toxische Substanzen enthalten sein könnten, werden Produkte wie Heukracherl oder Heuschnaps generell unter ein Verbotsregime gestellt, ohne sich näher mit diesen Innovationen zu beschäftigen.

Damit werden nicht nur bäuerliche Strukturen zerstört bzw. gefährdet sondern auch der Wirtschaftsstandort Österreich und seine Innovationskraft auf dem Sektor der naturnahen biologischen Lebensmittelproduktion aufs Spiel gesetzt.

Die Produzenten, die ihre innovativen Produkte auch einem staatlichen Patentierungsverfahren unterzogen haben, können nicht verstehen, dass man sich von Behördenseite nicht näher mit ihrer Produktpalette beschäftigt und ein Zulassungsverfahren aufsetzt und anwendet, das bei völliger Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit für die Konsumenten gleichzeitig auch die Produktion und den Vertrieb von Heuprodukten als Lebensmittel ermöglicht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird ersucht, in ihrem Kompetenzbereich dafür Sorge zu tragen, dass ein entsprechendes  Zulassungsverfahren aufsetzt und angewendet wird, das bei völliger Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit für die Konsumenten,  gleichzeitig auch die Produktion und den Vertrieb von Heuprodukten als Lebensmittel ermöglicht.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.