2278/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 13.07.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Zentralmatura für Berufsreifeprüfung nicht nur beim ersten Antreten

 

BEGRÜNDUNG

Mit der Einführung der teilzentralen standardisierten Reife- und Diplomprüfung (sRDP) wird ein Qualitätsstandard der Reifeprüfung sichergestellt, der mit der herkömmlichen Matura nicht gewährleistet werden konnte. Die Vergleichbarkeit der Leistungen in der sRDP wird als Qualitätsmerkmal wahrgenommen. Die Umstellung auf die sRDP ist mittlerweile in allen Schulformen erfolgt. Das gilt auch in der Erwachsenenbildung und bei der Berufsreifeprüfung. Für alle KandidatInnen ist beim Erstantritt zur Berufsreifeprüfung nach dem 1. April 2017 generell nur mehr der Modus der Zentralmatura möglich.

 

Es ist nicht nachvollziehbar, warum KandidatInnen, die bereits früher nach dem jeweils gültigen Prüfungsmodus (nicht erfolgreich) angetreten sind, nicht die Möglichkeit haben sollen, bei einem neuerlichen Antreten ebenfalls auf den Modus der Zentralmatura „umzusteigen“. Eine Prüfung, die nach dem 1. April 2017 in der alten Form der Berufsreifeprüfung abgelegt wird, kann als Benachteiligung angesehen werden.

 

Um allen KandidatInnen zur Berufsreifeprüfung, die nach dem 1. April 2017 zur Berufsreifeprüfung antreten, gleiche Chancen zu gewährleisten, sollen auch jene KandidatInnen, die bereits einen Anlauf zur Berufsreifeprüfung unternommen haben, die Möglichkeit zum Antreten nach den Regeln der sRDP erhalten.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesänderung vorzulegen, die zum Ziel hat, dass KandidatInnen für die Berufsreifeprüfung auch beim wiederholten Antreten zur Reifeprüfung nach den Regeln der sRDP geprüft werden können.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.