2279/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 13.07.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Stopp der Enteignung der aramäischen Gemeinde in der Türkei

 

BEGRÜNDUNG

 

Der türkische Staat hat mehrere Dutzend frühchristliche Kirchen und Klöster in Südostanatolien beschlagnahmt und teilweise in den Besitz seines islamischen Religionsamtes überführt. Das bestätigte das Gouverneursamt der Provinz Mardin jetzt gegenüber türkischen Medien, nachdem der Stiftungsrat des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel Alarm geschlagen hatte. Nach Angaben der Gemeinde handelt es sich um mindestens 50 Klöster, Kirchen und Friedhöfe der syrisch-orthodoxen Christen, die seit der Zeit der Apostel dort leben und auch Aramäer oder Assyrer genannt werden. Kritiker sehen in der Aktion das letzte Glied einer langen Kette von Enteignungen der Christen von Anatolien.“ (Die Presse 27.6.2017)

Die systematische Enteignung der aramäischen Minderheit in der Türkei und die anstehende Übereignung jahrtausendealter aramäischer Kulturgüter an die türkische Religionsbehörde Diyanet stellen eine massive Verletzung des Rechts auf Religionsfreiheit nach Art 9 EMRK dar. Diese Menschenrechtsverletzung muss von den Mitgliedstaaten der EU klar angesprochen und scharf kritisiert werden.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert, umgehend die Enteignung von Kirchen, Klöstern, Grundstücken und Friedhöfen der aramäischen Gemeinde in der Türkei auf bilateraler, EU-Ebene und bei internationalen Foren zu thematisieren und für einen sofortigen Stopp der Enteignungen einzutreten“.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte  vorgeschlagen.