2281/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 13.07.2017
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

betreffend Wahlfreiheit für Konsumenten bei Smart Meter

VKI: Jeder soll Smart Meter ablehnen können

 

Entscheidung zu Einsatz von intelligentem Stromzähler muss wählbar sein

Wien (OTS) - Bis Ende 2019 sollen 95 Prozent der österreichischen Haushalte mit neuen intelligenten Stromzählern ausgestattet sein, sogenannten Smart Metern. 5 Prozent der Haushalte sollen demnach die Möglichkeit haben, sich dagegen auszusprechen. Es ergibt sich die Frage, ob man einen Smart Meter auch ablehnen kann, wenn das bereits 5 Prozent der Haushalte getan haben. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützt die Forderung der Arbeiterkammer (AK) Wien, dass unabhängig jeder Quote, jeder Haushalt entscheiden soll, ob er den Smart Meter aktiviert haben will.

 

Der VKI geht mit der AK konform und bleibt bei seiner Forderung, dass jeder Haushalt selbst über den Einsatz bzw. die Aktivierung des Smart Meter entscheiden soll. „Alles andere wäre ein Eingriff ins Grundrecht und ist daher abzulehnen“, so VKI-Geschäftsführer Rainer Spenger. 

Der Smart Meter kann den Verbrauchern durchaus Vorteile bringen. So können zum Beispiel große Stromfresser im Haushalt leichter identifiziert werden. „Der VKI hat nichts gegen den Smart Meter an sich, aber natürlich ist die Sorge berechtigt, dass die gesammelten Daten missbräuchlich verwendet werden können“, meint Christian Kornherr, Leiter Bereich Untersuchung im VKI. „Wir unterstützen daher die Forderung der AK, dass jeder Verbraucher selbst entscheiden soll, ob er in seinem Haushalt einen Smart Meter einsetzen will oder nicht“.

Mit den detaillierten Daten, die der alle Viertelstunden messende neue Stromzähler sammelt, könnten Stromanbieter zwar Tarife anbieten, die für die Konsumenten günstiger sind, dahingestellt bleibt aber, wer bereit ist, dann tatsächlich etwa um 3:00 morgens seine Wäsche zu waschen.

Der VKI appelliert deshalb an die zuständigen Behörden, in dieser Causa im Sinne der Verbraucher zu entscheiden. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170711_OTS0133/vki-jeder-soll-smart-meter-ablehnen-koennen

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat bis zum 1. Oktober 2017 eine Regierungsvorlage über gesetzliche Maßnahmen betreffend einer rechtlichen Gewährleistung der Wahlfreiheit für alle österreichischen Haushalte im Zusammenhang mit der Einführung des Smart Meter umzusetzen..

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.