2289/A XXV. GP

Eingebracht am 20.09.2017
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ANTRAG

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) BGBl. I Nr. 118/2004, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 61/2017, geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) BGBl. I Nr. 118/2004, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 61/2017, wird wie folgt geändert.

 

§ 31 Abs. 5 lautet:

 

„(5) Hunde und Katzen dürfen im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten gemäß Abs. 1 in Zoofachgeschäften und anderen gewerblichen Einrichtungen, in denen Tiere angeboten werden, zum Zwecke des Verkaufes nicht gehalten oder ausgestellt werden.“

 

Begründung:

 

Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes im Jahr 2008 wurde der zuvor verbotene Verkauf von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen wieder eingeführt. Begründet wurde dies damit, den Handel mit Welpen in kontrollierbare Bahnen bringen zu

wollen.

Die Entwicklung seit 2009 zeigt aber deutlich, dass dies nicht gelungen ist. Unabhängig von dem Verfehlen der Zielsetzung, gibt es zahlreiche weitere Gründe, die aus Tierschutzsicht gegen den Verkauf in Zoofachhandlungen sprechen. Tiere sind keine Ware. Die Anschaffung eines Hundes, dessen Lebensdauer im Schnitt 10 Jahre und länger dauert, sollte niemals im Rahmen eines Einkaufstages erfolgen.

Die beantragte Änderung des Tierschutzgesetzes wurde laut Kurier vom 23.2.2017 durch das BMG bereits angekündigt.

„Die Forderung nach einem Verbot des Welpen- und Katzenverkaufs im Zoofachhandel dürfte mittelfristig dagegen auf fruchtbaren Boden fallen. Im Ministerium kündigt man dahingehend neue Bestimmungen an.“ https://kurier.at/chronik/wien/privater-online-tierhandel-wird-bald-verboten/248.020.016

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.