2290/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.09.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Sicherstellung der Grundwasserversorgung in Österreich

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Die vergangenen Hitze- und Trockenperioden haben gezeigt, dass die Wasserversorgung in Österreich nicht flächendeckend sichergestellt ist. Vor allem in Ostösterreich litten viele Gemeinden unter Wassermangel. Mit den Auswirkungen des Klimawandels wird sich dieses Problem in den kommenden Jahren weiter verschärfen.

 

Eine Studie der Universität für Bodenkultur Wien belegt, dass Hitzewellen und Trockenperioden direkten Einfluss auf den Wasserverbrauch haben (Neunteufel, Schmidt, Perfler, Wasserversorgung im Jahre 2015 – Erfahrungen und Ausblick, 2016): In Hitzesommern steigt nicht nur der private Wasserverbrauch, etwa  für Poolfüllungen und Gartenbewässerung, sondern auch der Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Bewässerung.

 

Infolge des Klimawandels ist mit einer weiteren Zunahme von Hitze- und Trockenperioden zu rechnen, mit sehr trockenen Phasen von Juni-August. Das wird zu einer weiteren Zunahme des Wasserbedarfs führen. Neben einer Zunahme privater Swimmingpools und Gartenbewässerungsanlagen wird auch die Landwirtschaft ihre Bewässerungskapazitäten ausbauen und damit zusätzlichen Druck auf die Wasserressourcen ausüben. Es kann zu Nutzungskonflikten kommen - zwischen Trinkwasserversorgung und landwirtschaftlicher Bewässerung.

 

Neben dem erhöhten Wasserverbrauch verursachen Trockenperioden auch eine geringere Grundwasserneubildungsrate und eine steigende Schadstoffbelastung des Grundwassers. Österreichweit und durchschnittlich betrachtet muss zwar nicht von einem generellen Trink- und Grundwassermangel ausgegangen werden. Besonders im Osten Österreichs kann der Klimawandel jedoch zu Versorgungsproblemen führen, wie auch im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan 2015 festgestellt wurde.  

 

Der Wassermangel in Ostösterreich ist allerdings nichts Neues. Die Grünen weisen seit Jahrzehnten auf den chronischen Wassermangel im Osten Österreichs hin, der von den Behörden in der Vergangenheit ignoriert wurde. Fahrlässig wurden Wasserentnahmen sowie Bewässerungen zugelassen, die zu einer Übernutzung der Grundwasserkörper und vielerorts zu einer Senkung des Grundwasserspiegels führten.

 

Das Grundwasser wäre gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie und diese umsetzendem Wasserrechtsgesetz jedoch derart zu schützen, zu verbessern und zu sanieren, dass ein guter mengenmäßiger und chemischer Zustand erreicht wird. Infolge des Klimawandels droht jedoch vielmehr eine vermehrte Verfehlung des Zielzustandes. Im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan 2015 ist dieser Umstand nicht ausreichend abgebildet. Dies ist unter anderem der Abgrenzung der Grundwasserkörper geschuldet, die durch die Zusammenfassung zu Grundwasserkörpern bzw Gruppen von Grundwassserkörpern eine Fokussierung auf Problembereiche erschwert (Bericht des Rechnungshofes, Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Bereich Grundwasser im Weinviertel, Bund 2015/12).

 

Ein guter mengenmäßiger Grundwasserzustand ist erreicht, wenn sich Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung die Waage halten. Um dieses Gleichgewicht nachhaltig sicherzustellen, braucht es möglichst konkrete Daten und Bedarfsprognosen. Das Umweltbundesamt hat jedoch bereits im 10. Umweltkontrollbericht aus dem Jahr 2013 und erneut 2016 darauf hingewiesen, dass es keine konkreten Daten über die tatsächlichen Wasserentnahmen, insbesondere von Seiten der Landwirtschaft, in Österreich gibt. Es gibt lediglich Schätzungen, wie viel Grundwasser in Österreich entnommen wird. Ebenso wenig gibt es detaillierte Untersuchungen, wie viel Wasser ohne negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt entnommen werden kann.

 

Es ist daher unverzüglich eine umfassende und flächendeckende Datenerhebung durchzuführen, um Versorgungsmängeln vorzubeugen und eine nachhaltige Wasserversorgung sicherstellen zu können. Darauf basierend ist eine vorausschauende und nachhaltige Wasserstrategie zu erstellen, die Bedarfsprognosen und Reserven aufgrund von Unsicherheiten, dem Klimawandel, oder Grundwasserverunreinigungen berücksichtigt.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert,

 

-       zum Schutz des Grundwassers als Trinkwasserressource die Arbeiten zur Erhebung der tatsächlichen Wasserentnahmen – heruntergebrochen auf die Sektoren Trinkwasser, Industrie und Landwirtschaft – in Österreich unverzüglich zu intensivieren, eine detaillierte Erhebung der Entnahmemengen sicherzustellen und die Ergebnisse österreichweit zusammenzuführen;

-       Regionen, in denen es unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels zu einem Spannungsverhältnis zwischen Darbot und Bedarf kommt oder kommen könnte, systematisch auszuweisen;

-       der Trinkwasserversorgung in der wasserwirtschaftlichen Planung die Vorrangstellung einzuräumen;

-       eine vorausschauende und nachhaltige Wasserstrategie zu entwickeln, unter Berücksichtigung von Bedarfsprognosen und Reserven aufgrund von Unsicherheiten, dem Klimawandel, oder Grundwasserverunreinigungen;

-       als Weiterführung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans die Entwicklung von Regionalprogrammen anzuweisen, die eine nachhaltige mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers sicherstellen;

-       die Finanzierung dieser Maßnahmen sicherzustellen.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss  vorgeschlagen.