2298/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.09.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Palmöl - billiges Fett mit teuren Folgen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Unsere Herausforderung ist ein Warensortiment, das gänzlich ohne Regenwald- und Moorvernichtung, ohne Menschenrechtsverletzungen und Landraub auskommt. Da sich Palmöl aber bereits in so vielen Produkten befindet, braucht es hierfür auch politische Rahmensetzungen.

Als das größte Zertifizierungssystem steht der Runde Tisch für Nachhaltiges Palmöl (RSPO) aufgrund von schwachen Standards, lückenhaften Kontroll- und Beschwerdemechanismen und fehlender Transparenz in der Kritik. Auf zahlreichen bereits zertifizierten Plantagen wurden wiederholt gravierende Verletzungen der vorhandenen RSPO-Standards dokumentiert. Neben der Abholzung und Brandrodung von besonders schützenswerten Primärwäldern kommt es auch auf RSPO-zertifizierten Plantagen zu Vertreibungen und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen.

Die Beschaffung von Palmöl, das hinreichende soziale und ökologische Mindeststandards erfüllt, ist derzeit nahezu unmöglich.

Mit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt), den ILO-Kernarbeitsnormen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte existiert darüber hinaus bereits ein international anerkannter Konsens über die Einhaltung von Menschenrechten im Bereich der Wirtschaft. Auch die UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG) unterstreichen die kollektive Verantwortung für nachhaltige Entwicklung und verdeutlichen die Notwendigkeit konsequenter Implementierung. Angesichts der anhaltenden Missstände im Palmölsektor und des mangelhaften Erfolgs selbstverpflichtender Initiativen ist die Einführung verbindlicher Umwelt- und Sozialstandards sowie die Einrichtung eines unabhängigen Kontroll- und Beschwerdemechanismus auf EU-Ebene unabdingbar.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird ersucht

 

·        eine nationale Palmölreduktionsstrategie zu erarbeiten, die die Finanzierung von Waldschutz- und Wiederaufforstungsprojekten sowie menschenrechtsbasierten Programmen zur Förderung kleinbäuerlicher ökologischer Landwirtschaft in palmölproduzierenden Ländern beinhaltet.

·        die ILO-Konvention 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker zu ratifizieren.

·        die Einhaltung verbindlicher international anerkannter Umwelt- und Sozialstandards zur Voraussetzung für die öffentliche Beschaffung von Produkten festzulegen, die Palmöl enthalten.

Solange es kein Zertifizierungssystem gibt, das nachweislich vertretbares Palmöl anbietet, sicherzustellen, dass ab Juli 2018 in der öffentlichen Beschaffung (inkl. Kantinen in öffentlichen Gebäuden) auf Palmöl und Palmölprodukte verzichtet wird. Als Ersatz für Palmöl sollen in erster Linie regionale Öle aus biologischem Anbau verwendet werden.

·        sich gegen die Beimischung von Palmöl in Agrotreibstoffen auszusprechen. Die Österreichische Bundesregierung muss sicherstellen, dass in Österreich kein Palmöl zur Beimischung von Kraftstoffen verwendet wird. Dies muss sowohl für in Österreich produzierte als auch für importierte Agrotreibstoffe gelten.

 

Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für folgende Maßnahmen einzusetzen:

 

·        externe Umwelt-, Klima- und Gesellschaftskosten zu internalisieren und so z. B. die Kosten für die Bewältigung der durch den Palmölanbau verursachten Schäden direkt in den Produktpreis einfließen zu lassen,

·        biogene Kraftstoffe aus Palmöl nicht mehr für die Erreichung der Klimaziele im Rahmen der Erneuerbare-Energien Richtlinie (RED) und der Kraftstoffqualitätsrichtlinie (FQD) anzurechnen,

·        die Kennzeichnungspflicht für Palmöl und daraus hergestellten Rohstoffen auf nachfolgende Güterbereiche auszuweiten, um Konsument*innen eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen:

a)    Kosmetika,

b)    Wasch- und Reinigungsmittel,

c)    Kerzen

d)    biogene Kraftstoffe,

e)    Finanzprodukte, die in börsennotierte Unternehmen investieren, die mehr als 30 % ihrer Umsätze mit Herstellung, Transport, Verarbeitung und/oder Vertrieb von Palmöl erzielen;

·        insbesondere im Zuge der österreichischen EU-Präsidentschaft, für strenge Schadstoff-Grenzwerte (für 3-MCPD- und Glycidyl-Ester) bei Palmöl und anderen Pflanzenölen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss  vorgeschlagen.