2301/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.09.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Studie zur Effizienz der Sozialversicherungen

 

Nicht weniger als 630.000 Euro kostete die Studie zur Effizienz der Sozialversicherungen, die SPÖ-Sozialminister Alois Stöger an die London School of Economics (LSE) vergeben hatte – ohne vorhergehende Ausschreibung.

 

Gesundheitsökonom Ernest Pichlbauer sagte im Ö1-MorgenJournal-Interview am 25. August 2017 unter anderem folgendes: „Meine Empfehlungen wären da viel konkreter. Ich würde einfach die, die Literaturzitate, die in dieser Studie gemacht wurden, aus den österreichischen Instituten – vom IHS bis zum WIFO und Rechnungshof – heranziehen und einmal das umsetzen, was offensichtlich die österreichischen Experten, die, auf die die LSE ständig referenziert, eh schon vorgeschlagen haben. Also das heißt, diese Studie schlägt ja nur vor, was Rechnungshof, WIFO und IHS eh schon längst vorgeschlagen haben und schlägt sogar weitergehend vor, dass man in Zukunft diese Reformen unter Einbindung der nationalen Forschungsinstitute umsetzen soll. Also, ganz ehrlich, diese Studie hätte keiner gebraucht. Man hätte den Rechnungshof, WIFO und IHS nehmen können und einfach einmal anfangen. Aber ich glaube, das will keiner.“

 

Angebliches Ziel der Studie war es, Effizienzpotenziale in den Sozialversicherungen zu heben, das Sozialversicherungs-System sollte laut Minister Stöger einer „kritischen Reflexion“ unterzogen und weiterentwickelt werden. Diesem Anspruch wurde die Studie nicht gerecht.

 

Informationen aus dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger belegen überdies, dass an die einzelnen Sozialversicherungsträger jeweils vier immer gleichlautende äußerst allgemein gehaltene Fragen gestellt wurden.

Diese vier Fragen waren:

 

1.    Was sind Ihrer Meinung nach die Prioritäten im Gesundheitswesen und bei der Primärversorgung in Österreich?

2.    Gibt es bestimmte wichtige Prioritäten im Gesundheitswesen, die momentan nicht oder nicht in ausreichendem Ausmaß im österreichischen Gesundheitswesen enthalten oder implementiert sind?

3.    Welche Bereiche, falls zutreffend, bedürfen weiterer Aufmerksamkeit im jetzigen österreichischen Sozialversicherungssystem und weshalb?

4.    Wie können die Standards der Leistungserbringung, die Effizienz und Effektivität in dem jetzigen österreichischen Sozialversicherungssystem weiter verbessert werden?

 

 

Offenbar hatte die Studie nur einen Zweck: Der Nicht-Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger und damit der Sicherung der Pfründe der rot-schwarzen Sozialversicherungsfunktionäre einen pseudowissenschaftlichen Anstrich zu geben. Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) war 2005 bis 2008 selbst als Obmann der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse Teil dieser Funktionärsherrschaft, und hat offensichtlich nur ein Ziel, diese Herrschaft für sich und seinesgleichen zu verlängern.

 

Im Zuge der Studienerstellung, d.h. bei der Auftragsvergabe und während der Studienerstellung bzw. bei Abnahme der Studienergebnisse, soll es zu wiederholten Beeinflussungen des Studienautors durch das Ministerbüro, insbesondere dem dafür zuständigen Kabinettsmitarbeiter Dr. Florian Burger gekommen sein. Die hohe Summe von 630.000 Euro soll auch ausdrücklich dafür ausgelobt worden sein, dass man das Ergebnis der Studie bereits im Vorfeld von Seiten des BMASK steuern und beeinflussen kann, um sozusagen die „richtigen Antworten“ im Sinne von Bundesminister Stöger zu bekommen. Ein Teil des für die Studie zu bezahlenden Geldes ist also nichts anderes als Schweigegeld und eigentlich Bestechungsgeld für einen Studienautor.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat die Studie zur Effizienz der Sozialversicherungen zuzuleiten und über die Auftragsvergabe und Auftragsabnahme durch das BMASK, insbesondere sein Ministerbüro, Rede und Antwort zu stehen.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.