2302/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.09.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Josef A.Riemer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schutz der kleinen Tierschutzvereine

Die Tierschutzgesetznovelle 2017 hat bei vielen kleinen Tierschutzvereinen und Tierschutzinitiativen zu massiver Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit der Weitervermittlung von schutzbedürftigen Tieren geführt. Die einschlägigen Regulierungen in den §§ 8a, 31 Abs 1 und 4 Tierschutzgesetz entsprechen nicht einem tatsächlichen Tierschutz, sondern führen im Gegenteil zur Verhinderung des Tierschutzes. Tierschutzvereine und Tierschutzinitiativen waren ab dem 1. Juli 2017 unmittelbar mit massivem Behördenvorgehen inklusive der Erlassung von Strafbescheiden konfrontiert, wie etwa in der Bundeshauptstadt Wien.

Obwohl Internet-Plattformen, wie „willhaben“ in Zusammenarbeit mit Tierschützern, aber auch der österreichischen Tierärztekammer praxistaugliche Bedingungen und Auflagen im Sinne des Tierwohls formuliert haben, um ein tierschutzkonformes Anbieten und eine entsprechende Vermittlung via Internet sicherzustellen, untersagt dies die aktuelle Gesetzeslage durch die Tierschutzgesetznovelle 2017.

Sichere, transparente und rechtsstaatlich umfassende Regelungen im Sinne des Tierschutzes und der beteiligten seriösen Tierschutzvereine, die sich in der Praxis bewährt haben, werden somit ausgehebelt und mit Verbot und Strafe belegt. Dies hat in den letzten Wochen und Monaten dazu geführt, dass Tiere vermehrt ausgesetzt wurden und so schweres Leid bis hin zum Tode erfahren haben.

Für die überwiegende Zahl der kleinen Tierschutzvereine und Tierschutzinitiativen kommt auch die gemäß § 44 normierte Übergangsfrist nicht zum Tragen, sondern sie sind aus der Vermittlung ausgeschlossen.

https://www.wiener-tierschutzverein.org/medien/pdfs/WTV%20-%20MA%2058%20Strafverf%C3%BCgungen%20gegen%20Tierschutzvereine.pdf

https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Tiergesundheit/Tierschutz/Rechtliches_zum_Internethandel_mit_Tieren

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, entsprechende legistische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz, insbesondere der Tierschutzgesetznovelle einzuleiten, damit seriöse Tierschutzvereinen und Tierschutzinitiativen weiterhin via Internet das Angebot und die Vermittlung von Tieren vornehmen können. Diesbezüglich sollen insbesondere die einschlägigen §§ §§ 8a, 31 Abs 1 und 4  sowie 44 Tierschutzgesetz einer Neufassung im Sinne einer praxistaugliche Umsetzung im Sinne des Tierwohls abgeändert bzw. gänzlich neu formuliert werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.