2303/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 20.09.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch
und weiterer Abgeordneter
betreffend Burkini-Verbot in öffentlichen Bädern
Bäderbetreiber führen "hygienische Gründe" für das Burkini-Verbot ins Treffen.
Das Neuwaldegger Bad in Wien-Hernals sorgt zum Start der Saison für Aufsehen: Frauen im Burkini dürfen hier nicht baden. Offizieller Grund: Die Hygieneordnung würde dies nicht zulassen.
Michael Dolezel vom Neuwaldegger Bad erläutert im Gespräch mit ÖSTERREICH: "Es ist bei uns aus hygienischen Gründen vorgeschrieben, vor dem Schwimmen zu duschen. Sich beispielsweise unter den Achseln zu waschen, ist in einem Burkini aber wahrscheinlich schwer möglich.“ Im Neuwaldegger Bad wurde bisher erst einmal eine verschleierte Frau gesehen. Sie sei in den Damenbereich verwiesen worden.
Das Burkaverbot gilt fürs Schwimmen im Becken
Und Dolezal weiter: "Wir weisen niemanden an der Kassa ab, der verschleiert ins Bad kommen will. Das Verbot gilt nur für das Schwimmen im Becken und betrifft auch nicht ausschließlich Burkinis."
Ortsübliche Bekleidung auch in NÖ-Bädern Pflicht
Doch nicht nur in Wien-Hernals sind Burkinis verboten. Auch im Wachaubad Melk und in Kirchberg an der Pielach ist "ortsübliche Bekleidung" im Becken Pflicht
www.heute.at/oesterreich/wien/story/Burkini-Verbot-in-Wiener-Freibad-54083536
Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständige Gesundheitsministerin wird aufgefordert, die Bäderhygieneverordnung 2012 dahingehend abzuändern, dass ein bundesweites Burkini-Verbot in allen öffentlichen Bädern eingeführt wird.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.