2311/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.09.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl

und weiterer Abgeordneter

betreffend Gefahr für österreichische Porzellanmanufakturen durch geplante Änderung der EU-„Keramik“-Richtlinie

 

Laut unterschiedlichen Medienberichten plant die EU-Kommission eine Änderung der Richtlinie 84/500/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Keramikgegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Die genannte Richtlinie legt Höchstmengen für Cadmium und Blei fest, die von Keramikgegenständen an Lebensmittel abgegeben werden dürfen, mit denen sie in Berührung kommen.

Zuständig dafür ist die Abteilung „Food Processing Technologies and Novel Foods“ der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Brüssel.

Nunmehr sollen die entsprechenden Grenzwerte für Cadmium und Blei strenger werden. Dies könnte Traditionsbetriebe in Österreich und auch in Deutschland, welche ihre Produkte handmalerisch gestalten, extrem unter Druck setzen.

Unter Umständen könnte dies auch das Aus für diese Betriebe bedeuten. Nicht nur, dass dadurch Arbeitsplätze in Österreich vernichtet werden könnten, so würde Österreich dadurch auch wichtiges Kulturerbe und ein weiteres Aushängeschild Österreichs in Sachen Kunsthandwerk verlieren. Die deutsche UNESCO-Kommission stuft Porzellanmalerei offiziell als Kulturerbe ein.

Selbstverständlich sind entsprechend strenge Grenzwerte bei gesundheits-gefährdenden Schwermetallen, wie zum Beispiel Blei oder Cadmium, in diesem Zusammenhang wichtig, jedoch darf dies nicht dazu führen, dass dadurch heimische Traditionsunternehmen Gefahr laufen, ihre Geschäftsgrundlage zu verlieren.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden


 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass es durch die geplanten Änderungen der Richtlinie 84/500/EWG zu keinen wirtschaftlichen Nachteilen - bis hin zur Betriebsaufgabe und damit zum Verlust von Arbeitsplätzen - für die österreichischen Porzellanmanufakturen und Unternehmen, in denen händische Porzellanmalerei betrieben wird, kommt.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten eine Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie.