2312/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.09.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschliessungsantrag

der Abgeordneten Julian Schmid, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Übernahme der Internatskosten durch die öffentliche Hand

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die duale Lehre umfasst – wie der Name sagt –  eine Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule. Wenn der Wohnort von der Berufsschule weit weg ist, dann findet der Unterricht geblockt statt. Mehrere Wochen pro Jahr wird meistens in einem anderen Bundesland dann die Berufsschule besucht. Schätzungen zufolge betrifft dies rund 48.000 Lehrlinge. In fast allen Bundesländern gibt es Internate bzw. Heime, in denen die Lehrlinge zu dieser Zeit wohnen. Den größten Anteil machen Berufsschulinternate (2005 waren es rund 15.000 Betten) gefolgt von Berufsschulheimen (2005: 4.400 Betten) aus. Diese zwei Unterbringungsformen sind oftmals das ganze Jahr mit Lehrlingen ausgelastet.

Die Kosten pro Internat oder Heim unterscheiden sich stark und machen zwischen 700 und 1.000 Euro für zehn Berufsschulwochen im Jahr aus. Diese Kosten beinhalten auch verschiedene Grade von Lernunterstützungen, Gewaltprävention bis Freizeitbetreuungen, etc.

 

Die Kosten für die Unterbringung werden derzeit sehr unterschiedlich getragen: es gibt einzelne Kollektivverträge, die vorsehen, dass die Lehrbetriebe dafür aufkommen, es gibt Lehrbetriebe, die die Kosten freiwillig übernehmen, und es gibt tausende Lehrlinge, die diese Kosten selbst bezahlen. Diese Praxis ist unzureichend, da sie Lehrlinge und Lehrbetriebe finanziell belastet.

 

Die Erhalter bzw. Träger der Berufsinternate sind vorwiegend die Bundesländer bzw. die Wirtschaftskammern selbst. Die Wohnheime werden durch Vereine, Organisationen wie den Kolpinghäusern, Jungarbeitsbewegung, den Bundesländern oder der Wirtschaftskammer erhalten (ÖBIF-Studie, 2005).

Die Geldflüsse verlaufen derzeit also zwischen den Haushalten, in denen Lehrlinge leben (Eltern oder Lehrlinge zahlen), oder von den Betrieben zu den Erhaltern, die vorwiegend in öffentlicher Hand sind bzw. von der Wirtschaftskammer erhalten werden. Wie der Lehrlingsbericht in einer Modellrechnung zeigte, ist die duale Lehrausbildung im Vergleich zu Ausbildungen der Sekundärstufe II gemessen an der jährlichen Mittelaufwendung pro Ausbildungsplatz für die öffentliche Hand ressourcenschonend (Lehrlingsbericht 2012-2013). Deswegen gibt es hier einen finanziellen Spielraum um Lehrlinge zu entlasten. Es macht daher Sinn, die Ausstattung, Betreuungsschlüssel, Angebote zu vereinheitlichen und Qualitätskriterien für die Förderung durch die öffentliche Hand zu entwickeln und einzuführen. Die jährlichen Kosten dafür werden mit 40 bis 50 Millionen Euro geschätzt.

 

Die Grünen setzen sich für eine Kostenübernahme der Internatskosten durch die öffentliche Hand ein, schon alleine um die Rahmenbedingungen und die Qualitätskriterien dieser temporären Wohnform für Jugendliche in Lehrausbildung in ganz Österreich zu vereinheitlichen bzw. zu verbessern. Dies war Teil des Grünen Zehn-Punkte-Plans für die Lehre, der  im August 2017 präsentiert wurde.

 

Erfreulicherweise ist zuletzt Bewegung in das Thema gekommen, und Sozialminister Stöger hat am 16. September eine entsprechende Initiative medial angekündigt.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Wirtschaft, wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen,

·        verbindliche Qualitätskriterien für Berufsschulinternate und -heime zu entwickeln, die dann als Förderkriterien aber auch zur Kapazitätenplanung für den Bund dienen, sowie

·        die Lehrlinge und Ausbildungsbetriebe hinsichtlich der Unterbringungskosten durch eine Finanzierung aus der öffentlichen Hand zu entlasten.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.