2327/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 04.10.2017
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EntschlieSSungsantrag

s

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verteidigerkostenersatz im Strafprozess

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Im Jahr 2012 wurden alle dreizehn Angeklagten im Wiener Neustädter TierschützerInnenprozess rechtskräftig freigesprochen. Trotz dieses Freispruchs sind die Folgewirkungen des Strafprozesses für die zu Unrecht verfolgten Menschen verheerend. Aufgrund notwendiger Ausgaben für die Strafverteidigung haben sich bei ihnen teilweise riesige Schuldenberge angehäuft, die sich zeitlebens kaum abbauen lassen.

 

Als Reaktion auf die hohen Schulden hat das Parlament damals eine Erhöhung der Obergrenzen für den pauschalierten Verteidigerkostenersatz beschlossen. So wurde im geschworenengerichtlichen Verfahren die Entschädigung von 5.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht. Der TierschützerInnenprozess wurde von einer Einzelrichterin verhandelt. Im Einzelrichterverfahren gebühren den freigesprochenen Personen seither 3.000 Euro statt zuvor 1.250 Euro. Angesichts der Höhe der Schulden der Betroffen (pro Person im Durchschnitt 400.000 Euro, im Fall des Hauptangeklagten Martin Balluch 600.000 Euro) kam die damalige Erhöhung des Kostenersatzes für sie einem Tropfen auf dem heißen Stein gleich.

 

Wer in ein Strafverfahren hineingezogen und in weiterer Folge freigesprochen wird, darf dadurch keinen Schaden erleiden. Die Justiz muss hier für die notwendigen Auslagen für die Verteidigung geradestehen. Es kann nicht sein, dass eine Anklage in ihrer wirtschaftlichen Konsequenz einer Verurteilung gleichkommt.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Justiz werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Neuregelung des Verteidigerkostenersatzes im Strafprozess vorzulegen, die sicherstellt, dass nach einem rechtskräftigen Freispruch alle notwendigen Auslagen für die Verteidigung im Strafprozess ersetzt werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss  vorgeschlagen.