1/AB XXV. GP
Eingelangt am 29.11.2013
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.290/0130-I/4/2013
Wien, am 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.a Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 30. Oktober 2013 unter der Nr. 8/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Frauenanteil in Spitzenpositionen gemeinnütziger Wohnungsgesellschaften gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Wie viele gemeinnützige Wohnungsgesellschaften gibt es derzeit in Österreich?
Ø Wie hoch ist der Frauenanteil auf der Ebene der Geschäftsführung in den gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften (mit der Bitte um Angabe nach Frauen und Männern in absoluten Zahlen?
Ø Wie hoch ist der Frauenanteil auf der Ebene der Aufsichtsratsmitglieder in den gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften (mit der Bitte um Angabe nach Frauen und Männern in absoluten Zahlen)?
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Zuständigkeitsbereichs.
Zu Frage 4:
Ø Werden Sie sich im Rahmen der Verhandlungen zum Finanzausgleich für eine Koppelung der Wohnbauförderung an eine bestimmte Geschlechterquote in den Führungsgremien der gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften einsetzen? Falls nein, warum nicht? Falls ja, für welche Form der Quote werden Sie sich einsetzen?
Mit der Selbstverpflichtung, in den Unternehmungen, an denen der Bund mit zumindest 50% beteiligt ist, bis spätestens Ende 2018 einen Frauenanteil von 35% zu erreichen, haben wir einen wesentlichen Schritt in Richtung Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben gesetzt. Langfristiges Ziel ist ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in den Aufsichtsgremien der Unternehmen und selbstverständlich werde ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten auch weiterhin dafür einsetzen.
Hinsichtlich allfälliger Verhandlungen zum Finanzausgleich halte ich fest, dass diese nicht im Bereich meiner Zuständigkeit liegen. Ich verweise daher auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 9/J durch die Frau Bundesministerin für Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen