630/AB XXV. GP

Eingelangt am 11.04.2014
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 850 /J-NR/2014 der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Saisonale Arbeitslosigkeit im Tourismus wie folgt:

 

Frage 1:

Auf Grundlage der ÖNACE Wirtschaftssystematik sind gemäß Beschäftigungsstatistik des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger in den Wirtschaftsabteilungen 55 (Beherbergung) und 56 (Gastronomie) im Jahresdurchschnitt 2013 195.894 unselbständige vollversicherte Beschäftigungsverhältnisse zu verzeichnen.

Hinzu kommen jahresdurchschnittlich 52.021 geringfügige Beschäftigungsverhältnisse für das Jahr 2013.

Die Aufteilung nach Bundesländern für die Jahre 2008 bis 2013 auf Basis dieser genannten Abgrenzungsdefinition findet sich in der folgenden Tabelle:

Jahresdurchschnittliche Beschäftigungsverhältnisse

Bestand Beschäftigungsverhältnisse

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Unselbständige vollversicherte    Beschäftigung

Burgenland

5.180

5.342

5.491

5.593

6.010

6.098

Kärnten

12.983

12.981

13.095

13.151

13.572

13.634

Niederösterreich

20.785

20.689

21.012

21.689

22.425

22.891

Oberösterreich

18.124

18.476

18.830

18.920

19.481

19.924

Salzburg

21.153

20.783

21.343

21.624

22.937

23.605

Steiermark

20.505

20.659

21.430

21.619

22.183

22.458

Tirol

31.471

31.319

31.889

31.997

33.307

34.538

Vorarlberg

9.385

9.482

9.749

9.916

10.227

10.446

Wien

37.875

37.057

38.124

40.043

41.464

42.301

Österreich gesamt

177.461

176.787

180.964

184.550

191.606

195.894

Geringfügige       unselbständige   Beschäftigung

Burgenland

819

886

998

1.106

1.245

1.368

Kärnten

2.615

2.973

3.333

3.712

4.013

4.301

Niederösterreich

5.023

5.440

5.944

6.526

7.046

7.245

Oberösterreich

4.420

4.975

5.325

5.728

5.989

6.174

Salzburg

3.229

3.535

3.996

4.184

4.402

4.582

Steiermark

5.124

5.900

6.461

6.662

6.945

7.173

Tirol

3.979

4.268

4.449

4.705

4.963

5.135

Vorarlberg

1.846

2.086

2.185

2.282

2.342

2.352

Wien

8.680

9.734

10.599

11.681

12.990

13.692

Österreich gesamt

35.735

39.796

43.289

46.585

49.935

52.021

Die berufliche Einstufung oder der erlernte Beruf ist in der Datengrundlage des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger nicht erfasst. Ebenso gibt es in dieser Registerdatengrundlage keine Erfassung der Arbeitszeiten.

Gemäß Mikrozensus–Arbeitskräfteerhebung der Bundesanstalt Statistik Österreich (Befragungsdaten) waren im Wirtschaftsabschnitt I Beherbergung und Gastronomie im Jahr 2013 rund 34% der Erwerbstätigen (unselbständig wie selbständig Beschäftigte) teilzeitbeschäftigt.

Fragen 2 und 6:

Wird hinsichtlich der Beantwortung der Frage 1 auch bei der Darstellung der Arbeitslosigkeit auf die Branche der vorhergehenden Beschäftigung und nicht auf den erlernten Beruf Bezug genommen, ergeben sich die unten dargestellten Ergebnisse. In der Tabelle wird der jahresdurchschnittliche Bestand an arbeitslos vorgemerkten Personen ausgewiesen, welche vor der AMS Vormerkung im Wirtschaftsabschnitt I Beherbergung und Gastronomie beschäftigt waren und deren Arbeitslosigkeitsepisoden zum Zeitpunkt der Erfassung bis zu 90 Tage gedauert haben. Zusätzlich wird anfragegemäß der zuletzt ausgeübte Beruf, wie er vom AMS erfasst wurde, in der Obergruppeneinteilung ausgewiesen.

Das Arbeitsmarktservice verfügt über keine Aufzeichnungen über die Wochenarbeitszeit der Arbeitsuchenden vor ihrer Vormerkung. Deshalb ist die Fragestellung, wie viele Arbeitslose davor Vollzeit beschäftigt waren (Frage 2) und wie viele in Teilzeit (Frage 6) nicht beantwortbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fragen 3 und 7:

Wird hinsichtlich der Beantwortung der Frage 1 auch bei der Darstellung der Arbeitslosigkeit auf die Branche der vorhergehenden Beschäftigung und nicht auf den erlernten Beruf Bezug genommen, ergeben sich die unten dargestellten Ergebnisse. In der Tabelle wird der jahresdurchschnittliche Bestand an arbeitslos vorgemerkten Personen ausgewiesen, welche vor der AMS Vormerkung im Wirtschaftsabschnitt I Beherbergung und Gastronomie beschäftigt waren und die eine Einstellzusage (für die Arbeitsaufnahme) aufweisen. Eine Einschränkung auf die tatsächliche Arbeitslosigkeitsdauer wird nicht vorgenommen. Zusätzlich wird anfragegemäß in der Tabelle auch der zuletzt ausgeübte Beruf in der Obergruppeneinteilung ausgewiesen. Über Wiedereinstellzusagen an Personen, die nicht beim AMS vorgemerkt waren, liegen keine Informationen vor.

Wie in der Beantwortung zu Frage 2 ausgeführt, verfügt das Arbeitsmarktservice über keine Aufzeichnungen über die Wochenarbeitszeit der Arbeitsuchenden vor ihrer Vormerkung. Die nachfolgende Tabelle differenziert aus diesem Grund nicht nach dem Arbeitszeitausmaß (Vollzeit oder Teilzeit) der letzten Beschäftigung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fragen 4 und 8:

Eine exakte Beantwortung der Fragestellung nach der tatsächlichen Wiedereinstellung beim selben Dienstgeber würde eine individuelle Prüfung der Dienstverhältnisse aller aus dem Vorgemerktenregister des Arbeitsmarktservice ausscheidenden Personen bedürfen. Ich ersuche um Verständnis, dass eine derartige aufwändige Aufschlüsselung aus verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich ist.

Als Abschätzung kann jedoch die Zahl der Arbeitsaufnahmen der vorgemerkten Arbeitslosen, welche vormals in der Branche beschäftigt waren und eine Einstellzusage aufwiesen, herangezogen werden. Hier zeigt sich etwa, dass im Jahr 2013 von den 70.555 Abgängen aus registrierter Arbeitslosigkeit der Personen der Betrachtungsgruppe, Branche Beherbergung und Gastronomie mit Einstellzusage, in 64.857 Fällen tatsächlich eine Arbeitsaufnahme erfolgte. Somit erfolgte in 92% der Fälle eine Arbeitsaufnahme und nur in rund 8% der Fälle wurde die Arbeitslosigkeit durch Krankheit, eine AMS-Schulung oder aus anderen Gründen unterbrochen.

 

Fragen 5 und 9:

 

Aufgrund der unmittelbar verfügbaren Datenlage bzw. Datenaufbereitung ist die Auswertung von Förderungen nur für Personen möglich, die bis zu sechs Monate beim AMS als arbeitslos gemeldet waren. Alternative, feinere Auswertungsverfahren nach der Dauer der vorangegangenen Arbeitslosigkeit, die noch dazu Wiedereinstellzusagen berücksichtigen, wären nur durch aufwändige Sonderauswertungen zu bewerkstelligen. Ich ersuche um Verständnis, dass eine derartige aufwändige Aufschlüsselung aus verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich ist.

 

 

Frage 10:

 

Ob Beschäftigungsverhältnisse im Bereich Tourismus, Gastronomie sowie Freizeit und Reise saisonal sind, hängt in vielen Berufen von der Region und der Art des Betriebs ab. Es wird daher bei der Berufsinformation nicht bei jedem Einzelberuf ausdrücklich auf die Saisonalität hingewiesen.

 

Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik ist es, die Arbeitslosigkeit aller vorgemerkten Personen möglichst kurz zu halten, unabhängig davon, ob sie eine Saisonbeschäftigung haben oder nicht. Das AMS informiert Personen, die von ihrem/ihrer letzten DienstgeberIn eine Einstellzusage erhalten haben, darüber, dass bei Vorliegen einer offenen Stelle mit früherem Arbeitsbeginn dieser Arbeitsplatz angeboten werden kann.  Personen mit Einstellzusagen können sich natürlich auch auf die Stellenangebote anderer DienstgeberInnen bewerben. Arbeitslose Saisonbeschäftigte können auf eigenen Wunsch bereits am Beginn ihrer Arbeitslosigkeit  intensiv bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz unterstützt werden. Eine frühzeitige Beratung etwa im Hinblick auf eine berufliche Neuorientierung oder Höherqualifizierung ist für Personen, die aus der Saisonbeschäftigung wechseln wollen,  besonders wichtig.

 

 

Frage 11:

 

Für eine exakte Beantwortung der Fragestellung müssten die Leistungsbezüge aus der Arbeitslosenversicherung für die Personengruppe (bis zu drei Monate pro Jahr arbeitslos gemeldete Personen aus dem Tourismus) ab dem Jahr 2008 aufgerollt und ausgewertet werden. Hierzu kommen die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge für diese Leistungsbezüge. Ich ersuche um Verständnis, dass eine derartige aufwändige Sonderauswertung aus verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich ist.

 

 

Frage 12:

 

Auf Initiative der Sozialpartner wurde 2008 die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe eingeführt.  Im Rahmen dieser Qualifizierungsoffensive wurden in der Woche unmittelbar vor Saisonbeginn Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte in Verbindung mit einer Verkürzung der Saisonarbeitslosigkeit durchgeführt. Die Höhe der Förderung betrug  90% der Kursgebühren, 10% der Qualifizierungskosten waren vom Arbeitgeber zu übernehmen. Für die Planung und Umsetzung konnten die Betriebe die Unterstützungsleistungen der Qualifizierungsberatung in Anspruch nehmen.

 

Zielsetzung dieser Initiative war es,  die Arbeitsfähigkeit von ArbeitnehmerInnen durch Anpassung an die qualifikatorischen Anforderungen zu erhalten und dadurch deren Beschäftigung zu sichern, die Dauer der Saisonarbeitslosigkeit im Tourismusbereich zu reduzieren und  Anreize zur Verbesserung des Weiterbildungsverhaltens von Betrieben mit bisher geringen Weiterbildungsaktivitäten zu schaffen. Es wurden die Sozialpartnerorganisationen wiederholt auf die äußerst geringe Inanspruchnahme und die Möglichkeit der Förderung im Rahmen von Qualifizierungsverbünden im Tourismusbereich informiert.  Da es auch vor Beginn der Wintersaison 2011/12 zu keinen nennenswerten Steigerungen gekommen ist (41 geförderte Personen von 1.11.2008 - 15.2.2012) wurde das Projekt 2012 vom Verwaltungsrat des AMS beendet.

 

Die Bildungskarenz ermöglicht ArbeitnehmerInnen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen. Speziell für Beschäftigte bei Saisonbetrieben wurde durch die Reduktion der erforderlichen Beschäftigungsdauer die  Möglichkeit geschaffen, Bildungskarenz in Anspruch zu nehmen.

 

 

Frage 13:

 

Die Arbeitsmarktpolitik bietet vor allem auch arbeitslosen niedrigqualifizierten Menschen aus Saisonberufen die Möglichkeit, an zertifizierten Ausbildungen teilzunehmen.  Da diese Personen oft nicht über die zeitlichen Ressourcen verfügen, eine längere Ausbildung zu absolvieren, wird ein modulares Programm angeboten. In zeitlich voneinander unabhängigen Modulen besteht die Möglichkeit, in Zeiten der Arbeitslosigkeit eine Ausbildung mit Lehrabschluss zu absolvieren. Basis der Schulungen ist eine Kompetenzmatrix, die alle Inhalte des gesetzlich vorgeschriebenen Lehrberufsbildes abbildet.  Mit der entsprechenden Praxis im Berufsfeld kann die Lehrabschlussprüfung abgelegt werden. Derartige Schulungsbausteine wurden auch für Lehrberufe im Tourismus entwickelt.