758/AB XXV. GP

Eingelangt am 24.04.2014
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

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BMJ-Pr7000/0045-Pr 1/2014


Republik Österreich
der bundesminister für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 858/J-NR/2014

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „personelle Ausstattung der Kabinette und Staatssekretariatsbüros“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Am 28. Februar 2014 waren die nachstehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerbüro beschäftigt:

Funktion

Name

Beginn Tätigkeit im Kabinett

Grundlage

Kabinettschef

Oberstaatsanwalt Dr. Alexander Pirker, MBA

ab 19.3.2012

RStDG Dienstzuteilung

Persönlicher Mitarbeiter und Pressesprecher

Christian Wigand M.A., M.A.I.S.

ab 1.10.2011

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Persönliche Mitarbeiterin

Bernadett Thaler, MSc

ab 4.3.2013

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Persönlicher Mitarbeiter

BInsp. Alexander Kuba

ab 13.1.2014

BDG

Dienstzuteilung

Persönliche Mitarbeiterin

Mag.a Karoline Edtstadler, Richterin

ab 20.1.2014

RStDG Dienstzuteilung

Persönlicher Mitarbeiter

Mag. Michael Somlyay

ab 20.1.2014

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Persönliche Mitarbeiterin

Mag.a Elisabeth Zimmerer

ab 1.2.2014

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Protokollchef

Mag. Christian Müller

ab 1.1.2012

Sondervertrag gem. § 36 VBG

 

Zu 4:

Die Gesamtkosten, das sind die Bezüge inkl. allfälliger Zulagen, Aufwandsentschädigungen, Vergütungen für Überstunden sowie die Dienstgeberanteile für die Kabinettsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, einschließlich der Kanzlei-, Sekretariats- und sonstiger Hilfskräfte, beliefen sich im Monat Februar 2014 auf insgesamt 64.214,57 Euro.

Zu 5:

Die Gesamtkosten, das sind die Bezüge inkl. allfälliger Zulagen, Aufwandsentschädigungen, Vergütungen für Überstunden sowie die Dienstgeberanteile für die Kabinettsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter ohne die Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiterinnen und sonstige Hilfskräfte beliefen sich im Monat Februar 2014 auf insgesamt 46.297,60 Euro.

Zu 6:

Die Personalgesamtausgaben für Kabinettsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter (einschließlich der Kanzlei- und Sekretariatskräfte) sind bei einer Stichtagsvergleichsberechnung zum jeweiligen Februar seit dem Jahr 2009 um 16,7 % gestiegen.

Zu 7:

Die Personalgesamtausgaben für Kabinettsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter (ohne Hilfskräfte) sind bei einer Stichtagsvergleichsberechnung zum jeweiligen Februar seit dem Jahr 2009 um rund 20 % gestiegen.

Zu 8:

Abgesehen von allgemeinen Bezugserhöhungen, Personalwechsel bzw. -fluktuationen sind Kostensteigerungen auf die besonderen Schwerpunktsetzungen insbesondere in jenen Bereichen zurückzuführen, die im Hinblick auf eine Vertrauensoffensive für die Justiz besonders forciert wurden. Die Justiz wurde in den letzten Jahren insbesondere im Bereich des Strafrechts und Strafverfahrensrechtes sowie der organisatorischen Belange der Strafverfolgungsbehörden für die konsequente Bearbeitung und Erledigung umfangreicher Großverfahren vor neue Herausforderungen gestellt. Parallel dazu galt es auch, die Kontakte und Kooperationen auf internationaler Ebene zu verdichten.

 


Zu 9 und 10:

Zum angefragten Stichtag war ein Kabinettsmitarbeiter mit Presse- und Medienarbeit beauftragt.

Zu 11 und 12:

Im Ministerbüro ist keine Mitarbeiterin bzw. kein Mitarbeiter auf Basis eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt.

Zu 13 bis 16:

Im Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Justiz wurden bzw. werden keine Trainees oder sonstige Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter beschäftigt, die von Interessenvertretungen, Unternehmen bzw. deren Tochterorganisationen verliehen wurden.

Wien,        . April 2014

 

 

 

Dr. Wolfgang Brandstetter