787/AB XXV. GP

Eingelangt am 25.04.2014
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BM für Landesverteidigung und Sport

Adler großAnfragebeantwortung

MAG. GERALD KLUG
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
 


S91143/2-PMVD/2014                                                                                               17. April 2014

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. Februar 2014 unter der Nr. 859/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "personelle Ausstattung der Kabinette und Staatssekretariatsbüros" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 5 und 9 bis 12:

Zum Stichtag 28.02.2014 waren folgende Personen als Kabinettschef, Stabschef, FachreferentIn und PressereferentIn in meinem Kabinett beschäftigt: Stefan Kammerhofer, Bgdr MMag. Jürgen Ortner, Martha Bohrn, Bgdr Alois Aschauer, Andreas Strobl, Mag.a(FH) Anja Richter, Mag. Peter Walder-Wintersteiner, ObstdG Mag. Martin Dorfer, Bgdr Mag. Dr. Johann Frank MAS, Mag. Marcel Chahrour. Davon waren zwei Personen auf Basis eines Arbeitsleihvertrages, vier Personen aufgrund von Sonderverträgen § 36 VBG, sowie vier Personen auf Basis des BDG 1979 beschäftigt. Weitere Bedienstete, über den unmittelbaren Mitarbeiterstab hinaus, standen als Kanzlei-, SekretariatsmitarbeiterIn sowie als Kraftfahrer und sonstige Hilfskraft zur Verfügung, da dem im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport eingerichteten „Kabinett des Bundesministers“ über die üblichen „Ministerbüroagenden“ hinaus zusätzliche Aufgaben zugeordnet sind. Für eine Kostenschätzung im Wege einer unterjährigen Betrachtung verweise ich auf die Anfragebeantwortung 13635/AB, wobei hinsichtlich der Aliquotierung von einer üblichen Schwankungsbreite auszugehen ist.

Zu 6 bis 8:

Änderungen der Personalausgaben haben sich vor allem durch die für jeden Beamten und Vertragsbediensteten jeweils zu unterschiedlichen Terminen eintretenden gesetzlich normierten Biennalsprünge und durch die nahezu jährlichen Bezugserhöhungen, die regel­mäßig auch für Vertragsbedienstete mit Sondervertrag wirksam werden, ergeben. Überdies ist anzumerken, dass die jeweilig errechneten Gesamtkosten die Personalsituation nicht exakt abbilden, da sich auf Grund der für ein Kabinett nicht unüblichen Personalfluktuation Veränderungen allein schon daraus ergeben, dass manche Funktionen nicht durchgehend besetzt sind.

Zu 13:

Nein.

Zu 14 bis 16:

Entfällt.