837/AB XXV. GP

Eingelangt am 28.04.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am         April 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0055-I/4/2014

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 909/J vom 28. Februar 2014 der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

OE

Finanzposition

Bezeichnung

Voranschlag
FV 2013

Vorläufiger
Erfolg 2013

Zentrale

1-7232.000

Repräsentationsausgaben

 384.000,00

 209.675,12

FÄ, ZÄ, GBPs

1-7232.000

Repräsentationsausgaben

   11.000,00

     2.728,05

SZK

1-7232.000

Repräsentationsausgaben

    9.000,00

     1.783,86

Bundesfinanzgericht

1-7232.000

Repräsentationsausgaben

    2.000,00

Finanzprokuratur

1-7232.000

Repräsentationsausgaben

    5.000,00

        500,00

Bundesfinanzakademie

1-7232.000

Repräsentationsausgaben

    3.000,00

   10.650,13

Gesamtsumme

 

 

414.000,00

225.337,16

Die angeführten Beträge verstehen sich jeweils in Euro. Eine Aufgliederung im Sinne der Fragestellung b) bis e) ist aus verwaltungstechnischen bzw. verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.


Zu 3.:

OE

Finanzposition

Bezeichnung

Vorläufiger
Erfolg 2013

Zentrale

1-4300.000

Lebensmittel (Verbrauchsgüter)

   53.257,96

FÄ, ZÄ, GBPs

1-4300.000

Lebensmittel (Verbrauchsgüter)

   51.743,60

SZK

1-4300.000

Lebensmittel (Verbrauchsgüter)

   52.457,05

Bundesfinanzgericht

1-4300.000

Lebensmittel (Verbrauchsgüter)

    7.909,44

Finanzprokuratur

1-4300.000

Lebensmittel (Verbrauchsgüter)

    1.660,04

Bundesfinanzakademie

1-4300.000

Lebensmittel (Verbrauchsgüter)

   17.069,31

Gesamtsumme

 

 

184.097,40

 

Zu 4.:

Die jeweilige Höhe des nicht überziehbaren Amtspauschales wird durch Beschluss der Bundesregierung, zuletzt mit Beschluss des Ministerrates vom 18. Dezember 1984, für die Präsidenten des Nationalrates und des Bundesrates durch Beschluss der Präsidialkonferenz festgesetzt und ist seit dem 1. Jänner 1985 unverändert geblieben. Der vorläufige Erfolg 2013 beträgt 18.487,92 Euro.

 

Zu 5.:

Für parteipolitische Veranstaltungen wurden keine Ressortmittel in Anspruch genommen.

 

Zu 6. und 7.:

In Ansehung der Budgethoheit des Nationalrates bleibt hier die Beschlussfassung des BFG 2014 abzuwarten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Michael Spindelegger eh.