886/AB XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

logo_forms_manual

BMJ-Pr7000/0054-Pr 1/2014


Republik Österreich
der bundesminister für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 973/J-NR/2014

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Auswirkungen KindNamRÄG 2013“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Durch das im Wesentlichen mit 1. Februar 2013 in Kraft getretene Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 (KindNamRÄG 2013), BGBl. I Nr. 15/2013, wurden (u.a.) die Grundlagen zur Einrichtung einer Familiengerichtshilfe (beinhaltend auch die Besuchsmittlung) geschaffen, durch welche insbesondere die Qualität und Nachhaltigkeit der Streitschlichtung und der gerichtlichen Verfahren und Entscheidungen in Angelegenheiten der Obsorge und des Rechts auf persönlichen Verkehr verbessert werden sollen.

Die Familiengerichtshilfe ist in erster Linie eine wichtige Stütze für Eltern und Kinder. Sie ermöglicht es, schnellere und vermehrt einvernehmliche Lösungen vor Gericht zu finden. Alle bisherigen Erfahrungen mit der Familiengerichtshilfe sind äußerst positiv. So konnten bisher bei etwa einem Drittel aller Fälle durch die Familiengerichtshilfe Einigungen oder außergerichtliche Lösungen erreicht werden.


1. Ausbaustufe (Juli 2013)

Die vier Projektstandorte eines erfolgreichen Modellversuchs (in Wien, Amstetten, Leoben und Innsbruck) einbeziehend, konnten mit 1. Juli 2013 bundesweit zwölf Standorte für die Familiengerichtshilfe (in Wien an einem zentralen Standort und außerhalb Wiens mit zumindest einem Standort je Bundesland) planmäßig in Betrieb gehen.

2. Ausbaustufe (Jänner 2014)

Mit 1. Jänner 2014 konnten fünf weitere Standorte (Fürstenfeld, Villach, Ried im Innkreis, Wels und Wörgl) in Betrieb genommen werden; mit Jänner 2014 waren daher österreichweit 17 Familiengerichtshilfe-Standorte eingerichtet. Mit März 2014 waren bundesweit bereits rund 160 Familiengerichtshelferinnen und -helfer im Einsatz.

3. Ausbaustufe & Vollausbau (Juli 2014)

Mit Jahresmitte 2014 sollen im Zuge des Vollausbaus der Familiengerichtshilfe noch zwei weitere Standorte (Krems an der Donau und Steyr) –  damit zusammen 19 Familiengerichtshilfe-Standorte  – eingerichtet werden.

Zu 1 bis 6:

Zur Beantwortung dieser Fragen verweise ich auf den hier angeschlossenen Auszug aus der Verfahrensdauerstatistik „Pflegschaft“. Dargestellt wird die Verfahrensdauer für Besuchsrechtsanträge (ab 2013 umbenannt in Kontaktrechtsanträge), Obsorgeanträge und Anträge spezieller Personenangelegenheiten. Spezielle Personenangelegenheiten werden seit 1. Jänner 2012 in der Statistik von „echten“ Obsorgenangelegenheiten unterschieden und umfassen:

·         Bestellung, Enthebung und Umbestellung eines gesetzlichen Vertreters und Kurators

·         Belehrung von Minderjährigen über das Unrecht strafbarer Handlungen

·         Unterbliebene Belehrung von Minderjährigen über das Unrecht strafbarer Handlungen

·         Verständigung von Strafanzeige

·         Erklärung der Ehemündigkeit

·         Ersetzung der Einwilligung oder Zustimmung durch das Pflegschaftsgericht

·         Niederschrift über die Anerkennung der Vaterschaft (wenn Niederschrift beim Gericht aufgenommen wurde)

·         Legitimation unehelicher Kinder durch den Bundespräsidenten

·         Genehmigung eines Scheidungsvergleiches

·         Ruhen des Verfahrens

·         Unterbrechung des Verfahrens

·         Fortsetzung des ruhenden Verfahrens

·         Fortsetzung des unterbrochenen Verfahrens.

Die Daten stehen ab dem Berichtszeitraum 2010 zur Verfügung.

Zu 7 und 8:

Bei Antragstellung wird in der Verfahrensautomation Justiz (VJ) noch nicht nach gemeinsamer und alleiniger Obsorge differenziert, sodass dazu keine automationsunterstützten Auswertungen möglich sind.

Zu 9 bis 11:

Aus den Registern der VJ ergeben sich mit Stichtag 2. April 2014

·         261 gerichtliche Beschlüsse auf vorläufige elterliche Verantwortung

·         167 Aufträge gemäß § 107 Abs. 3 AußStrG und

·         180 Bestellungen von Besuchsmittlern und Besuchsmittlerinnen.

Zu 12:

In den vier Oberlandesgerichtssprengeln gibt es derzeit insgesamt 17 Familiengerichtshilfestellen. Davon entfallen fünf auf den Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien, fünf auf den Sprengel des Oberlandesgerichtes Graz, vier auf den Sprengel des Oberlandesgerichtes Linz und drei auf den Sprengel des Oberlandesgerichtes Innsbruck.

Zu 13:

Derzeit sind in der Familiengerichtshilfe österreichweit 196 Fachkräfte zu insgesamt 157 Vollzeitäquivalenten (VBÄ) beschäftigt. Diese teilen sich auf die einzelnen Standorte wie folgt auf:

Familiengerichtshilfestelle

Anzahl an VBÄ

Anzahl an Fachkräften

Wien

52

61

Eisenstadt

3

4

St. Pölten

4,5

5

Amstetten

5

7

Wiener Neustadt

9

10

Graz

12,5

17

Bruck an der Mur

7

9

Fürstenfeld

4

5

Klagenfurt

7,5

9

Villach

3

4

Linz

13,5

18

Ried im Innkreis

3

4

Wels

4

6

Salzburg

7

11

Innsbruck

8

9

Wörgl

5

7

Feldkirch

9

10

Gesamt

157

196

 

Zu 14 bis 17:

Dazu stehen mir keine Informationen zur Verfügung.

Zu 18 bis 20:

Zum Stichtag 1. Februar 2014 waren bundesweit 441 Richterinnen und Richter in Außerstreit-, Pflegschafts- und Sachwalterschaftssachen in einem Ausmaß von 181,54 Vollzeitkräften tätig (OLG-Sprengel Wien: 202 / 84,51; Graz: 101 / 36,54; Linz: 83 / 38,20; Innsbruck: 55 / 22,29).

Zu 21 bis 23:

Im Zuge der Änderungen nach dem Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 (KindNamRÄG 2013) wurden folgende Registerschritte in der VJ geschaffen:

 

Zudem werden die neuen Verfahrensbeteiligten "Familiengerichtshilfe" und "Besuchsmittler" als sonstige Verfahrensbeteiligte erfasst. Die "gemeinsame" Obsorge kann ab 1. Februar 2013 auch beim Standesamt vereinbart werden; die Mitteilungen des Standesamtes über die vereinbarte "gemeinsame" Obsorge  werden in der VJ dokumentiert.

 

Wien,        . Mai 2014

 

 

Dr. Wolfgang Brandstetter