973/AB XXV. GP

Eingelangt am 14.05.2014
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

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BMJ-Pr7000/0075-Pr 1/2014


Republik Österreich
der bundesminister für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 1234/J-NR/2014

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Personalkosten im Ressort“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die nachstehende Übersicht enthält Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts, wobei aufgrund des in der Anfrage gewählten Zeitraums (beginnend nach den Nationalratswahlen 2013 aber vor der Angelobung der neuen Bundesregierung) auch – nunmehr ausgeschiedene – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Kabinett meiner Amtsvorgängerin in Kursivschrift angeführt sind.

Funktion

Name

Beginn - Ende Dienstverhältnis/ Dienstzuteilung bzw. Tätigkeit im Kabinett

Grundlage

Persönl.Mitarbeiter, Stellv. Kabinettschef ab 1.4.2013, Kabinettschef ab 1.2.2014

Oberstaatsanwalt Dr. Alexander Pirker, MBA

ab 19.3.2012

RStDG Dienstzuteilung


Persönlicher Mitarbeiter und Pressesprecher

Christian Wigand M.A., M.A.I.S.

ab 1.10.2011

Sondervertrag gem. § 36 VBG


Persönliche Mitarbeiterin, Stellvertretende Kabinettschefin ab 1.4.2014

Bernadett Thaler, MSc

ab 4.3.2013

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Persönlicher Mitarbeiter

BInsp. Alexander Kuba

ab 13.1.2014

BDG

Dienstzuteilung

Persönliche Mitarbeiterin

Mag. Karoline Edtstadler, Richterin

ab 20.1.2014

RStDG Dienstzuteilung

Persönlicher Mitarbeiter

Mag. Michael Somlyay

ab 20.1.2014

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Persönliche Mitarbeiterin

Maga Elisabeth Zimmerer

ab 1.2.2014

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Protokollchef

Mag. Christian Müller

ab 1.1.2012

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Kabinettschef

Mag. Thomas Schützenhöfer

ab 22.4.2011 bis 31.1.2014

Sondervertrag gem. § 36 VBG,

Dienstzuteilung

Persönliche Mitarbeiterin

Dr. Petra Meissner

ab 15.2.2013 bis 31.1.2014

RStDG, Dienstzuteilung

 

Zu 2:

Dr. Alexander Pirker MBA wurde mit Wirksamkeit vom 1. März 2014 gemäß § 7 Abs. 11 des Bundesministeriengesetzes 1986 befristet für die Dauer der Tätigkeit als Leiter meines Kabinetts zugleich auch mit der Funktion eines Generalsekretärs im Bundesministerium für Justiz betraut.

Zu 3 und 4:

Im Zeitraum 29. Oktober 2013 bis 31. März 2014 wurden an insgesamt sieben Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter meines Kabinetts Belohnungen in der Höhe von insgesamt 8.727 Euro ausbezahlt.

Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich personenbezogene Daten im Sinne des § 1 Datenschutzgesetz nicht veröffentlichen darf.

 

Wien,        . Mai 2014

 

Dr. Wolfgang Brandstetter