1025/AB XXV. GP

Eingelangt am 22.05.2014
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BM für Familien und Jugend

Anfragebeantwortung

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1114/J betreffend "Einrichtung eines Generalsekretariats", welche die Abgeordnete Beate Meinl-Reisinger, Kollegin und Kollegen am 24. März 2014 an mich richteten, stelle ich als Bundesministerin für Familien und Jugend fest:

Antwort zu Frage 1) und 2)

Ich habe weder in der Vergangenheit einen Generalsekretär mit der zusammenfassenden Behandlung aller zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums gehörenden Geschäfte betraut noch habe ich die Absicht, eine derartige Betrauung in Zukunft vorzunehmen. Aufgrund der Tatsache, dass mit dem BMLFUW ein Verwaltungsübereinkommen geschlossen wurde und dadurch umso mehr eine ministeriumsweite Koordination erforderlich ist, wird eine Funktion gemäß § 7 Abs. 4 BMG geschaffen, die zu gegebener

Zeit gemäß Ausschreibungsgesetz in der geltenden Fassung ausgeschrieben wird.

Antwort zu Frage 3), 4), 5), 6) und 7)

Mangels Einrichtung eines Generalsekretariats erübrigt sich daher die Beantwortung dieser Fragen.