1026/AB XXV. GP

Eingelangt am 22.05.2014
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BM für Familie und Jugend

quer3Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                              Wien, am 21. Mai 2014

                                                                                              GZ. 420100/0013-BMFJ-I/2/2014

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

 

in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1161/J betreffend die Situation homo- und bisexueller Jugendlicher in Österreich, welche die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Fragen 1 bis 3:

Mit der vom Familien- und Jugendressort beauftragten und 2011 vorgestellten ersten Österreichischen Prävalenzstudie zur Gewalt an Frauen und Männern[1] wurde erstmals im Rahmen einer großangelegten Forschungsarbeit mit insgesamt 1 036 mittels Face-to-Face und 1 298 Personen online befragten Personen Licht in das Dunkelfeld von Übergriffen gegen Frauen und Männern in Österreich gebracht.

 

Durch die Konzeption dieser Forschungsarbeit als geschlechtervergleichende Gewaltprävalenzstudie wurde ein Anteil von 2,2 % Männern bzw. 1,3 % Frauen, die nach ihren Angaben in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben, miterfasst; insofern spiegelt sich in dieser Studie auch die Situation von homo- und bisexuellen Frauen und Männern in Österreich wider.

 

Aus der Prävalenzstudie lassen sich keine Schlüsse zu psychischen Erkrankungen und Suizidrisiko unter homo- und bisexuellen Jugendlichen ziehen.

 

Antwort zur Frage 4:

Derzeit gibt es keine Pläne zur Durchführung einer diesbezüglichen Studie.

 

Antwort zu den Fragen 5 bis 9:

Grundsätzlich befürwortet mein Ressort die positive Auseinandersetzung homo- und bisexueller Menschen mit ihrer Sexualität. Mein Ressort fördert daher die drei Beratungsstellen des Vereins COURAGE (Österreichisches Institut für  Beziehungs- und Sexualforschung in Wien, Innsbruck und Graz), die als Familienberatungsstellen nach dem Familienberatungsförderungsgesetz anerkannt sind und sowohl Jugendlichen als auch Erwachsenen als Anlaufstellen für Fragen zu gleichgeschlechtlichen und transGender Lebensweisen zur Verfügung stehen. Im Jahr 2013 wurden in diesen Beratungsstellen mit 1.160 Klient/innen über 3.600 Beratungsgespräche geführt, wobei knapp die Hälfte der Klient/innen (48%) unter 30 Jahre alt war. In einem Großteil der Beratungen (73%) stand die Auseinandersetzung mit der eigenen Sexualität im Vordergrund. In den Jahren 2010 bis 2013 betrug die Förderung nach dem Familienberatungsförderungsgesetz jährlich jeweils  44.200 Euro.

 

Antwort zu den Fragen 10 bis 12:

Die Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz für homo- und bisexuelle Menschen ist eine wesentliche Zielsetzung des Bundesgesetzes über die eingetragene Partnerschaft. Um diese Zielsetzung voranzutreiben, habe ich den Bundesminister für Justiz, Dr. Wolfgang Brandstetter, und die Bundesministerin für Inneres, Mag. Johanna Mikl-Leitner, gemeinsam mit Vertretern der Schwulen- und Lesben-Community am 8. April 2014 zu einem Runden Tisch eingeladen. Dabei wurde unter anderem vereinbart, dass künftig Eingetragene Partnerschaften auch am Standesamt möglich sein sollen und Unterschiede im Namensrecht aufgehoben werden sollen. Die legistische Zuständigkeit dafür liegt aber nicht in meinem Ressort.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Sophie Karmasin

 

 



[1] http://www.oif.ac.at/fileadmin/OEIF/andere_Publikationen/gewaltpraevalenz_2011.pdf