1027/AB XXV. GP

Eingelangt am 22.05.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0039-I/3/2014

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 20. MAI 2014

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 26. März 2014, Nr. 1148/J, betreffend Förderungen und

                        steuerliche Begünstigungen für Elektrofahrzeuge

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen vom 26. März 2014, Nr. 1148/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Der Klima- und Energiefonds hat im Rahmen seines Jahresprogramms 2013 ein Budgetvolumen von 8,0 Mio. Euro für das Programm „Multimodales Verkehrssystem – Aktionsprogramm klima:aktiv mobil“ vorgesehen. Dieser Betrag stand nicht nur für die Förderung von Elektrofahrzeugen, sondern auch für nachfolgend angeführte Projekte zur Verfügung:

·                     Förderung klimaschonender Alternativen im Verkehrsbereich, insbesondere auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene (z.B. Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Gemeinde-, Betriebs-, Rufbusse, Anrufsammeltaxis und Shuttle-Verkehre, Informationssysteme, etc. sowie Einrichtung und Betrieb von Mobilitätszentralen,

·                     Förderung von Maßnahmen für den Rad- sowie den Fußgängerverkehr (z.B. Radinfrastruktur, -verleihsysteme, -abstellanlagen, Informationssysteme etc.) inkl. Marketing und Bewusstseinsbildung,

·                     Förderung der Umstellung von Transportsystemen, Fuhrparks und Flotten auf alternative Antriebe und Kraftstoffe, insbesondere auf Elektro- und Hybridfahrzeuge, erd-/biogasbetriebene Kfz und mit hohem Biokraftstoffanteil betriebene Kfz.

 

Im Rahmen dieses Programms wurden aus Mitteln des Klima- und Energiefonds 2013 in Summe 657 Projekte mit den oben angeführten Inhalten gefördert; darunter 498 Projekte, die eine Förderung von Elektrofahrzeugen beinhalten.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Es wurden die gesamten zur Verfügung stehenden Mittel in Anspruch genommen; darunter rund 1,9 Mio. Euro zur Förderung von Elektrofahrzeugen.

 

Zu Frage 4:

 

Das klima:aktiv mobil Programm des BMLFUW bietet neben den finanziellen Förderungsmöglichkeiten bei der Projektumsetzung auch Unterstützung zur Entwicklung und Umsetzung von Projekten für klimaschonende Mobilität und Hilfestellung bei der Fördereinreichung durch zielgruppenspezifische Beratungsprogramme für Betriebe, Bauträger und Flottenbetreiber, für Städte, Gemeinden und Regionen, für Tourismus, Freizeit und Jugend, für Kinder, Eltern und Schulen sowie die Spritsparinitiative zur Forcierung einer effizienten, spritsparenden Fahrweise. Im Rahmen der klima:aktiv mobil Angebote werden die relevanten Akteure durch persönliche Kontaktaufnahme, Veranstaltungen, Netzwerke, Informationsmaterialien, etc. über die Vorteile klimafreundlicher Mobilität und effizienter Verkehrslösungen informiert und motiviert, im eigenen Wirkungsbereich maßgeschneiderte Maßnahmen(bündel) zu erarbeiten und über sämtliche Fördermöglichkeiten bei der Umsetzung informiert und unterstützt.

 


Zu den Fragen 5 bis 7:

 

Im Jahr 2014 hat der Klima- und Energiefonds ein Budgetvolumen von 11 Mio. Euro zur Förderung von klima:aktiv mobil Projekten vorgesehen. Darüber hinaus können Fragen nach künftigen Ausgaben mangels bundesfinanzgesetzlicher Beschlüsse derzeit nicht beantwortet werden.

 

Zu den Fragen 8 bis 11:

 

Steuerliche Belange, Begünstigungen und Ausnahmen beispielsweise von der Zulassungssteuer oder Mehrwertsteuer fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Mautgebühren sind in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.

 

Eine allfällige Privilegierung von Elektrofahrzeugen wie mit Hinweis auf die Situation in Norwegen angeführt, müsste hinsichtlich möglicher verkehrlicher, umwelt- und gesundheitsrelevanter, sowie wirtschaftlicher Auswirkungen durch die zuständigen Gebietskörperschaften geprüft und Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden. Die seit 2012 bestehende IG-L Abgasklassen- Kennzeichnungsverordnung, welche auch alternative Fahrzeuge, wie Elektrofahrzeuge und Plug-in Hybridfahrzeuge mit einer rein elektrischen Reichweite von 50 km einschließt,  ermöglicht grundsätzlich eine vereinfachte, diesbezügliche Maßnahmenumsetzung.

 

Über Pläne zu steuerlichen Begünstigungen, insbesondere einer Rückerstattung der Mehrwertsteuer bei der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs liegen dem BMLFUW keine Informationen aus dem BMF vor.

 

Zu Frage 12:

 

Über weitere steuerliche Begünstigungen von Elektrofahrzeugen liegen dem BMLFUW keine Informationen vor.

 

Zu Frage 13:

 

Darunter wird ein jährlich steigender, ganzzahliger prozentualer Anteil von reinen Elektrofahrzeugen und Plug-in Hybridfahrzeugen an den Neuzulassungen von Pkw verstanden.

 

Zu Frage 14:

 

Der in der früheren Energiestrategie Österreich genannte Zielwert für 2020 beinhaltet alle Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb, wie batteriebetriebene E-Fahrzeuge, aber auch Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerung (REEV/REX) und Plug-in Hybridfahrzeuge, die eine externe Lademöglichkeit zur Aufladung der Batterie aufweisen sowie Brennstoffzellenfahrzeuge mit elektrischem Antrieb. Dieser Zielwert bzw. entsprechende Szenarien werden im Zuge der weiteren Arbeiten zum „Umsetzungsplan Elektromobilität in und aus Österreich“ überprüft. Denn der Markthochlauf hängt nicht zuletzt vom Angebot an
E-Fahrzeugmodellen ab, das derzeit immer noch sehr beschränkt ist.

 

Zu Frage 15:

 

Im „Umsetzungsplan Elektromobilität in und aus Österreich“ ist kein Enddatum genannt; vielmehr sollen die darin genannten Maßnahmen mit den entsprechenden Ressort- bzw. Länderzuständigkeiten ab 2012 bzw. 2013 umgesetzt bzw. initiiert werden (siehe hierzu Antwort zu Frage 16). Zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur soll entsprechend der vom Europäischen Parlament und EU-Ministerrat noch zu beschließenden künftigen Richtlinie zum „Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe“ (inkl. Elektrizität) die Entwicklung der Anzahl der Elektrofahrzeuge herangezogen werden, sodass der Ausbau bedarfsgerecht erfolgen kann. Die Anzahl von Ladestationen für Normalladen (Wechselstrom von weniger als 22 kW Leistung) und Schnellladen (Wechselstrom bzw. Gleichstrom von mehr als 22 kW Leistung), deren technische Spezifikationen durch die Richtlinie definiert sind, wird entsprechend der Marktentwicklung der Elektro-Fahrzeuge und deren technologischer Entwicklung erfolgen. In den gemäß der EU-Richtlinie von den Mitgliedstaaten zu erarbeitenden, nationalen Strategieplänen werden die Ziele für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur konkretisiert werden.

 

Zu Frage 16:

 

Im „Umsetzungsplan Elektromobilität in und aus Österreich“ wurden vom BMLFUW folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. deren Umsetzung gestartet:

§  Überprüfung, Weiterentwicklung und Fortführung der direkten Förderungen hinsichtlich    E-Fahrzeugkategorien: Seit Frühjahr 2013 sind Fördersätze angepasst und neue                 E-Fahrzeugkategorien integriert.

§  Weiterentwicklung der Förderung betrieblicher und kommunaler Ladestationen: Im Rahmen der Modellregionen E-Mobilität des Klima- und Energiefonds umgesetzt; Sonderaktionen erst nach Beschluss der EU-Richtlinie (Infrastruktur für alternative Kraftstoffe) möglich.

§  Prüfung und Ausarbeitung einer nationalen Fahrzeugklassifizierung für „Range Extender- Fahrzeuge“: Seit Frühjahr 2013 in die Förderungsliste als neue Fahrzeugkategorie aufgenommen.

§  Vernetzung der 8 Modellregionen E-Mobilität: Laufend in Umsetzung und Aktualisierung im Rahmen des Programms des  Klima- und Energiefonds.

§  Analyse zielgruppenspezifischer Bedürfnisse zur Steigerung der NutzerInnenakzeptanz: IHS Studie „E-Mobilität in Österreich: Determinanten für die Kaufentscheidung von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb“ veröffentlicht.

§  Bewusstseinsbildung für multimodale Elektromobilität verstärken: klima:aktiv mobil Beratungsprogramm zu multi-modalem Mobilitätsmanagement wird laufend umgesetzt.

§  Integration Elektromobilität im Tourismus: Über klima:aktiv mobil Zielgruppenprogramm „Freizeit und Tourismusmobilität“ umgesetzt.

§  Verstärkte Information zu angebotenen E-Fahrzeugen durch Nutzen vorhandener Strukturen, wie z.B. www.autoverbrauch.at: die Webseite wurde 2013 vollständig neu konzipiert und mit neuen E-Fahrzeugkategorien erweitert on-line verfügbar gemacht.

§  Neue Daten, Modelle und Grundlagen zur Quantifizierung und Monitoring der Umwelt- und Klimaeffekte: Vom Umweltbundesamt in Umsetzung.

§  Lebenszyklusanalysen und Ökobilanzen für neue Technologien und Fahrzeuge: Studie zur „Ökobilanz alternativer Fahrzeuge – E-Fahrzeuge im Vergleich“ veröffentlicht.

§  Abschätzung der langfristige Potenziale und Szenarien der Elektromobilität: Bewertung und Aktualisierung laufend durch das Umweltbundesamt.

§  Aufarbeitung und Darstellung der positiven Umwelteffekte multimodaler Elektromobilitätsangebote: Vom Umweltbundesamt in Umsetzung.

§  Betrieb von E-Fahrzeugen soll in die Fahrschulangebote integriert werden: Ist im Rahmen der zertifizierten klima.aktiv mobil Fahrschulen und generell bei der Weiterbildung in spritsparender Fahrweise für Fahrschullehrer umgesetzt.

§  Beschäftigte von Handel, Verkauf, Betrieb und Wartung sollen im Rahmen der Weiterbildung mit den Anforderungen der E-Mobilität vertraut gemacht werden:

Für E-Bikes mittels Weiterbildungsprogramm für Fahrradhändler umgesetzt; für mehrspurige E-Fahrzeuge übernehmen die OEM die Weiterbildung.

 

Zu Frage 17:

 

Bei der Förderung der Elektromobilität durch den Bund sind mehrere Bereiche, die komplementär zueinander sind, zu unterscheiden:

 

·       Förderung von Forschung, Technologie und Entwicklung im Rahmen der Technologischen Leuchttürme und urbanen Elektromobilität seitens des BMVIT.

·       Förderung von Anwendungen im Rahmen der Modellregionen Elektromobilität mit Erneuerbaren Energien seitens des BMLFUW.

·       Förderung des Wirtschaftsstandorts und Unternehmen im Bereich der Elektromobilität durch das BMWFW.

 

Die Förderprogramme werden in Abstimmung der beteiligten Ressorts entwickelt und umgesetzt. Diese komplementäre Aufgabenteilung wird weiterhin bestehen bleiben, da die für die Förderung herangezogenen Förderrichtlinien unterschiedlich sind.

 

Zu den Fragen 18 bis 20:

 

Das BMLFUW stellt keine Mittel für Forschungsprojekte im Bereich Elektrofahrzeuge zur Verfügung, da die Förderung von Forschung und Technologie seitens des BMVIT erfolgt (siehe Antwort zu Frage 17).

 

Der Bundesminister: