1029/AB XXV. GP
Eingelangt am 22.05.2014
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1154 /J der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:
Frage 1:
Im Jahr 2013 hat das Sozialministerium folgenden Organisationen Förderungen für Anti-Gewalt-Trainings gewährt:
Organisation |
Förderzweck |
Betrag |
Männerberatung Wien |
Trainingsprogramm zur Beendigung von gewalttätigem Verhalten in Paarbeziehungen |
€ 22.000 |
Männerberatung Wien |
Trainingsprogramm für Väter und Stiefväter zur gewaltfreien Erziehung |
€ 8.000 |
Männerberatung Graz |
Fortführung des soziotherapeutischen Programms gegen gewaltbereites und gewalttätiges Verhalten von männlichen Jugendlichen und Männern 2013 |
€ 6.000 |
Frage 2:
Trotz der angespannten Budgetlage ist die Mitfinanzierung der opferschutzorientierten Täterarbeit meinem Ressort ein wichtiges Anliegen und daher werden auch im Jahr 2014 dafür budgetäre Mittel zur Verfügung gestellt werden. Eine neuerliche Förderung in Höhe von € 21.000 ist derzeit bereits geplant.
Frage 3:
Mein Ressort unterstützt opferschutzorientierte Täterarbeit. Diese wird von der Männerberatung Wien in Zusammenarbeit mit der Wiener Interventionsstelle umgesetzt. Zu deren 10-jährigem Jubiläum 2009 wurde eine Evaluierung durchgeführt, die ergab, dass TeilnehmerInnen des opferschutzorientierten Anti-Gewalt-Programms weniger häufig rückfällig werden. In weiterer Folge erleiden weniger Opfer Gewalt, sind Interventionen der Polizei seltener erforderlich und können Strafverfahren vermieden werden, all das führt letztlich auch zu einer Kostenersparnis.
Frage 4:
In den Jahren 2012 und 2013 hat das Sozialministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Frauen die Bundesarbeitsgemeinschaft opferschutzorientierter Täterarbeit in Österreich gefördert. Ziel des Projekts ist die flächendeckende, bundesweite Implementierung von opferschutzorientierten Anti-Gewalt-Trainings sowie Entwicklung einheitlicher Standards und neuer Kooperationsstrukturen in der Täterarbeit mit allen relevanten AkteurInnen.
Auch für 2014 ist eine Ko-Finanzierung der beiden Ressorts für die Weiterführung der Bundesarbeitsgemeinschaft opferschutzorientierte Täterarbeit zur
Fortsetzung der Erarbeitung und Implementierung von Standards geplant (seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Höhe von
€ 4.000).