1031/AB XXV. GP
Eingelangt am 22.05.2014
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BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 22. Mai 2014
Geschäftszahl:
BMWFW-10.101/0122-IM/a/2014
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1121/J betreffend „Verkauf von Polizeidienststellen-Liegenschaften“, welche die Abgeordneten Walter Bacher, Kolleginnen und Kollegen am 26. März 2014 an mich richteten, stelle ich eingangs fest, dass der Thema der Anfrage bildende Verkauf von Liegenschaften durch die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) bzw. Austrian Real Estate Development GmbH (ARE) gemäß Bundesimmobiliengesetz zu deren Aufgaben zählt. Dabei handelt es sich um Angelegenheiten der operativen Geschäftsführung ausgegliederter Unternehmen, die keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts darstellen.
Zur Sicherstellung bestmöglicher Transparenz wurde dennoch die Geschäftsführung der BIG um eine Stellungnahme ersucht, welche nachstehend wiedergegeben wird.
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Verkäufe der BIG bzw. ARE erfolgen gemäß den Bestimmungen des Bundesimmobiliengesetzes im Rahmen eines Ausbietungsverfahrens; ausgenommen sind Verkäufe an eine Gebietskörperschaft bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses. Mit der Durchführung der Verkaufsverfahren wird jeweils die Konzerngesellschaft ARE beauftragt.
Bundesweit laufen zum Zeitpunkt des Einlangens der Anfrage Ausbietungsverfahren für folgende Liegenschaften:
KG |
EZ |
Angebotsfrist |
Nutzung |
10234 Oberthürnau |
74 |
24.04.2014 |
ehem. Zollhaus |
21115 Fratres |
143 |
24.04.2014 |
ehem. Zollhaus |
07133 Schönau |
107 |
24.04.2014 |
ehem. Zollhaus |
07108 Grametten |
84 |
24.04.2014 |
ehem. Zollhaus |
21194 Waidhofen/Thaya |
38 |
16.05.2014 |
ehem. Finanzamt |
76003 Bleiburg |
38 |
16.05.2014 |
Wohnungseigentum mit BMI-Nutzung |
81113 Innsbruck |
1516 |
dzt. nach Ende der ursprünglichen Frist prolongiert |
Wohnungseigentum mit BMI-Nutzung |
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Derzeit befinden sich zwei Liegenschaften bzw. Objekte mit Einmietungen des Bundesministeriums für Inneres, je eine/s in Tirol und Kärnten, im Verkauf.
Im Übrigen ist sinngemäß auf die Antwort zu Punkt 4 der Anfrage zu verweisen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Eine bundesweite Untergliederung und Abgrenzung der Mieteinnahmen der BIG bzw. ARE aus sämtlichen Polizeidienststellen ist der BIG nicht möglich, da das Bundesministerium für Inneres Mieter ist und ihr die ressortinterne Nutzungszuordnung nicht in jedem Fall bekannt ist.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die gesamten für das Bundesministerium für Inneres anfallenden laufenden monatlichen Kosten sind nur diesem bekannt, da der Generalmietvertrag zwischen BIG und Bundesministerium für Inneres keine detaillierte Zuordnung auf Objekte vornimmt.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Nein, da der Mietvertrag einem neuen Eigentümer überbunden wird.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Derzeit liegen keine konkreten Interessensbekundungen vor.