1032/AB XXV. GP

Eingelangt am 22.05.2014
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BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 22. Mai 2014

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFW-10.101/0136-IM/a/2014

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1152/J         betreffend „Förderungen und steuerliche Begünstigungen für Elektrofahrzeuge“, welche die Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen am 26. März 2014 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 7 der Anfrage:

 

Da das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft nicht im Präsidium des Klima- und Energiefonds vertreten ist, ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1148/J durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu verweisen.

 


Antwort zu den Punkten 8 bis 12 der Anfrage:

 

Diese Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für  Finanzen.

 

Unbeschadet dessen ist festzuhalten, dass Elektrofahrzeuge in Österreich bis auf weiteres von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und der motorbezogenen Ver-sicherungssteuer ausgenommen sind. Für alle neuen Pkw und damit auch     Elektro-Hybridfahrzeuge, aber auch E-Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerung und Plug-in Hybridfahrzeuge mit CO2-Werten unter 90 g/km, entfällt die NoVA. Für neue Pkw mit umweltfreundlichem alternativen Antrieb, insbesondere Hybridantrieb, wurde mit 1.3.2014 der NoVA-Steuerbonus auf € 600 erhöht. Für      Elektro-Hybridfahrzeuge ist die motorbezogene Versicherungssteuer und Kfz-Steuer für Kfz unter 3,5 Tonnen seit  1.1. 2013 halbiert. 

 

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Unter der "Zulassung einer signifikanten Anzahl von Fahrzeugen bis zum Jahr 2020" wird der kontinuierlich steigende prozentuale Anteil von batterie-betriebenen  Fahrzeugen,  Plug-in- Hybridfahrzeugen und E-Fahrzeugen mit Reichweiten-verlängerung an den Neuzulassungen von PKW verstanden.

 

 

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

Der in der früheren Energiestrategie Österreich genannte Zielwert für 2020     beinhaltet alle Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb, wie batteriebetriebene         E-Fahrzeuge, aber auch Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerung (REEV/REX) und Plug-in-Hybridfahrzeuge, die eine externe Lademöglichkeit zur Aufladung der Batterie aufweisen, sowie Brennstoffzellenfahrzeuge mit         elektrischem Antrieb. Dieser Zielwert bzw. entsprechende Szenarien werden im Zuge der weiteren Arbeiten zum „Umsetzungsplan Elektromobilität in und aus Österreich“ überprüft. Der Markthochlauf  hängt nicht zuletzt vom Angebot an    E-Fahrzeugmodellen ab, das derzeit immer noch beschränkt ist. Daher befinden wir uns in der Anfangsphase des Markthochlaufs, jedoch mit rund 2100 reinen   E-Fahrzeugen (Stand Dezember 2013) im Rahmen des vom Umweltbundesamt auf Basis der Informationen der Kfz-Hersteller entwickelten Einführungsszenarios für E-Fahrzeuge bis 2020.

 

 

Antwort zu den Punkten 15 und 16 der Anfrage:

 

Im „Umsetzungsplan Elektromobilität in und aus Österreich“ ist kein Enddatum vorgesehen.  Vielmehr sollen die darin genannten Maßnahmen im Rahmen der  entsprechenden Ressort- bzw. Länderzuständigkeiten laufend umgesetzt bzw. initiiert werden.

 

Im „Umsetzungsplan Elektromobilität in und aus Österreich“ wurden vom       Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. deren Umsetzung initiiert:

·         Anforderungskatalog Ladeinfrastruktur, Behördenpraxis: Im September 2013 wurde gemeinsam mit dem ÖVE eine Informationsborschüre zum Thema     sicheres und nutzerfreundliches Laden publiziert. Im Frühjahr 2014 wird ein Anforderungskatalog an die Ladeinfrastruktur fertiggestellt, der in Zu-sammenarbeit mit den Bundesländern erarbeitet wird und im Detail Auskunft darüber gibt,  welche technischen Anforderungen, Planungs- und              Genehmigungsschritte bei der Errichtung und für den Betrieb einer Lade-station zu  bedenken sind.

·         Zum "Energieträger Wasserstoff" hat das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft im Jahr 2012 die mit €10 Mio. dotierte   Energieforschungsinitiative durchgeführt und eine Analyse der langfristigen Potentiale von H2 in mobilen Anwendungen beauftragt. 

·         Öffentliche Beschaffung: Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technik wurde 2012 ein "Leitkonzept für die innovative öffentliche Beschaffung" erstellt; bei der Bundesbeschaffungsagentur wurde eine Servicestelle Innovative Öffentliche Beschaffung eingerichtet, die Beratung, Qualifizierungsmaßnahmen, Veranstaltungen und Workshops sowie eine Plattform für den Erfahrungsaustausch bietet.

·         Integration Elektromobilität in Tourismus: Die Ergebnisse einer Studie      "Tourismusmobilität", die 2012 beauftragt wurde, werden in einen Leitfaden einfließen.

·         Wirtschaftsstandort und Finanzierung von Unternehmen: Die Angebote zur Unterstützung der heimischen Unternehmen bei Innovation, Wachstum und Investitionen wurden und werden laufend weiterentwickelt. So werden 2014 über die aws insgesamt rund € 1 Mrd. an zinsgünstigen Krediten, Zu-schüssen, Beteiligungen und Garantien für die  österreichische Wirtschaft zur Verfügung gestellt, was einem Plus von sechs Prozent entspricht. Sowohl Leitbetriebe als auch Klein- und Mittelbetriebe und vor allem auch Startups können von den Instrumenten profitieren. Die Unterstützung erfolgt       technologieneutral; die Qualität der Projekte ist entscheidend. Aufgrund der großen Bedeutung der automotiven Industrie und deren Innovationskraft kann dieser Sektor besonderen Nutzen daraus ziehen. Erleichterungen im Fördermanagement der aws wurden umgesetzt, sodass die Bearbeitungszeit erheblich reduziert werden konnte.  Über die Instrumente des Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zur Förderung an-wendungsorientierter Grundlagenforschung, die an der Schnittstelle von   Wirtschaft und Wissenschaft wirken - wie die Christian Doppler Labors oder das COMET-Programm -  wurden Projekte mit Bezug zur Elektromobilität   gefördert, wozu auf die Beantwortung zu den Punkten 18 bis 20 der Anfrage zu verweisen ist. 

·         2013 wurde die Internationalisierungsoffensive bis 2015 verlängert, die österreichische Unternehmen bei der Erschließung neuer Märkte unterstützt.

·         Auf europäischer Ebene ist das Bundesministerium für Wissenschaft,         Forschung und Wirtschaft in der hochrangigen Expertengruppe zur Wett-bewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie vertreten, die die Umsetzung des Aktionsplans CARS 2020 der Europäischen Kommission monitort und begleitet.

·         Implementierung eines Ausbildungsmoduls „E-Fahrzeug“ im Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik: Im Rahmen des Lehrberufspakets 2013 wurde im Mai 2013 das Spezialmodul "Hochvolt-Antriebe" im Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik    lanciert, das mit 1. Jänner 2015 als Ausbildungsversuch in Kraft treten wird. Zusätzlich werden im Rahmen der betrieblichen Lehrlingsförderung neue    qualitätsbezogene Beihilfen für Lehrlinge, wie etwa "Weiterbildung für      Lehrlinge und Teilnahme an Ausbildungsverbünden", "Weiterbildung von Ausbilder/inne/n" sowie "Maßnahmen zur Förderung von jungen Frauen in nicht traditionellen Mädchenberufen" oder "Lehrlingsausbildung für Erwachsene" gefördert.

 

Zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur soll entsprechend der vom Europäischen Parlament und Rat noch zu beschließenden künftigen Richtlinie zum „Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe“ (inkl. Elektrizität) u.a. die Entwicklung der Anzahl der Elektrofahrzeuge herangezogen werden, sodass der Ausbau     bedarfsgerecht erfolgen kann. Gemäß dieser EU-Richtlinie werden von den     Mitgliedstaaten nationale Strategiepläne mit den entsprechenden Zielen für eine ausreichende Anzahl an Ladestationen auszuarbeiten sein.

 

 

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

 

In Sinne der Vision des Umsetzungsplans versteht sich das Thema Elektro-mobilität als eine Querschnittsmaterie der Innovationsfelder Verkehr, Umwelt und Energie. Sind bei der Implementierung der Elektromobilität in Österreich vor   allem Verkehrs- und Energiesystem angesprochen, um zu einer leistbaren,     bedarfsbezogenen Mobilität und zum Schutz der Umwelt beizutragen, eröffnen Forschung, Entwicklung und Innovation bis hin zur Produktion von Komponenten und Bauteilen sowie systemintegrierte Lösungsansätze aus Österreich den im Thema tätigen Branchen, wie zum Beispiel der automotiven Industrie oder    Elektro- und Elektronikindustrie, Wertschöpfungs- und Beschäfti­gungspotenziale.

 

Daher haben sich die drei Ressorts Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und    Wirtschaft zusammengeschlossen, um entlang ihrer Zuständigkeiten ihre         Aktivitäten zu bündeln. Die jeweiligen Förderprogramme werden in Abstimmung der beteiligten Ressorts entwickelt und umgesetzt. Diese komplementäre Auf-gabenteilung wird weiterhin bestehen bleiben.


Antwort zu den Punkten 18 bis 20 der Anfrage:

 

Aus vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (damals Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie  finanzierten bzw. teilfinanzierten Programmen wurden insgesamt 14 Forschungsprojekte mit Bezug zu Elektromobilität bzw. Fahrzeugen mit einem Volumen von rund € 46 Mio.   gefördert. Die Projekte wurden in den Programmen COMET (K2-Mobility-SVT sustainable vehicle technologies; K-Projekt Future vehicle power-train concepts), Research Studios Austria (MVM2 Machine Vision Meets Mobility) und COIN-Kooperationen und Netzwerke (HYCAT - Wheel and track driven electrical        All-Terrain-Vehicle; Polypropylen-Strukturen für E-Leichtfahrzeuge) bzw. COIN-Aufbau (OptiMatStruct - "Gefügeabhängige Verarbeitungs- und Applikations-eigenschaften innovativer Leichtbausysteme") gefördert. Weiters wurden an    sieben Unternehmen Innovationsschecks bzw. der Innovationscheck Plus ver-geben.

 

2009 bis 2013 hat mein Ressort überdies zwei CD-Labors mit den Titeln "Lithium-Batterien - Alterungseffekte, Technologie und neue Materialien" und "Modell-basierte Kalibriermethoden" mit insgesamt rund € 849.000 sowie 2009/2010 die ACR-Plattform "Mulitmaterialverbindungen im automotiven Leichtbau", an der vier ACR-Institute beteiligt sind, mit rund € 1,6 Mio. Euro gefördert, was eine Fortsetzung im bereits erwähnten COIN-Aufbau-Projekt fand.