1033/AB XXV. GP

Eingelangt am 22.05.2014
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BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 22. Mai 2014

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFW-10.101/0138-IM/a/2014

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1153/J         betreffend „Verzugszinsen-Abzocke gemäß § 59 Abs. 1 ASVG“, welche die      Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen am 26. März 2014 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Eingangs ist festzuhalten, dass der Gegenstand der Anfrage keine Angelegen-heiten der Vollziehung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betrifft.


 

Unbeschadet dessen kann gesagt werden, dass es Ziel meines Ressorts ist, die im Regierungsprogramm vereinbarte Reduktion der Verwaltungslasten für Unternehmen und insbesondere KMU umzusetzen, damit sich diese noch stärker auf ihren wirtschaftlichen Erfolg fokussieren können. Die Senkung der Lohnnebenkosten, in einem ersten Schritt um € 200 Mio. pro Jahr und beschlossen mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Neos, ist ein wesentlicher Teil davon. So wird der Insolvenzentgeltfonds (IEF)-Beitrag per 1.1.2015 um 0,1 Prozentpunkt gesenkt; bei gleichzeitiger Überführung der Überweisung nach § 14       Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz an den IEF ins Dauerrecht. Zudem erfolgt mit 1.7.2014 eine Senkung des Unfallversicherungsbeitrags um 0,1        Prozentpunkt.

 

Unterstützend wirken auch die Beitragserleichterungen für Jungunternehmer in der Sozialversicherung in den ersten drei Jahren ihrer selbstständigen Tätigkeit sowie die Möglichkeit, Versicherungsnachzahlungen für die ersten drei Jahre    zinsenfrei aufschieben zu können.

 

Weiters soll die Zahl der Beauftragten in den Betrieben gesenkt werden; in einem ersten Schritt um vier, was eine Ersparnis von bis zu € 18,5 Mio. pro Jahr bedeutet.

 

Mehr Transparenz und Orientierung bringt in diesem Zusammenhang schließlich die kostenlose Sozialversicherungs- und Steuerrechner-App für Smart Phones des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Das neue, im Vorjahr gestartete Angebot verschafft (Jung-)Unternehmern schnell und    unkompliziert einen Überblick über die im laufenden Jahr zu erwartenden Sozialversicherungs- und Einkommensteuervorschreibungen sowie die eventuell in Folgejahren zu erwartenden Nachzahlungen.