1145/AB XXV. GP

Eingelangt am 30.05.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Familien und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1181/J betreffend Familienbeihilfe für ausländische Kinder im EU- und EWR-Raum, deren Eltern ihren Lebensmittelpunkt in Tirol hatten, welche Herr Abgeordneter Peter Wurm, Frau Abgeordnete Anneliese Kitzmüller und weitere Abgeordnete am 27. März 2014 an mich richteten, stelle ich zunächst fest:

 

Ich weise darauf hin, dass mein Ressort für Datenauswertungen aus der Familien-beihilfendatenbank das Bundesministerium für Finanzen befassen muss, das für den technisch-organisatorischen Bereich beim Vollzug von Angelegenheiten der Familienbeihilfe durch die Finanzämter federführend zuständig ist.

 

Das BMF wurde daher ersucht, eine Auswertung in Bezug auf die in der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage angesprochenen Daten zu erstellen. Die Auswertung der abgefragten Daten konnten auf Grund der Komplexität noch nicht abgeschlossen werden. Die konkrete Beantwortung wird in Kürze nachgereicht.