1164/AB XXV. GP

Eingelangt am 05.06.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1276 /J der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehrfache Sozialversicherungsbeiträge wie folgt:

 

Vorauszuschicken ist, dass zur Beantwortung der Fragen 4 bis 6 und 10 bis 18 Stellungnahmen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Pensionsversicherungsträger eingeholt wurden.

 

Zu den Fragen 1 bis 3 und 7 bis 9:

Die Beantwortung dieser Frage fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

Zu den Fragen 4, 5, 10, 11, 13, 17 und 18:

Von Seiten des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger wird hierzu angemerkt, dass dem Hauptverband die zur Beantwortung der Fragen erforderlichen Daten in elektronisch auswertbarer Form nicht vorliegen. Auch die Pensionsversicherungsträger verfügen nach Informationen des HVB nur zum Teil über einschlägig elektronisch auswertbare Daten. Die oben angeführten Fragen können daher generell bzw. aus technischen Gründen nicht beantwortet werden.

Zu Frage 6:

Von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wurden im Jahr 2013 in ca. 3.000 Fällen Pensionsbeiträge gemäß § 70 Abs. 1, 4 und 5 ASVG erstattet. Die Summe dieser Erstattungen belief sich auf ca. € 10 Mio.

Dieser Betrag ist jedoch gegenüber dem jahrelangen Durchschnittswert deutlich erhöht, weil im Jahr 2013 auch die Erstattungen für politische Mandatare (einschließlich Zeiträume bis Dezember 2012) aufgrund der Umstellung auf die laufende Beitragszahlung durchzuführen waren (vgl. die Änderung im Bezügerecht BGBl. I Nr. 52/2011). Im Jahr 2014 wird sich der Gesamtaufwand deutlich reduzieren.

Die Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau kann diese Frage aus technischen Gründen nicht beantworten, da hierfür jeder individuelle Fall händisch ausgewertet werden müsste.

Von der VA öffentlich Bediensteter (BVA) wurden in den Jahren 2008 bis 2013 Pensionsversicherungsbeiträge in Höhe von € 8.182.603,81 gemäß § 70 ASVG erstattet.

 

Zu Frage 12:

Von der SVA der gewerblichen Wirtschaft (SVA) wurden für die Beitragsjahre 2008 bis 2011 Pensionsversicherungsbeiträge in Höhe von € 5.230,33 erstattet. Im Detail wird auf die Tabelle zu den Beitragserstattungen nach § 127b GSVG verwiesen.

Die geringe Fallanzahl und Summe ist damit zu erklären, dass Nachforderungen bzw. Gutschriften von Beiträgen aufgrund des Vorliegens einer Mehrfachversicherung grundsätzlich über § 35a GSVG abgewickelt werden und Beitragserstattungen nach § 127b GSVG nur vereinzelt anfallen. Für 2012 und 2013 liegen noch keine endgültigen Daten vor.

 

Beitragserstattungen nach § 127b GSVG

Beitragsjahr

Anzahl Fälle

Betrag

2008

6

954,41

2009

9

1.377,65

2010

2

565,34

2011

4

2.332,93

2012

0 *)

2013

0 *)

5.230,33

*) Abgleich noch nicht durchgeführt

 

 

Zu Frage 14:

Die SVA geht davon aus, dass mit „Regressforderung“ die Nachforderung von Beiträgen aufgrund der Abrechnung der Mehrfachversicherung gemeint ist. Auf Basis dieses Verständnisses ergeben sich die aus der Beilage ersichtlichen Daten:

 

 

 

Nachforderung von GSVG-Beiträgen wegen Mehrfachversicherung

Beitragsjahr

Zweig

Anzahl Fälle

Betrag

2008

PV

5.696

4.006.488,85

KV

4.847

1.312.111,99

2009

PV

202

85.226,36

KV

221

95.578,63

2010

PV

67

71.355,10

KV

162

70.276,52

2011

PV

35

22.598,16

KV

229

137.131,78

2012

Abgleich noch nicht durchgeführt

2013

Abgleich noch nicht durchgeführt

 

Der markante Rückgang der Fälle seit 2009 ist auf Maßnahmen zurückzuführen, welche die Qualität der vorläufigen Daten (Zeitraum der Mehrfachversicherung, Höhe der anzurechnenden Fremd-Beitragsgrundlagen) verbessert haben. Endgültige Berechnungen entsprechen dadurch in höherem Ausmaß den vorläufigen Ergebnissen. Für 2012 und 2013 liegen noch keine endgültigen Daten vor.

 

Zu den Fragen 15 und 16:

Der PVA liegen bezüglich der sich gemäß § 248c ASVG ergebenden besonderen Höherversicherung für erwerbstätige Pensionsbezieher die aus der Tabelle ersichtlichen Werte vor (für 2013 liegen noch keine endgültigen Daten vor).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl der Fälle mit einer Höherversicherung pro Jahr

(BBG 2003)

Jahr

Anzahl

jährl. Höhe

Ø Höhe pro Fall 

2008

10.668

66.396,41

6,22

2009

11.328

72.343,86

6,39

2010

12.137

79.058,41

6,51

2011

14.333

87.586,73

6,11

2012

14.253

95.007,85

6,67

Gesamt

71.591

456.888,82

6,38

 

 

Die Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau kann diese Frage aus technischen Gründen nicht beantworten, da hierfür jeder individuelle Fall händisch ausgewertet werden müsste.