2730/AB XXV. GP
Eingelangt am 22.12.2014
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möglich.
Anfragebeantwortung
Parlamentarische Anfrage 2772/J-NR/2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Abgeordneten zum Nationalrat Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Oktober 2014 unter der Nr. 2772/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Umsetzung der 599 Maßnahmen des Rechnungshofes aus der Sicht des Rechnungshofes“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Fragen 1 und 3:
Die in der Beilage angeschlossene Liste enthält die 46 Vorschläge, die der Rechnungshof in seinen Positionen zur Verwaltungsreform (Reihe 2011/1) betreffend den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) veröffentlicht hat.
Zur Frage des Umsetzungstandes weist der Rechnungshof darauf hin, dass er generell seine
Leistungen und Wirkungen evaluiert. Dazu hat er ein eigenes System der Wirkungskontrolle entwickelt. In einer ersten Stufe werden die im Vorjahr in den Berichten ausgesprochenen Empfehlungen einem Nachfrageverfahren unterzogen, d.h. es wird bei den überprüften Stellen nachgefragt, inwieweit die Empfehlungen umgesetzt wurden. Die Ergebnisse des Nachfrageverfahrens werden in den Tätigkeitsberichten auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene veröffentlicht.
Das im Dezember 2013 veröffentlichte Nachfrageverfahren hat ergeben, dass 78 % der 2.166 im Jahr 2012 ausgesprochenen Empfehlungen gewirkt haben: 48 % wurden umgesetzt, bei 30 % eine Umsetzung zugesagt. Den höchsten Wirkungsgrad mit 85% erreicht der Rechnungshof bei den Gemeinden.
Die Ergebnisse des Nachfrageverfahrens sind aber auch die Grundlage für die zweite Stufe der Wirkungskontrolle, die „Follow-up-Überprüfüngen“, dem stärksten Instrument der Wirkungskontrolle. Dabei überprüft der Rechnungshof in Folgeprüfüngen vor Ort die tatsächliche Umsetzung der von ihm ausgesprochenen Empfehlungen. Diese Wirkungskontrolle ist ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit der Finanzkontrolle, da sie den Wert der Prüfüngstätigkeit erhöht und die Wirksamkeit der Empfehlungen verstärkt. Im Jahr 2013 führte der Rechnungshof 19 Follow-up-Überprüfüngen durch, im 1. Halbjahr 2014 elf.
Da das Instrument der Follow-up-Überprüfüng ressourcenbedingt für eine bestimmte Auswahl an Empfehlungen eines Jahres konzipiert ist, kann der Grad der Umsetzung aller in den Positionen zur Verwaltungsreform (Reihe 2011/1) aufgelisteten Empfehlungen allerdings ohne weitere Erhebungen nicht abschließend beurteilt werden.
In Zusammenhang mit der Wahrnehmung der verfassungsgesetzlich vorgesehenen Prüfüngstätigkeit hat der Rechnungshof wiederholt betont, dass die zur Verfügung stehenden Ressourcen durch diverse Sonderaufgaben, wie z.B. im Rahmen des Parteiengesetzes oder Medientransparenzgesetzes, eingeschränkt werden. So sind für den Aktualisierungsaufwand nach dem Medientransparenzgesetz sowie den Vollzug des Parteiengesetzes bis Ende Oktober 2014 1.182 Prüfertage angefallen, was den Ressourcen von 20 Follow-up-Überprüfüngen entspricht.
Zu den an das BMASK im Besonderen gerichteten Empfehlungen anerkennt der Rechnungshof die im ressorteigenen Wirkungsbereich gesetzten Maßnahmen als positiv. Das BMASK führte bspw. einen Aufgaben- und Prozesskritikprozess durch, verbesserte deutlich die Kalkulationsverpflichtung der finanziellen Auswirkungen bei rechtsetzenden Maßnahmen, womit nunmehr bei zwei Dritteln der Fälle die Vorgaben erfüllt werden. Handlungsbedarf ist aus Sicht des RH aber nach wie vor bei der Durchführung von Nachhaltigkeitsprüfüngen bei finanziell aufwendigen Reformprojekten sowie bei der Sicherung der Nachhaltigkeit des Pensionssystems generell gegeben.
Außerdem werden nunmehr im Zuge der Haushaltsrechtsreform flächendeckend Wirkungsziele festgelegt und auch mit dem Arbeitsmarktservice wurde eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Dadurch werden sowohl eine bessere Beurteilung der mit einer bestimmten Leistung erzielten Wirkung sowie auch die Treffsicherheit verbessert.
Darüberhinaus wurde die Koordination und Abstimmung der arbeitsmarktpolitischen Leistungen der Länder mit dem AMS in Wien optimiert.
Vor allem aber wurde im Jahr 2012 die Gesetzgebung und Vollziehung im Pflegegeldbereich zur Gänze an den Bund übertragen, neun Landespflegegeldgesetze wurden aufgehoben. Es sind nur noch fünf Sozialversicherungsträger - statt bisher mehr als 280 Landes- und 23 Bundesstellen - für Pflegegeldangelegenheiten zuständig, womit raschere Pflegegeldverfahren möglich sind. Damit wurden zentrale RH-Empfehlungen umgesetzt.
Offen ist hingegen nach wie vor die bundesweite Abstimmung der Pflegeleistungen und es fehlen spezifische Vorgaben für Anzahl, Qualität und Tarife. Die Konsequenz: weiterhin stark unterschiedliche Tarife für vergleichbare Leistungen trotz gleicher Pflegestufe und gleichem Betreuungsaufwand (z.B. Bandbreite von 351 - 669 EUR pro Monat in Tirol). Wesentliches Problem ist daher auch weiterhin die Komplexität und Uneinheitlichkeit der Gesamtfinanzierung der stationären Pflege. So sind zur Finanzierung eines Heimplatzes bis zu 19 Zahlungsströme erforderlich. Komplexe Elemente der Zahlungsströme führen in der Abwicklung zu Problemen und Ungleichbehandlungen. Obwohl der Bund mit der Dotierung des Pflegefonds einen Teil der Kosten der Länder übernimmt, hat er keine Änderung des Systems zur Finanzierung der Heimplätze erarbeitet. Weitere Reformschritte (wie u.a. die Erarbeitung einer Gesamtstrategie in Abstimmung aller Gebietskörperschaften, die Entwicklung verbesserter Steuerungsmechanismen für die Kosten der stationären Pflege, die systematische Erfassung der Investitionskosten und Abgangsdeckungen) sowie ein entsprechender aufgabenorientierter Finanzausgleich sind jedoch für die finanzielle Nachhaltigkeit unabdingbar.
Auf dringend bestehenden Handlungsbedarf auch im Förderungswesen hat der Rechnungshof wiederholt hingewiesen. Österreich hat im internationalen Vergleich ein umfangreiches, historisch gewachsenes Förderungssystem, das durch eine Vielzahl von Einrichtungen und Instrumenten gekennzeichnet ist. Um einen zielgerichteten und wirkungsorientierten Fördermitteleinsatz sicher zu stellen, erachtet der Rechnungshof weiterhin eine Evaluierung des gesamten österreichischen Förderungssystems mit seiner Vielzahl an Einrichtungen und Institutionen und eine Verringerung der Anzahl an Förderungsstellen als erforderlich. Zudem wären detaillierte Förderungsstrategien und Förderungskonzepte festzulegen sowie messbare Förderungsziele und -schwerpunkte zur Steuerung des Förderungswesens zu definieren und Überschneidungen zu vermeiden.
Gerade im Förderungswesen ist ein Gesamtüberblick über gewährte Förderungen und insbesondere ein koordiniertes Vorgehen zwischen den Gebietskörperschaften erforderlich und es bestehen Reduktionspotenziale im Verwaltungsaufwand und bei der Optimierung der Verfahren.
Weiterer Handlungsbedarf besteht bei der Harmonisierung der für die Bemessung der Steuerung und der Sozialversicherungsbeiträge geltenden Rechtsvorschriften sowie bei der Bereitstellung von vollständigen, vergleichbaren Daten zur Transparenz und Steuerung der Datenflüsse zwischen den Gebietskörperschaften. Ebenfalls offen sind die Empfehlungen im Zusammenhang mit der Dienstordnung bei den Sozialversicherungsträgern.
Abschließend weist der Rechnungshof darauf hin, dass er der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission eine Zusammenstellung der seit 2011 veröffentlichten Verwaltungsreform relevanten Empfehlungen zur Aktualisierung der 599 Empfehlungen übermittelt und seine Reformvorschläge am 14. November 2014 im Rahmen eines Expertenhearings präsentiert hat. Er hat seit 2011 weitere 280 Berichte mit rd. 5.000 Empfehlungen veröffentlicht.
Zu Fragen 2 und 4:
Sämtliche in seinen Positionen zur Verwaltungsreform (Reihe 2011/1) veröffentlichte Vorschläge stützen sich auf konkrete Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofes, die jeweils einem Stellungnahmeverfahren unterzogen waren. Der Rechnungshof achtet bei seinen Empfehlungen stets auf deren Relevanz und Umsetzungsfähigkeit.
Mit der Stellungnahme geben die überprüften Stellen dem Rechnungshof ihren Standpunkt zum Inhalt des Prüfungsergebnisses bekannt und teilen die aufgrund des Prüfungsergebnisses getroffenen Maßnahmen mit. Die Stellungnahme dient dem Parteiengehör der betroffenen Stellen. Damit konnte auch das BMASK konkret auf jede vom Rechnungshof im Einzelnen ausgesprochene Empfehlung replizieren. Es wurde jedoch in keinem Fall eine Empfehlung als nicht umsetzbar kommentiert. Bei einzelnen Empfehlung verwies das BMASK jedoch auf die Selbstverwaltung bzw. die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung.
Nachdem Bundesminister Hundstorfer im Jahr 2012 in der ORF Pressestunde und medial die Umsetzbarkeit von Empfehlungen des Rechnungshofes in Frage gestellt hatte, ersuchte der Rechnungshof in einem Schreiben um Konkretisierung, welche der Empfehlungen von der Regierung nicht umgesetzt werden könnten. Dem dazu mit dem BMASK erfolgten Schriftverkehr und dem mit Bundesminister Hundstorfer geführten Gespräch konnten keine Ausführungen entnommen werden, welche die in den Medien getätigten Aussagen einer Nichtumsetzbarkeit von Empfehlungen untermauern würden bzw. konkretisiert hätten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Moser
1 Beilage
Vorsc |
läge und Anregungen des RH z |
ur Verwaltungsreform - BMASK |
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lfd. Nr. |
Themenbereich |
Sachverhalt/Maßnahme |
Zeitpunkt der Umsetzung |
Effizienzsteigerung, Einsparungspotenzial, Qualitätsverbesserung |
Quelle (RH-Bericht, Reihe) |
1 |
Verwaltungsreform Bund; Personalabbau, Aufgaben- und Prozesskritik |
Begleitung des Personalabbaus durch eine Aufgaben- und Prozesskritik in den einzelnen Ressorts |
kurzfristig |
Effizienzsteigerung |
Bund 2004/3, S. 39ff TZ 45f |
10 |
Aufgabenverteilung; arbeitsmarktpolitische Maßnahmen |
Koordination und Abstimmung der arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten der Länder mit dem AMS zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten; Fokussierung auf Bereiche, die nicht oder nur zum Teil vom AMS abgedeckt werden können (festgestellt am Beispiel Wiener ArbeitnehmerInnenförderungsfonds - WAFF); Vernetzung des WAFF mit der Wirtschaftsagentur Wien auf operativer Ebene |
kurz- bis mittelfristig |
Effizienzsteigerung |
Wien 2011/4, S. 23f TZ 3, S. 28ff TZ 7; auch OÖ |
14 |
Abschätzung der Kosten und Wirkungen von rechtsetzenden Maßnahmen |
Strikte Einhaltung der Kalkulationsverpflichtung der finanziellen Auswirkungen rechtsetzender Maßnahmen gemäß § 14 BHG, gegen die wiederholt und fortlaufend verstoßen wird |
kurzfristig |
Effizienzsteigerung |
Bund 2010/14, S. 11f |
15 |
Umsetzung von Reformprojekten; (fiskale) Nachhaltigkeit |
Durchführung von Nachhaltigkeitsprüfungen bei der Umsetzung großer Reformen und finanziell aufwendiger Projekte (z.B. Steuerreformen, Pensionsreformen, Reformen des Gesundheitswesens, Ausgestaltung von Förderungen, Raumordnungsentscheidungen) |
kurzfristig |
Qualitätsverbesserung |
Bund 2006/9, S. 7f TZ 5 |
21 |
Rechtsbereinigung; Vereinheitlichung Steuer- und Sozialversicherungsrecht |
Harmonisierung der für die Bemessung der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge geltenden Rechtsvorschriften |
mittelfristig |
Effizienzsteigerung |
Bund 2004/2, S. 67 TZ 11 |
25 |
Rechtsbereinigung; Pensionsinstitute |
Evaluierung der Rechtsgrundlagen der Pensionsinstitute (PI) hinsichtlich deren Sonderstellung im System der Pensionsvorsorge - beispielsweise deren Steuervorteile (festgestellt am Beispiel des PI Linz AG und des PI für Verkehr und öffentliche Einrichtungen) |
mittelfristig |
Qualitätsverbesserung |
Bund 2011/4, S. 70ff TZ 2 |
68 |
Wirkungsorientierung; Wirkungsziele |
Festlegung flächendeckender Wirkungsziele und darauf aufbauender, konkreter Zielsetzungen mit messbaren Indikatoren zur besseren Beurteilung der mit einer Leistung erzielten Wirkung sowie der Treffsicherheit (festgestellt für familienbezogene Leistungen und Personalaufstockung AMS) |
mittelfristig |
Effizienzsteigerung, Einsparungspotenzial |
Bund 2011/6, S. 22ff TZ 4, S. 62ff TZ 17; auch K, OÖ, S Bund 2011/10, S. 304fTZ 19 |
71 |
Wirkungsevaluierung |
Festlegung eindeutiger Begriffsdefinitionen, um im Rahmen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung die Vergleichbarkeit von Auswertungen und Evaluierungen zu gewährleisten (festgestellt für Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit) |
mittelfristig |
Qualitätsverbesserung |
Bund 2011/10, S. 286 TZ 2 |
73 |
Leistungsnachweise; Berichtswesen |
Je Bundesministerium oder Politikfeld jährliche Vorlage eines Leistungsnachweises mit steuerungsrelevanten Daten und Zielsetzungen an den Nationalrat bzw. an die Landtage |
kurzfristig |
Effizienzsteigerung |
Bund 2005/4, S. 10f TZ 6 Niederösterreich 2010/5, S. 33f TZ 12 |
76 |
Datentransparenz |
Bereitstellung vollständiger, vergleichbarer Daten zur Transparenz und Steuerung der Zahlungsflüsse zwischen Gebietskörperschaften (festgestellt am Beispiel der Sozialhilfe, Jugendwohlfahrt) |
kurzfristig |
Einsparungspotenzial, Qualitätsverbesserung |
Oberösterreich 2011/2, S. 30ff TZ 7; auch NÖ Burgenland 2011/9, S. 31f TZ 9; auch K |
77 |
Best-Practice-Modelle |
Erarbeitung von Best-Practice-Modellen unter Einbeziehung der Kosteneffizienz (festgestellt bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von jungen Erwachsenen) |
mittelfristig |
Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung |
Bund 2011/10, S. 303 TZ 17 |
82 |
Kostencontrolling |
Zuordnung der IT-Kosten zu den einzelnen IT-Leistungen, um diese steuern zu können; Verrechnung nach messbaren Leistungsparametern (festgestellt bei der Vergabe von Kursmaßnahmen durch das Arbeitsmarktservice) |
kurzfristig |
Effizienzsteigerung |
Bund 2011/10, S. 210fTZ 5 |
83 |
Controlling |
Erweiterung bestehender Kennzahlensysteme um Kennzahlen im Personalbereich und um Leistungs- und Wirkungskennzahlen, Aufbau eines Personal- und Leistungscontrolling, Zuordnung von Personalressourcen zu Leistungen, Führung von Statistiken (zuletzt festgestellt z.B. für den Wachkörper des BMI, Buchhaltungsagentur, Botschaften, Statistik Austria, Bundesanstalt für Verkehr) |
mittelfristig |
Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung |
Bund 2007/10, S. 27 TZ 24 Bund 2008/3, S. 45fTZ 13 Bund 2008/5, S. 21f TZ 13 Bund 2008/11, S. 101 TZ 15 Bund 2011/10, S. 77fTZ 9 |
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121 |
Pensionsleistungen; Hacklerregelung und Korridorpension |
Entfall der abschlagsfreien "Hacklerregelung" sowie Erhöhung der Abschläge für Korridorpensionen auch für Jahrgänge vor 1954 |
mittel- bis langfristig |
Einsparungspotenzial |
Bund 2009/8, S. 33ff TZ 13. S. 64 TZ 34, S. 105f TZ 58; auch T, V, W |
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140 |
Budget; Nachhaltigkeit |
Einbeziehung aller staatlichen Ebenen in die im BHG 2013 vorgesehenen Berichte über die langfristige Entwicklung der öffentlichen Haushalte, insbesonders im Hinblick auf die steigenden Ausgaben für Pensionen, Gesundheit und Pflege |
mittelfristig |
Qualitätsverbesserung, Einsparungspotenzial |
Bund 2011/5, S. 71 TZ 63 |
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142 |
Budget; Nachhhaltigkeit |
Sicherung der Nachhaltigkeit des Pensionssystems, der öffentlichen Finanzen und der Generationengerechtigkeit; Finanzierungsbedarf des Bundes für die gesetzliche Pensionsversicherung könnte langfristig von 2,8 % des BIP (2009: 7,57 Mrd, EUR) auf 6,0 % steigen |
langfristig |
Effizienzsteigerung, Einsparungspotenzial |
Bund 2011/5, S. 81 TZ 79 |
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200 |
Beschaffungen; Eigen- und Fremdleistungen |
Verringerung des internen Verwaltungsaufwands durch intensivere Nutzung zentraler Serviceeinrichtungen und Prozessoptimierung (festgestellt für Beschaffungen im Bundesbereich) |
kurzfristig |
Einsparungspotenzial, Effizienzsteigerung |
Bund 2007/3, S. 33f TZ 26 Bund 2008/8, S. 27 TZ 25 |
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202 |
Kanzleien |
Nutzung von Personaleinsparungsmöglichkeiten durch neue technologische Entwicklungen (insbesondere ELAK-Einführung); Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen durch neue Organisationsmodelle (z,B. Schaffung von Teamassistenzen; Errichtung von Gebäudekanzleien; organisatorische und räumliche Zusammenführung von Kanzleiaufgaben) |
kurz- bis mittelfristig |
Einsparungen durch Nichtnachbesetzung von Personalabgängen |
Bund 2007/3, S. 36ff TZ 29ff |
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205 |
Dienstkraftfahrzeuge |
Reduzierung des Personaleinsatzes und der Dienstkraftfahrzeuge durch Bündelung von Ressourcen in ressortübergreifendem Fahrzeugpool (sowie ressortinternem Fahrzeugpool im BMI) mit einheitlicher Regelung der Nutzungsberechtigung sowie der |
kurzfristig |
Einsparungspotenzial: in allen Ressorts 1,8 Mio. EUR p.a. (laut Ministerratsvortrag); beim BVT von rd. 15 % |
Bund 2007/3, S. 32 TZ 24, S. 75f TZ 13 Bund 2007/14, S. 50f TZ 23 |
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213 |
IT-Unterstützung; Bürgerorientierung |
Möglichkeit zur Abfrage des Pensionskontos mittels Handy bzw. durch Link von FinanzOnline; Möglichkeit der individuellen Pensionsberechnung und Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen im Internet |
kurzfristig |
Qualitätsverbesserung |
Bund 2011/8, S. 36ff TZ 14f |
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220 |
Vergabe; Verfahren mit einem Bieter, Dokumentation |
Dokumentation der Analyse und Beurteilung von Angeboten auch bei Vergabeverfahren mit nur einem Bieter |
kurzfristig |
Qualitätsverbesserung |
Bund 2009/4, S. 52f TZ 22 |
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221 |
Vergabe; Dokumentation |
Manipulationssichere Dokumentation des Vergabeverfahrens (festgestellt bei der Vergabe von Kursmaßnahmen durch das Arbeitsmarktservice) |
kurzfristig |
Qualitätsverbesserung |
Bund 2011/10, S. 256fTZ 19 |
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222 |
Vergabestrategie |
Erarbeitung einer Vergabestrategie; einfache interne Abwicklung der Vergaben, um den Anteil an Wettbewerbsverfahren zu erhöhen (festgestellt für die Landesgeschäftsstellen des Arbeitsmarktservice) |
mittelfristig |
Effizienzsteigerung |
Bund 2011/10, S. 240ffTZ 5 |
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228 |
Kosten der Beschaffung |
Sicherstellung eines effizienten Beschaffungsprozesses durch Erhebung und Evaluierung der Kosten der Beschaffung anhand von Kennzahlen (festgestellt für Kursmaßnahmen des Arbeitsmarktservice |
mittelfristig |
Einsparungspotenzial |
Bund 2011/10, S, 247fTZ 9 |
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232 |
Vereinfachung von internen Regelungen; AMS |
Durchforstung der internen Regelungen für die Beschaffung nach den Kriterien Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Möglichkeit zur Vereinheitlichung (festgestellt für Kursmaßnahmen des Arbeitsmarktservice) |
mittelfristig |
Effizienzsteigerung |
Bund 2011/10, S. 239fTZ 4 |
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259 |
Gesundheitswesen; Reformprozess allgemein |
Zügige Umsetzung von grundlegenden Reformen im Gesundheits- und Pflegebereich zur Kompensierung der demografischen Veränderungen |
langfristig |
Effizienzsteigerung, Einsparungspotenzial |
Bund 2011/5, S. 71fTZ 65 |
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262 |
Mangelhafte sektorenübergreifende Leistungsabstimmung |
Vollständige Umsetzung der in der Art. 15a B-VG-Vereinbarung vorgesehenen integrierten und daher alle Versorgungsbereiche (stationärer, ambulanter, Rehabilitations- und Pflegebereich) umfassenden Leistungsangebotsplanung |
mittelfristig |
Einsparungspotenzial, Effizienzsteigerung |
Bund 2010/5, S, 29f TZ 13f Bund 2010/13, S. 47ff TZ 20 Bund 2011/3, S. 247f TZ 5 |
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292 |
Pflege; einheitliche Vorgaben für Steuerungsgrundlagen |
Ergänzung der Art. 15a B-VG-Vereinbarung (Pflegegeldvereinbarung 1993) um einheitliche Vorgaben zur Abgrenzung und Erfassung bestehender Heimplätze, um einheitliche Grundlagen für Bedarfs- und Entwicklungspläne, einheitliche Definition der geforderten Ergebnisqualität der Pflege und Kennzahlen zu deren Messung |
mittelfristig |
Effizienzsteigerung |
Bund 2011/2, 5. 121ff TZ 2f, 5. 135f TZ 11; auch K, T |
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294 |
Pflege; Transparenz der Finanzierung |
Ergänzung der Art. 15a B-VG-Vereinbarung (Pflegegeldvereinbarung 1993) um einheitliche Regelung der Schnittstellen der Heimtarife zum Pflegegeld, Maßnahmen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zahlungsströme zur Finanzierung der Heimplätze sowie ein Berichtssystem über die Gesamtkosten der Pflege und die Ausgaben der Länder und Gemeinden für die Pflege |
mittelfristig |
Effizienzsteigerung |
Bund 2011/2, 5. 138ff TZ 14, 5. 145ff TZ 20 |
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295 |
Pflege; Tarife |
Vorgabe einheitlicher Tarife innerhalb derselben Betreuungsstufe |
kurzfristig |
Effizienzsteigerung |
Bund 2011/2, 5. 137fTZ 13; auch K, T |
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296 |
Pflege; Bedarfserhebung |
Verbesserte Abstimmung zwischen erhobenem Bedarf und den von den Heimbetreibern getroffenen Ausbauentscheidungen |
kurzfristig |
Einsparungspotenzial |
Bund 2011/2, 5. 125ff TZ 4f; auch K, T |
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298 |
Pflege; einheitliche Personal- und Bauvorgaben |
Festlegung von rechtlich verbindlichen, klar quantifizierten und überprüfbaren Personalvorgaben; Festlegung rechtlich verbindlicher Vorgaben auch für die bauliche Ausgestaltung der Heime |
kurzfristig |
Qualitätsverbesserung, Effizienzsteigerung |
Bund 2011/2, 5. 128ff TZ 6f; auch K, T |
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300 |
Pflegegeld; verbindliche Rechtsgrundlage |
Schaffung einer auch für die Gerichte geltenden einheitlichen Rechtsgrundlage für die Gewährung des Pflegegeldes |
mittelfristig |
Effizienzsteigerung, Einsparungspotenzial |
Bund 2010/3, 5. 15f TZ 3 |
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301 |
Pflegegeld; Ruhensbestimmungen |
Evaluierung der Ruhensbestimmungen bei Heimunterbringung von Pflegegeldbeziehern (§ 13 BPGG) und Harmonisierung des Vollzugs (Gebarungsumfang 50 Mio. EUR/Jahr) |
mittelfristig |
Effizienzsteigerung |
Bund 2007/12, S. 81fTZ 15 Bund 2008/7, S. 25f TZ 12 8und 2008/10, S. 120ff TZ 8 Bund 2011/2, S. 149 TZ 21 Wien 2008/5, S. 12ff TZ 8 |
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302 |
Pflegegeld; Auswahl der Gutachter |
Schaffung einer österreichweiten ärztlichen "Gutachterbörse” für alle Entscheidungsträger bzw. Sicherstellung entsprechender ärztlicher Gutachterkontingente |
mittelfristig |
Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung |
Bund 2007/12, S. 79f TZ 11 Bund 2008/7, S. 21fTZ 8 Bund 2008/10, S. 137f TZ 24 Bund 2009/4, S. 81 TZ 7 Bund 2010/3, S. 43fTZ 17f Wien 2008/5, S. 29f TZ 24 |
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318 |
Sozialversicherungsträger; Dienstordnung |
Änderung der Dienstordnung der Sozialversicherungsträger zur Ermöglichung einer kostengünstigen Umsetzung von strukturellen Änderungen |
mittelfristig |
Effizienzsteigerung |
Bund 2007/8, 5. 68ffTZ 14 Bund 2010/5, S. 65f TZ 4 |
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319 |
Sozialversicherungsträger; IT-Bereich |
Verstärkung der Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger im IT-Bereich |
kurzfristig |
Effizienzsteigerung |
Bund 2007/8, 5. 79 TZ 22 |
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320 |
Sozialversicherungsträger; IT-Bereich - Fremdleistungen |
Nutzung von externem IT-Personal nur für Spitzen- und Spezialbedarf |
kurzfristig |
Effizienzsteigerung |
Bund 2007/8, 5. 80ffTZ 24 |
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321 |
Sozialversicherung; Pensionsversicherung |
Verstärkte Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation zur Unterstützung der Bemühungen zur Anhebung des Pensionsantrittsalters als wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen Sicherung der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung |
kurzfristig |
Effizienzsteigerung, Einsparungspotenzial, Qualitätsverbesserung |
Bund 2011/8, 5. 41ff TZ 17 |
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383 |
Förderungen; Evaluierung des Förderungssystems |
Evaluierung des gesamten österreichischen Förderungssystems mit seiner Vielzahl an Einrichtungen und Institutionen; Verringerung der Anzahl an Förderungsstellen |
mittelfristig |
Effizienzsteigerung |
Bund 2005/13, 5. 37ff |
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386 |
Förderungen; Förderungsstrategie, Ziele und Schwerpunkte |
Festlegung detaillierter Förderungsstrategien und Förderungskonzepte sowie Definition messbarer Förderungsziele und -schwerpunkte zur Steuerung des Förderungswesens und Vermeidung von Überschneidungen; regelmäßige Evaluierung (festgestellt z.B. für Gesundheitsförderung, Frauenförderung des Bundes, Klima- und Energiefonds, Schutzwasserbau, Land und Stadt Salzburg, Land Vorarlberg, Förderung der build! Gründerzentrum Kärnten GmbH, Filmförderung, Sportförderung) |
mittelfristig |
Effizienzsteigerung |
Bund 2005/13, S. 37 Bund 2008/4, S. 6ff TZ 2f Bund 2008/8, S. 52 TZ 13; ident in acht Länderberichten Bund 2008/10, S. 51f TZ 3 Bund 2008/11, S. 41 TZ 28 Bund 2009/6, S. 100fTZ 3 Bund 2011/2, S. 36ff TZ 15 Vorarlberg 2007/4, S. 7f TZ 5, S. 16 TZ 14 Salzburg 2007/6, S. 24f TZ 17 Salzburg 2008/2, S. 9 TZ 6 Bund 2009/12, S. 282ff TZ 15, 37; auch OÖ, T |
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387 |
Förderungen; Förderungsstrategie |
Bessere Abstimmung der Sonderprogramme mit der Zielarchitektur des Arbeitsmarktservice Österreich |
mittel- bis langfristig |
Effizienzsteigerung |
Bund 2009/9, S. 116fTZ 5 |
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394 |
Förderungen; Förderungsdatenbank |
Einrichtung einer bundesweiten, zentral geführten Förderungsdatenbank (festgestellt z.B. für Sportförderung, familienbezogene Leistungen, Arbeitsmarktförderung, EU-Förderungen, Forschungsförderung) zur Abstimmung der Förderungsmaßnahmen und Vermeidung unzulässiger Mehrfachförderungen |
kurz- bis mittelfristig |
Effizienzsteigerung, Einsparungspotenzial |
Bund 2005/9, S. 23f TZ 2 Bund 2008/3, S. 96f TZ 57 Bund 2008/4, S. 17 TZ 13 Bund 2009/1, S. 340 TZ 57 Bund 2009/12, S. 293f TZ 23; auch OÖ, T Bund 2010/2, S. 140 TZ 20 Bund 2010/10, S. 130f TZ 32 Bund 2011/3, S. 59 TZ 52; auch B Bund 2011/6, S. 81ff TZ 23; auch K, OÖ, S Oberösterreich 2011/4, S. 78fTZ 4 |
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402 |
Förderungen; Vergabe |
Überprüfung der wirtschaftlichen Entwicklung der Förderungswerber (Vorlage von Rechnungsabschlüssen, Anfragen bei Kreditschutzeinrichtungen); Überprüfung der Umsetzung der Businesspläne (am Beispiel Sportförderung und Unternehmensgründungsförderung Kärnten GmbH) |
kurzfristig |
Effizienzsteigerung, Einsparungspotenzial |
Bund 2009/6, S. 108ff TZ 18f; auch K Bund 2009/12, S. 288f TZ 19; auch OÖ, T |
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455 |
Steuersystem; Vereinfachung und Straffung |
Harmonisierung der für die Bemessung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge geltenden Vorschriften zur Erzielung erheblicher Synergieeffekte und Kosteneinsparungen für die Unternehmen, die Finanzverwaltung und die |
kurz- bis mittelfristig |
Effizienzsteigerung, Synergieeffekte |
Bund 2004/2, S. 65 TZ 9 |
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470 |
Arbeitnehmerveranlagung; Verwaltungsvereinfachung und Bürgerfreundlichkeit |
Vollständiger Datenabgleich zwischen Finanzverwaltung und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger |
mittelfristig |
Effizienzsteigerung, Einsparungspotenzial |
Bund 2007/6, S. 71fTZ 16 Bund 2010/2, S. 205 TZ 10 |
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