BUNDESRICHTLINIE

Impulsberatung für Betriebe
(IBB)

 

 

 

 

 

 

Gültig ab:                          1.1.2015

Erstellt von:                     BGS/Förderungen/Mag. Elisabeth Proksch

Nummerierung:    AMF/22-2014

GZ:                                    BGS/AMF/0722/9920/2014

 

 

 

 

 

 

 

 

................................                                 ................................

Dr. Herbert Buchinger  e.h.                                            Dr. Johannes Kopf, LL.M.  e.h.

Vorstandsvorsitzender                                                          Vorstandsmitglied

 

Datum der Unterzeichnung:  04.12.2015                                                        Datum der Unterzeichnung: 05.12.2014

 

 

 


Inhaltsverzeichnis

 

1        EINLEITUNG................................................................................................................................................................... 3

2        REGELUNGSGEGENSTAND....................................................................................................................................... 3

3        REGELUNGSZIEL.......................................................................................................................................................... 3

3.1      Gleichstellungsziel................................................................................................................................................. 3

4        GESETZLICHE GRUNDLAGEN.................................................................................................................................. 4

5        ADRESSATINNEN......................................................................................................................................................... 4

6        NORMEN – INHALTLICHE REGELUNGEN............................................................................................................. 4

6.1      Arbeitsmarktpolitische Zielsetzung............................................................................................................. 4

6.2      Zielgruppenbetriebe der Impulsberatung..................................................................................................... 4

6.3      Ablauf der Impulsberatung für Betriebe...................................................................................................... 5

6.4     Spezifizierung der Beratungsthemen............................................................................................................... 9

6.5     Dauer und Umfang der Impulsberatung für Betriebe............................................................................. 10

6.6     Beauftragung eines Beratungsunternehmens............................................................................................ 11

7        VERFAHRENSNORMEN UND VERBINDLICHE FORMULARE....................................................................... 12

7.1      Budgetäre Verbuchung......................................................................................................................................... 12

7.2      EDV-Eintragungen.................................................................................................................................................... 12

7.2.1       EDV-Erfassung im Beihilfenadministrationssystem Trägerförderungen  (BAS TF)............................. 12

7.2.2       EDV-Erfassung im Teilnahmenadministrationssystem Trägerförderungen  (TAS)............................... 12

8        IN-KRAFT-TRETEN/AUSSER-KRAFT-TRETEN.................................................................................................. 12

9        QUALITÄTSSICHERUNG......................................................................................................................................... 12

10      ANHANG....................................................................................................................................................................... 13

10.1         Ausschreibungsunterlage.............................................................................................................................. 13

10.2         De-minimis-Formulare....................................................................................................................................... 13

10.3         Produktblätter................................................................................................................................................. 13

 


1          EINLEITUNG

 

Mit Beendigung der ESF-Förderperiode 2007-2013 sind die „Flexibilitätsberatung für Betriebe“ sowie die „Qualifizierungsberatung für Betriebe“ im Rahmen des Europäischen Sozialfonds ausgelaufen. Als AMS-Nachfolgeinstrument steht nun die „Impulsberatung für Betriebe“ als rein national finanziertes Förderinstrument zur Verfügung. Gemeinsam mit der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QBN) sowie dem Impuls-Qualifizierungsverbund (IQV) bildet die Impulsberatung das „Betriebliche Impulsprogramm 2015-2017 des AMS“.

 

 

2    REGELUNGSGEGENSTAND

 

Die Bundesrichtlinie „Impulsberatung für Betriebe“ mit der Kurzbezeichnung „IBB“ regelt das Ziel, den Gegenstand und die Form der Finanzierung von Beratungsleistungen für Betriebe, die im Auftrag des AMS durchgeführt werden.

 

Die in der Richtlinie „Allgemeine Grundsätze zur Abwicklung von Förderungs- und Werkverträgen“ festgelegten Regelungen sind immer anzuwenden, wenn die vorliegende Richtlinie keine explizite Abweichung vorsieht.

 

 

3    REGELUNGSZIEL

 

Ziel ist die Festlegung einer einheitlichen und verbindlichen Vorgangsweise für die Beauftragung einer Impulsberatung für Betriebe. Die Impulsberatung für Betriebe ist eine Dienstleistung des AMS im Rahmen des Kernprozesses 2: „Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Arbeitskräften und bei der Anpassung von Arbeitskräften zu unterstützen“.

 

Mit dieser Bundesrichtlinie wird den EFQM-Kriterien 5a und 5b Rechnung getragen.[1]

 

3.1    Gleichstellungsziel

 

Die im Auftrag des AMS erbrachte Impulsberatung ist geschlechtssensitiv unter Anwendung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes bzw. diesbezüglicher Methoden und Instrumente in der Beratung durchzuführen und soll dazu beitragen,

 

Ÿ  die Arbeitsmarktchancen von niedrig qualifizierten Frauen erhöhen,

Ÿ  die spezifische Situation von berufstätigen Frauen und von KarenzrückkehrerInnen zu verbessern,

Ÿ  die Planung von Qualifizierungen in zukunftsträchtigen Bereichen und Bereichen mit geringem Frauenanteil unterstützen und

Ÿ  damit einen Beitrag zur Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern zu leisten.

4    GESETZLICHE GRUNDLAGEN

 

Ÿ  § 32 (3) Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG)

Ÿ  Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen

 

 

5    ADRESSATINNEN

 

Die Richtlinie richtet sich an alle MitarbeiterInnen des Arbeitsmarktservice, die

 

Ÿ  in der Bundesgeschäftsstelle mit der Vergabe, Beauftragung, Steuerung und Abrechnung der Impulsberatung,

Ÿ  in den Landesgeschäftsstellen mit der Steuerung und

Ÿ  in den Regionalen Geschäftsstellen im Service für Unternehmen mit der Umsetzung betraut sind sowie

Ÿ  an den Vorstand des AMS Österreich in Bezug auf die Konkretisierung des Vergabeverfahrens.

 

 

6    NORMEN – INHALTLICHE REGELUNGEN

6.1      Arbeitsmarktpolitische Zielsetzung

Die Impulsberatung für Betriebe ist Teil einer präventiven und frühzeitigen Arbeitsmarktpolitik und trägt dazu bei

 

Ÿ  die betriebliche Weiterbildungsbeteiligung zu erhöhen,

Ÿ  Anforderungen einer älter werdenden Belegschaft zu bewältigen,

Ÿ  Chancengleichheit von Frauen und Männern im Betrieb herzustellen,

Ÿ  Arbeitsplätze im Falle von Kapazitätsschwankungen zu sichern,

Ÿ  betriebliche Vielfalt/Integration arbeitsmarktpolitischer Zielgruppen zu gestalten,

Ÿ  Neukunden zu gewinnen und die Kundenbindung zu verbessern sowie

Ÿ  die Inanspruchnahme von Angeboten des AMS zu erhöhen.

 

Die Impulsberatung für Betriebe unterstützt Anpassungsprozesse in den definierten Themenbereichen (siehe Pkt. 6.3.2.3) mit den primären Zielen, Beschäftigte höher zu qualifizieren und die Beschäftigung zu sichern.

 

 

6.2      Zielgruppenbetriebe der Impulsberatung

Sofern die unternehmerischen Herausforderungen durch die in Punkt 6.3.2.3 dargestellten personalwirtschaftlichen Themenstellungen abgedeckt werden, können folgende Betriebe die Beratungsleistungen in Anspruch nehmen:

 

Ÿ  Kleinstbetriebe bis 10 Beschäftigte

Ÿ  Kleinbetriebe mit 10 bis 50 Beschäftigten

Ÿ  Mittlere Unternehmen mit 50 bis 250 Beschäftigten

Ÿ  Große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten

 

Im Sinne der Vertiefung der Kundenbindung:
Unternehmen mit aufrechter Geschäftsbeziehung zum AMS, bei denen (aufgrund von Kundengesprächen oder Betriebsbesuchen) Impulsberatungs-Themen evident sind und ein Beratungsbedarf vermutet wird.

 

Im Sinne der Schaffung neuer Kundenbeziehungen:
Unternehmen mit keiner oder inaktiver Geschäftsbeziehung zum AMS, mit denen das SFU in einen strukturierten Dialog eintreten will und denen vorerst primär der „Impuls-Check“ angeboten wird, um betriebliche Fragestellungen zu schärfen und AMS-Angebote auszuloten (und um zu klären, ob Beratungsbedarf zu den Impuls-Themen besteht).

 

In Abstimmung mit dem SfU kann die Impulsberatung maximal einmal jährlich von Unternehmen in Anspruch genommen werden.

 

6.3      Ablauf der Impulsberatung für Betriebe

Die Impulsberatung greift die Erfahrungen der vormaligen „Flexibilitätsberatung für Betriebe“ (FBB) auf und integriert auch die bisherige Klein- und Kleinstbetriebsberatung, die vormalige „Qualifizierungsberatung für Betriebe“ (QBB). Dadurch zeichnet sie sich durch einen abgestuften, thematisch-spezialisierten und vertiefenden Beratungsablauf aus, der nach Betriebsgrößen und Kundentypen des AMS unterschiedlich konzipiert wird.

 

Die Impulsberatung für Betriebe gliedert sich in die Teilschritte

 

Ÿ  Unternehmenszugang,

Ÿ  Unternehmensberatung und

Ÿ  Monitoring.

 

6.3.1 Unternehmenszugang

Grundlage für die Entscheidung des SfU, Unternehmen die Impulsberatung anzubieten, stellen zumindest folgende Informationsquellen dar:

 

Ÿ  Regelmäßige Analyse der regionalen Arbeitsmarktsituation auf der Basis bestehender Arbeitsmarktmonitoring-Daten der Landesorganisationen

Ÿ  Laufende Informationen der SfU-BeraterInnen im Zuge von Kundenkontakten bzw. Betriebsbesuchen

Ÿ  Jährliche Bereitstellung einer nach den Zielen und Themen der Impulsberatung vorgefilterten Betriebsliste potenzieller IBB-Betriebe auf Ebene der AMS-Landesorganisationen

 

Die Entscheidung über eine Kontaktaufnahme mit Unternehmen (AMS-Dialog, Mailing- und Callingaktionen etc.) sowie die Steuerung des IBB-Einsatzes auf Landesebene erfolgt durch die IBB-Landessteuergruppe unter Einbeziehung des Landesdirektoriums.

 

 

 

6.3.2 Unternehmensberatung

Die Unternehmensberatung stellt, unter besonderer Berücksichtigung der QBN-Zielgruppen auf das gesamte Unternehmen bzw. Teile davon ab (z.B. Abteilungen, Standorte) und umfasst als betriebsbezogene Beratung nicht die personenbezogene Beratung von Beschäftigten.

 

Die Unternehmensberatung selbst gliedert sich grundsätzlich in die vier Teilschritte

 

Ÿ  Erstgespräch,

Ÿ  Impuls-Check,

Ÿ  Impuls-Themenberatung und

Ÿ  Impuls-Follow-up.

 

Der im Folgenden skizzierte Ablauf und Inhalt der Beratung stellt eine idealtypische Form der Beratung dar. Insb. bei Kleinstbetrieben bis 10 und Kleinbetrieben bis 50 MitarbeiterInnen, aber auch bei Neukunden (bei denen primär der Impuls-Check angeboten wird) werden nicht alle Teilschritte und Beratungsthemen zum Einsatz kommen können. Zudem werden nach Betriebsgrößen und Kundentypen spezifizierte Beratungsprozesse, Methoden und Tools zur Anwendung gelangen. Im Falle von Kleinst- und Kleinbetrieben können außerdem nicht im Betrieb vorhandene Personalentwicklungs-Ressourcen, die für die Durchführung möglicher betrieblicher Aktivitäten erforderlich sind, für die Dauer der Beratung von der Impulsberatung substituiert bzw. bereitgestellt werden.

Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, ist er von Beginn der Beratung jedenfalls aber spätestens ab dem Impuls-Check zuzuziehen. Ist keine betriebliche Interessensvertretung vorhanden, ist seitens des beratenen Betriebes sicherzustellen, dass die Belegschaft in den Beratungsprozess einbezogen wird.

 

 

6.3.2.1 Erstgespräch

Inhalt:

 

Ÿ  Information über Beratungsangebot: Themen, Umfang, Rahmenbedingungen, Betriebsratsinvolvierung etc.

Ÿ  Information über AMS-Angebote und -Dienstleistungen etc.

Ÿ  Information über De-minimis-Regelung: Die Inanspruchnahme von Leistungen der Impulsberatung für Betriebe ab dem Impuls-Check ist nur unter Beachtung der De-minimis-Höchstgrenze von EUR 200.000,-  pro Förderwerber in einem Zeitraum von drei Jahren möglich. Sie umfasst alle Arten von öffentlichen Beihilfen, die als De-minimis-Beihilfen gewährt werden. Das beratene Unternehmen ist verpflichtet, auf die Einhaltung der De-minimis-Höchstgrenze zu achten.

Durchführung:

 

Ÿ  Externe BeraterInnen gemeinsam und in Arbeitsteilung mit SfU-BeraterIn (nach Festlegungen der IBB-Landessteuergruppe)

Ergebnis:

 

Ÿ  Kurzes, standardisiertes Protokoll

 

6.3.2.2 Impuls-Check
Inhalt:

 

Ÿ  Analyse der Ist-Situation des Unternehmens

Ÿ  Erhebung betrieblicher Fragestellungen und Überprüfung auf deren arbeitsmarktpolitische Relevanz

Ÿ  Platzierung von AMS-Dienstleistungen und -Förderungen (z.B. eAMS, eJob-Room, Skills-Matching, EB, KBE, LEHR, FIT, ATZ, KUA, AST, AQUA, …..  QBN, IQV oder die vertiefende „Impulsberatung“)

Ÿ  Klärung des weiteren Bedarfs: vertiefende Impuls-Themenberatung, AMS-Förderungen und -Dienstleistungen, keine weitere AMS-Aktivität

 

Durchführung:

 

Ÿ  Externe BeraterInnen gemeinsam bzw. in Arbeitsteilung mit SfU-BeraterIn (nach Festlegungen der IBB-Landessteuergruppe) – unter Einbeziehung der betrieblichen Interessensvertretung (siehe Punkt 6.3.2)

Ergebnis:

 

Ÿ  Kurzer, standardisierter Bericht

Ÿ  In drei Ergebnisvarianten:

Ÿ   Bedarf an vertiefender Impuls-Themenberatung, incl. Darstellung des Maßnahmenpaketes und einzusetzende Beratungsressourcen sowie Ergebniserwartung

Ÿ   Bedarf an AMS-Förderungen und sonstigen AMS-Dienstleistungen

Ÿ   Keine weiteren AMS-Aktivitäten,  ggf. Verweis auf Angebote anderer Fördergeber, wie z.B. ESF- Angebote etwa „fit2work“

Weiterberatung:

 

Ÿ  Eine vertiefende Impuls-Themenberatung kann durchgeführt werden, wenn die von der IBB-Landessteuergruppe festgelegten Kriterien erfüllt sind.

Ÿ  Die Information an das Unternehmen über eine Weiterberatung erfolgt durch das SfU.

6.3.2.3 Impuls-Themenberatung

Inhalt:

Die Durchführung der Impuls-Themenberatung kann – entsprechend der Erfordernisse des regionalen Arbeitsmarktes – zu folgenden Themen durchgeführt werden:

 

Ÿ  Betriebliche Weiterbildung

Ÿ  Alter(n)sgerechtes Arbeiten

Ÿ  Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern

Ÿ  Sicherung von Arbeitsplätzen bei Kapazitätsschwankungen

Ÿ  Gestaltung betrieblicher Vielfalt/Integration arbeitsmarktpolitischer Zielgruppen

 

Die Impuls-Themen können im Laufe der Programmdauer je nach Entwicklung der arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen angepasst und/oder ergänzt werden.

 

Durchführung:

 

Ÿ  Externe BeraterInnen, ggf. unter Hinzuziehung von AMS-MitarbeiterInnen – unter Einbeziehung der betrieblichen Interessensvertretung bei allen relevanten Stationen des Beratungsprozesses (siehe Punkt 6.3.2)

Ergebnis:

 

Ÿ  Beratungsbericht für das Unternehmen: Ergebnisse der Impulsberatung

Ÿ  Beratungsbericht für das AMS: Ergebnisse der Impulsberatung (unter Weglassung betriebsinterner Daten), incl. arbeitsmarktpolitischer Interventionsmöglichkeiten (die bereits durch Involvierung von AMS-MitarbeiterInnen gesetzt wurden bzw. in der Folge gesetzt werden können)

 

 

6.3.2.4 Impuls-Follow-up
Inhalt:

 

Nach Abschluss der Impuls-Themenberatung und Durchführung der geplanten betrieblichen Maßnahmen, ca. 3 bis 6 Monate nach Abschluss der Beratung:

Ÿ  Ergebnissicherung sowie

Ÿ  Abschluss- und Reflexionsgespräch mit dem beratenen Unternehmen

Durchführung:

 

Ÿ  Externe BeraterInnen

Ergebnis:

 

Ÿ  Abschlussbericht für das Unternehmen: Ergebnisse der Impulsberatung ergänzt um die Ergebnissicherung

Ÿ  Abschlussbericht für das AMS: Ergebnisse der Impulsberatung (unter Weglassung betriebsinterner Daten), ergänzt um die Ergebnissicherung

6.3.3 Monitoring

Die Impulsberatung für Betriebe wird mit einem systematischen Monitoring versehen, das sich an den arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen, den Beratungsthemen sowie den adressierten Zielgruppen orientiert. Es dient einerseits der Programmsteuerung und -entwicklung über den Programmzeitraum, andererseits zur Wirksamkeitsüberprüfung.

 

6.3.3.1 Begleitendes Fall-Monitoring

Nach Durchführung des Follow-up wird im Rahmen des Programm-Managements des Beratungskonsortium jede Beratung einem einzelfallbezogenen Monitoring unterzogen. Dabei werden mittels qualitativer Methoden die Erreichung der Zielsetzung je Beratungsfall, wie sie im Impuls-Check festgelegt wurde, die Wirksamkeit der eingesetzten Methoden und Tools sowie die Schnittstellen und Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im Zuge des Beratungsprozesses erhoben, dokumentiert und ausgewertet.

 

Das Fall-Monitoring findet auch in jenen Fällen statt, in denen die Beratung nach dem Impuls-Check beendet wird oder die vorzeitig abgebrochen wurden.

 

6.3.3.2 Jährliches Wirkungs-Monitoring

Jährlich wird ein zeitnahes Wirkungs-Monitoring der einzelnen Beratungsthemen (differenziert nach Zielen, Beratungsthemen, Charakteristika der Betriebe und Inanspruchnahme von SFU-Angeboten etc.) von einem vom AMS beauftragten Forschungsinstitut durchgeführt.

 

Auf die im Anhang angeführten Wirkungsindikatoren wird verwiesen (Übersicht 1, Tabelle 2, S14)

 

Zu diesem Zweck wird das vom AMS beauftragte Beratungskonsortium verpflichtet, eine Datenbank mit den erforderlichen Indikatoren aufzubauen.

 

6.4 Spezifizierung der Beratungsthemen 

Anknüpfungspunkte der Impulsberatung sind immer betriebliche Fragestellungen mit arbeitsmarktpolitischer Relevanz. Dazu zählen z.B. das Gewinnen, Entwickeln und Halten von Fachkräften, der Aufbau und die Sicherung der Qualifikationen, die Verbesserung der internen Zusammenarbeit, die Gestaltung von Krisen und Kapazitätseinbrüchen, die Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit, die Bewältigung des technologischen und strukturellen Wandels oder bspw. die Ermöglichung von Unternehmenswachstum.

 

6.4.1 Betriebliche Weiterbildung

 

Mögliche Beratungsfelder:

Bildungsbedarfserhebung, Erstellung von Arbeitsplatzlandkarten, Arbeitsorganisation, Planung und Durchführung von Qualifizierungen etc.

 

Kommt als Folgeaktivität der IBB eine QBN-Antragstellung zustande, kann im Rahmen der  IBB bei Antragstellung, Organisation der Weiterbildung und Förderabwicklung bei Bedarf unterstützt werden (insb. bei Kleinst- und Klein-Unternehmen).

 

Möglicher Einsatz von AMS-Instrumenten:

Bildungskarenz, Bildungsteilzeitgeld, QBN, IQV, FIT, …

 

Qualifizierungsverbund-Betriebe:

Bei Betrieben, die Mitgliedsbetriebe eines laufenden Verbundes sind, kommt das Thema „Betriebliche Weiterbildung“ nicht zur Anwendung. In diesen Fällen wird dieses Thema von der Verbund-Koordination bearbeitet.

 

6.4.2 Alter(n)sgerechtes Arbeiten:

 

Mögliche Beratungsfelder:

Altersspezifische Rekrutierung, alter(n)sgerechte Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung, demografiefeste Führung, lebenszyklusorientierte Arbeitszeitgestaltung, generationenübergreifendes Wissensmanagement, Installierung und Qualifizierung von Vertrauenspersonen zu Productive Ageing oder betrieblicher Gesundheitsförderung, Planung und Durchführung von Qualifizierung etc.

 

Möglicher Einsatz von AMS-Instrumenten:

QBN, EB,  SOL, ATZ, Bildungskarenz, …

 

6.4.3 Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern:

 

Mögliche Beratungsfelder:

Gendergerechte Rekrutierung, Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Gleichstellungsorientierte Führung, Installierung und Qualifizierung von Gleichbehandlungsbeauftragten, Equal Pay im Rahmen des Frauenförderplans, Frauen in Handwerk und Technik, Planung und Durchführung von Qualifizierung etc.

 

Möglicher Einsatz von AMS-Instrumenten:

 

QBN, EB, GSK, KBE, FIT, …

 

6.4.4 Sicherung von Arbeitsplätzen bei Kapazitätsschwankungen

 

Mögliche Beratungsfelder:

Maßnahmen zur Vermeidung von Fluktuation und von Personalabbau, Interventionskonzepte für Krisenfälle (à la FBB+) etc.

 

Möglicher Einsatz von AMS-Instrumenten:

KUA, SFK, AST, QBN, Bildungskarenz, ATZ, …

 

6.4.5 Gestaltung betrieblicher Vielfalt/Integration Falle arbeitsmarktpolitischer Zielgruppen

 

Mögliche Beratungsfelder:

Stabile Integration von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, arbeitsmarktfernen und langzeitbeschäftigungslosen Personen, von Jugendlichen, schwer vermittelbaren Personen und solchen mit Migrationshintergrund; diversitätsorientierte Rekrutierung (Zielgruppen an die bei der Personalsuche noch nicht gedacht wurde z.B. Alter, Geschlecht, Randgruppen …), diversitätsgerechte Führung, Installierung und Qualifizierung von Diversity-Vertrauenspersonen, Planung und Durchführung von Qualifizierung etc.

 

Möglicher Einsatz von AMS-Instrumenten:

EB, GSK, QBN, LEHR, Arbeits-training, Arbeitsassistenz, …

 

6.5 Dauer und Umfang der Impulsberatung für Betriebe

Von der zwischen dem Beratungskonsortium und dem Unternehmen vereinbarten Beratungszeit werden im Rahmen der Beauftragung durch das AMS maximal folgende Leistungstagskontingente zur Verfügung gestellt:

 

Ÿ  1 Leistungstag pro durchgeführtem Erstgespräch mit dem Unternehmen

Ÿ  5 Leistungstage für die Durchführung des Impuls-Checks

Ÿ  8 Leistungstage für die Durchführung der Impuls-Themenberatung

Ÿ  1 Leistungstag für die Durchführung des Impuls-Follow-up

Ein Leistungstag umfasst acht Stunden (nähere Details siehe Verdingungsunterlage).

 

6.6 Beauftragung eines Beratungsunternehmens

Um die erforderlichen Beratungskapazitäten österreichweit zur Verfügung stellen zu können, wird für die Impulsberatung für Betriebe von der BGS mit einem geeigneten Beratungsunternehmen/Beratungskonsortium ein Werkvertrag zur Durchführung der Beratungsleistungen geschlossen.

 

Für das Vergabeverfahren sind die Bestimmungen des Bundesvergabegesetztes (derzeit BVerG 2006, BGFl 17/2006) in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

 

Als Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung anzuwenden.

 

Die weitere Konkretisierung des Vergabeverfahrens obliegt dem Vorstand des AMS Österreich.

 

Hierbei ist ein Leistungstags-Volumen für das Programm-Management (Planungs- und Steuerungs- und Kommunikationsaktivitäten auf Bundes- und Landesebene, operative Koordination des Teams, bundesweites Wissensmanagement, Revision und Qualitätsmanagement, Datenbank und Fall-Monitoring, Controlling und Abrechnung) im Ausmaß von 30% des gesamten Leistungstagsvolumens, das für Unternehmen bereit gestellt wird, zur Verfügung zu stellen.

 

Zusätzlich kann ein optionales Leistungstags-Volumen (von der IBB-Bundessteuergruppe beauftragt) für die Entwicklung von Innovationen (z.B. Beratungsthemen, Methoden, IT-Einsatz), für die Übernahme von Kommunikationsaufgaben (z.B. web, print, Veranstaltungen) und für andere Leistungen, die über die in Punkt 6.5 beschriebenen hinausgehen, bereit gestellt werden – im  Ausmaß von max.10% des gesamten Leistungstagsvolumens, das für Unternehmen bereit gestellt wird.

 

Von den Landesorganisationen ist sicherzustellen, dass die Durchführung der gesamten Beratungsleistungen in Übereinstimmung mit der jeweiligen Umsetzungsstrategie der Landesgeschäftsstelle bzw. IBB-Landessteuergruppe erfolgt.

 

Zu diesem Zweck ist eine möglichst realistische und präzise Dimensionierung der Impulsberatung auf Landesebene in Abstimmung mit der BGS durchzuführen, eine eindeutige Festlegung des Unternehmenszugangs, der Aufgaben- und Rollenverteilung zwischen AMS und Beratungsunternehmen zu treffen sowie die Steuerung des Einsatzes des Beratungsunternehmens und der Interventionstiefe auf Grundlage der gegenständlichen Richtlinie durchzuführen.

 

Zur bundesweiten Steuerung der Impulsberatung richtet die BGS eine IBB-Bundessteuergruppe mit VertreterInnen der BGS und LGS sowie des beauftragten Beratungskonsortiums ein. Die BGS vereinbart mit dem Beratungskonsortium jährlich eine indikative Programmplanung  (Leistungstage je Bundesland, thematische Schwerpunkte, Dokumentation etc.) zur Steuerung des Leistungseinsatzes.

 

 

7     VERFAHRENSNORMEN UND VERBINDLICHE FORMULARE

 

Auf die Verdingungsunterlage im Anhang wird verwiesen.

 

7.1    Budgetäre Verbuchung

 

Die budgetäre Verbuchung erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Bundesrichtlinie “Budgetierung und Verbuchung von Beihilfen (AMF-SAP)“.

7.2    EDV-Eintragungen

7.2.1     EDV-Erfassung im Beihilfenadministrationssystem Trägerförderungen
(BAS TF)

Die Abwicklung erfolgt im Rahmen der Applikation BAS TF.

7.2.2     EDV-Erfassung im Teilnahmenadministrationssystem Trägerförderungen
(TAS)

Die beratenen Betriebe sind von den Landesgeschäftsstellen bzw. Regionalen Geschäfts-stellen mittels TAS zu administrieren.

 

 

8     IN-KRAFT-TRETEN/AUSSER-KRAFT-TRETEN

 

Diese Bundesrichtlinie tritt am 1.1.2015 in Kraft.

 

 

9     QUALITÄTSSICHERUNG

 

Um die laufende Qualitätssicherung zu gewährleisten, sind die Landesgeschäftsstellen verpflichtet, einen Erfahrungsbericht bis spätestens 6 Monate nach Inkrafttreten an die Bundesgeschäftsstelle/Abteilung Förderungen zu übermitteln. Die BGS/Abteilung Förderungen verpflichtet sich, diese Rückmeldungen auszuwerten und dem Vorstand des AMS Österreich zur Festlegung des weiteren Procederes (Rückmeldung an die Landesorganisationen) vorzulegen.

Bei Änderungswünschen seitens der Landesorganisationen ist neben einer Prioritätenreihung anzuführen, wie viele Förderungsfälle von einer derartigen Änderung betroffen wären, bei Anwendungsproblemen und/oder Nichtanwendbarkeit der Bundesrichtlinie ist die Bundesgeschäftsstelle/Abteilung Förderungen umgehend zu informieren (per Mail).

 


10    Erläuterungen:

zu Punkt 3.

EFQM Kriterium 5a): Wie Prozesse systematisch gestaltet, gemanagt und im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen aller Interessenspartner laufend verbessert werden.

EFQM Kriterium 5b): Wie Produkte und Dienstleistungen anhand der Bedürfnisse und Erwartungen der KundInnen entworfen, entwickelt, hergestellt, geliefert und gewartet

ANHANG

10.1    Ausschreibungsunterlage

10.2    De-minimis-Formulare

10.3    Produktblatt

10.4    Wirkungsindikatoren

 



[1] Siehe Erläuterungen zu Punkt 3.