Zwischenbericht der Projektgruppe 10

(Kinder im Konflikt mit dem Gesetz: Durchbrechen des Kreislaufs)

 

Die Arbeitsgruppe hielt bisher 3 Sitzungen ab (23.9.2013, 26.11.2013, 26.2.2014). Hiebei wurden die nachstehend angeführten Themen und Fragen angesprochen und diskutiert. (Was den Begriff “Kinder” betrifft, der nunmehr nach den internationalen Rechtsinstrumenten alle Personen bis zum 18. Lebensjahr umfasst, wurden in der Projektgruppe aus Gründen der Differenzierung in der Regel weiterhin die traditionellen Ausdrücke “Kinder”/0 bis unter 14 Jahre, und “Jugendliche”/14 bis unter 18 Jahre, verwendet.)

·         Sammlung von Daten (Indikatoren) für delinquentes Verhalten

·         Vermeidung von Untersuchungshaft und Bereitstellung von Alternativen

·         Aufbau einer österreichweiten Jugendgerichtshilfe

·         Haftbedingungen in U-Haft und Strafhaft, Betreuungsangebote

·         Alternativen zum geschlossenen Vollzug (betreute Wohngemeinschaften außerhalb der Justizanstalten)

·         Mangel an (forensischen) Psychiatern und Psychologen (teilw. fehlende Spezialaus- und –fortbildung, unzureichende Honorierung); Entwicklung von Standards

·         Reaktionsweisen auf sozial grob auffälliges und delinquentes Verhalten von unter 14jährigen (nicht strafmündigen) Kindern; Gefahr der Pathologisierung;

·          Ausbau sozialpädagogischer Maßnahmen, erlebnispädagogischer Projekte usw.

·         Einrichtung von kinder- und jugendpsychiatrischen, -psychologischen und –psychotherapeutischen Kliniken in möglichst allen Bundesländern

·         Verbesserung der Zusammenarbeit der im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Stellen untereinander und mit der Jugendwohlfahrt (positives Modell derzeit: Tirol)

·         Zuständigkeitsverteilung innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, u.a. für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Fachbereich statt Buchstabenzuständigkeit; interdisziplinäre mobile Gruppen?)

·         Schaffung von ambulant geführten Wohneinrichtungen mit einzelnen freiheitsbeschränkenden Elementen in allen Bundesländern, die (für eine begrenzte Zahl schwieriger Kinder und Jugendlicher) als Haftalternative in Betracht kommen

·         Klärung der Verantwortlich- und Zuständigkeiten bei sehr eilbedürftigen Fällen (insb. Verdacht des Kinderhandels)

·         Umgang mit suchtkranken und –gefährdeten Kindern und Jugendlichen

·         Verbesserung der Personal- und Betreuungsstrukturen in Einrichtungen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen und entsprechenden Abteilungen der Justizanstalten

·         Einführung geeigneter Möglichkeiten für die Beratung und Vertretung von Kindern und Jugendlichen in Institutionen (Kinderbeistand? Jugendanwalt?)

·         Präsentation und Diskussion der Ergebnisse des Runden Tisches beim BMJ (“Untersuchungshaft für Jugendliche – Vermeidung, Verkürzung, Vollziehung”), insbesondere

+ Risiko von Übergriffen unter jugendlichen Häftlingen, Dunkelziffer

             + Ausschöpfung von (Re-)Sozialisierungsmöglichkeiten jugendlicher       

                Tatverdächtiger und Verurteilter

             + Betreuungssystem als Alternative zur Haft und nach Haftentlassung

             + Eignung von Notschlafstellen, betreutes Wohnen

+ Umgang mit Traumaerfahrungen, psychischen Problemlagen und        Selbstregulierungsstörungen

+ Aus- und Fortbildung der Familiengerichtshelfer und Familienrichter

+ Rolle der Kinder-und Jugendanwaltschaften (Kooperation mit Jugendämtern usw.)

+ Schaffung einer spezifischen institutionellen Beschwerdemöglichkeit für jugendliche Häftlinge

+ Ausbau der jugendpsychologischen Betreuung, insb. während der Haft

+ Klärung der Verantwortlich- und Zuständigkeiten für sehr schwierige Jugendliche zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Strafjustiz, Pflegschaftsgericht, Kinder- und Jugendpsychiatrie, insb. auch im Hinblick auf (freiheitseinschränkende) erzieherische Maßnahmen

+ kontroverse Diskussion zur Frage halboffener bzw. freiheitsbeschränkender Einrichtungen für schwierige Kinder und Jugendliche (ablehnender Beschluss der Landes-JugendwohlfahrtsreferentInnen-Konferenz vom 11. Oktober2013).

 

Erwogene künftige Schritte und Diskussionen:

·         Modernisierung des Jugendstrafrechts und Heranwachsendenstrafrechts

·         Indikatoren zum Bereich Jugendkriminalität/Jugendgerichtsbarkeit (Vorschlag von Helmut Sax, Boltzmann-Institut für Menschenrechte)

·          Weitere Diskussion der Frage halboffener bzw. teilw. freiheitseinschränkender Einrichtungen für schwierige (Kinder und) Jugendliche (ev. im Rahmen einer Veranstaltung mit Einladung von Experten/erfahrenen Praktikern aus der Schweiz, Deutschland und allenfalls Skandinavien)