Zu 12762/AB XXV. GP

Eingelangt am 31.08.2017
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BM für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

Berichtigung einer Anfragebeantwortung

 

Bei der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 13303/J vom 7. Juni 2017 der Abg. Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichisches Staatsar­chiv – amtsmissbräuchliche Personalpolitik – Wiedererrichtung einer ÖStA-Stabsstelle für eine Person im persönlichen Nahverhältnis wird um Berichtigung der Antwort zu Frage 16 ersucht.

 

Die Beantwortung der Frage 16 lautet wie folgt:

 

Zu Frage 16:

Ø  Warum wurde der vormalige Leiter der o.g. ÖStA-Stabsstelle nicht in das Beru­fungsverfahren eingebunden?

 

Der vormalige Leiter der im Jahr 2012 aufgelösten Stabsabteilung des Österreichi­schen Staatsarchivs wies nicht den in der Ausschreibung geforderten Hochschulab­schluss vor.

Seine Bewerbung war daher im weiteren Verfahren nicht zu berücksichtigen.