Zu 12762/AB XXV. GP
Eingelangt am
31.08.2017
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BM für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien
Berichtigung einer Anfragebeantwortung
Bei der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 13303/J vom 7. Juni 2017 der Abg. Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichisches Staatsarchiv – amtsmissbräuchliche Personalpolitik – Wiedererrichtung einer ÖStA-Stabsstelle für eine Person im persönlichen Nahverhältnis wird um Berichtigung der Antwort zu Frage 16 ersucht.
Die Beantwortung der Frage 16 lautet wie folgt:
Zu Frage 16:
Ø Warum wurde der vormalige Leiter der o.g. ÖStA-Stabsstelle nicht in das Berufungsverfahren eingebunden?
Der vormalige Leiter der im Jahr 2012 aufgelösten Stabsabteilung des Österreichischen Staatsarchivs wies nicht den in der Ausschreibung geforderten Hochschulabschluss vor.
Seine Bewerbung war daher im weiteren Verfahren nicht zu berücksichtigen.