Auszugsweise Darstellung

 

der Verhandlungen über das neue LehrerInnendienstrecht

im Verfassungsausschuss (TOP 1 und 2)

am 12. Dezember 2013

 

 

Beschlüsse

 

Der Verfassungsausschuss beschloss die

·        Regierungsvorlage zum neuen LehrerInnendienstrecht unter Berücksichtigung eines SPÖ-ÖVP- Abänderungsantrags, eingebracht von den Abgeordneten Otto Pendl (S) und Wolfgang Gerstl (V), mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien.

·        Zusätzlich wurden vier Entschließungsanträge, ebenfalls eingebracht von den Abgeordneten Otto Pendl und Wolfgang Gerstl, teils mehrheitlich, teils einstimmig angenommen. Sie betreffen die innere Schulreform, Unterstützungssysteme für die Schulen, Arbeitsplätze der LehrerInnen und die Entlastung des Lehrkörpers von Verwaltungsaufgaben.

·        Mehrheitlich angenommen wurde schließlich eine Ausschussfeststellung, in der festgehalten wird, dass das neue Lehrerdienstrecht einer Evaluierung unterzogen und eine Arbeitszeitstudie erstellt werden soll.  

 

Der von Abgeordnetem Harald Walser (G) gestellte Vertagungsantrag erhielt zwar die Unterstützung von allen anderen Oppositionsparteien, er blieb aber infolge der Ablehnung durch SPÖ und ÖVP in der Minderheit.

 

Die Anträge der Grünen und der NEOS erhielten nicht die erforderliche Mehrheit und wurden somit abgelehnt.

 

 

Anwesende ExpertInnen und Regierungsmitglieder

 

Den Abgeordneten standen folgende Experten zur Verfügung:

·        Paul Kimberger (Vorsitzender der Lehrergewerkschaft)

·        Hermann Helm (Amtsführende Präsident des Landesschulrats für Niederösterreich)

·        Reinhart Sellner (unabhängigen GewerkschafterInnen im Öffentlichen Dienst)

·        Andrea Weilguny (Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur)

 

Seitens der Bundesregierung nahm an der Sitzung Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek teil.

 

 

Kernpunkte des neuen Dienstrechts

 

Kernpunkt der Gesetzesnovelle ist ein einheitliches Dienst- und Besoldungsschema für alle Landes- und BundeslehrerInnen. Das Einstiegsgehalt soll erhöht, die Gehaltskurve abgeflacht werden. Außerdem ist eine generell längere Unterrichts- und Betreuungspflicht an den Schulen geplant. Alle Lehrkräfte müssen bis spätestens 2029 ein Masterstudium absolviert haben. Bis dahin können auch Bachelor-AbsolventInnen unterrichten, wenn sie sich verpflichten, innerhalb von fünf Jahren den Master nachzumachen. Mehr QuereinsteigerInnen sollen mittels leichterer Anrechnung vorschulischer Dienstzeiten und der Möglichkeit einer berufsbegleitenden Pädagogikausbildung gewonnen werden.

 

Ungeachtet des Schultyps sieht das neue Dienstrecht 24 Wochenstunden Unterrichts- bzw. Betreuungspflicht an der Schule für alle vollbeschäftigten Lehrkräfte vor. Zwei Stunden davon sollen möglichst der Beratung von SchülerInnen und Eltern gewidmet werden; für Klassenvorstände, KustodInnen und MentorInnen sowie für die Tätigkeit als BeratungslehrerInnen gibt von vornherein bis zu zwei Abschlagstunden. In Abänderung der Regierungsvorlage gilt diese Reduktion von zwei Stunden nun auch für LehrerInnen in der Sekundarstufe 2, die Schularbeitsfächer unterrichten (das sind vor allem jene der AHS-Oberstufe und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen - BMHS). Ihnen wird die Zeit für die Korrektur der Arbeiten angerechnet. Damit sinkt dann aber auch die Fächerzulage für diese Gegenstände von 36 € auf 30 € pro Stunde. Wer an einer AHS oder BMHS auch andere Fächer unterrichtet, dessen Lehrverpflichtung sinkt anteilsmäßig. VolksschulleherInnen, die an den vierten Klassen unterrichten, erhalten keine Fächerzulage.

 

In der Regierungsvorlage ist weiters vorgesehen, LehrerInnen aus dienstlichen Gründen vorübergehend auch den Unterricht in anderen als ihren eigenen Fächern übertragen zu können. Temporärer Einsatz in anderen Schulen ist ebenfalls möglich. Diese Passage wurde durch den Abänderungsantrag insofern eingeschränkt, als der Einsatz außerhalb der eigenen Lehrbefähigung bzw. im Rahmen einer Mitverwendung ab einer Dauer von mehr als einem Semester bzw. einem Schuljahr der Zustimmung der betreffenden Lehrperson bedarf.

 

Das Einstiegsgehalt für JunglehrerInnen soll auf € 2.420 brutto erhöht, die Gehaltkurve bis € 4.330 brutto am Ende der Karriere abgeflacht werden. Für Fächer, die viel Vor- und Nachbereitungszeit beanspruchen - etwa Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen-, sind zusätzliche Vergütungen vorgesehen. Als Anreiz für QuereinsteigerInnen in den Lehrberuf wird mit der Novelle die Anrechnung außerschulischer Praxiszeiten erleichtert.

 

Anstelle des Unterrichtspraktikums ist für BerufseinsteigerInnen eine einjährige "Induktionsphase" im vollen Dienstverhältnis an Schulen geplant. Erfahrene KollegInnen sollen den neuen LehrerInnen dabei den Praxiseinstieg erleichtern, spezielle Lehrveranstaltungen für die JungpädagogInnen sind zusätzlich als theoretische Grundlage an Universitäten oder Pädagogischen Fachhochschulen zu besuchen. Alle Lehrkräfte müssen laut Regierungsplan künftig die unterrichtsfreie Zeit für ihre berufliche Weiterbildung nutzen.

 

Die angestrebten Änderungen werden all jene Bundes- und LandeslehrerInnen betreffen, die unabhängig von der Schulform ihren Dienst ab dem Schuljahr 2019/20 antreten. Freiwillig wählbar ist das novellierte Dienstrecht ab 2014/15, außerdem besteht bis 2018/19 für BerufseinsteigerInnen eine Wahlmöglichkeit zwischen altem und neuem Dienstrecht. Die Pragmatisierung von Lehrkräften soll fallen.

 

 

Angenommene Anträge

 

Die Abgeordneten Otto Pendl (S) und Wolfgang Gerstl (V) richteten in Form von vier Entschließungsanträgen und einer Ausschussfeststellung jedoch noch weitere Wünsche an die Regierung, um für die Umsetzung des neuen Dienstrechts mit der erhofften Qualitätssteigerung ein entsprechendes Umfeld zu schaffen.

 

So unterstreichen SPÖ und ÖVP- bei der Abstimmung  mit Unterstützung der FPÖ -, dass die Qualität von Schule primär von inneren Faktoren, vor allem von der Qualität, der Motivation und dem Engagement der Lehrkräfte abhängt. Die vielfältigen Zielsetzungen und Aufgaben erforderten gemeinsam mit den vielfältigen Begabungen, Wünschen, Vorstellungen und Interessen der Kinder, Jugendlichen und deren Eltern eine starke Individualisierung und Differenzierung im Unterrichtsangebot, heißt es im Antrag zur inneren Schulreform. Daher soll bei allen Reformprojekten darauf Bedacht genommen werden. Der Schwerpunkt der Innovation soll den Abgeordneten zufolge auf die inhaltliche Weiterentwicklung gelegt werden.

 

Die Abgeordneten sind sich aber auch dessen bewusst, dass den Schulen immer mehr gesellschaftliche Aufgaben übertragen werden, deren Lösung nicht primär die Kernaufgabe der PädagogInnen ist. Die LehrerInnen sehen sich zunehmend mit auffälligem Verhalten, Essstörungen, Problemen im Elternhaus oder Drogenmissbrauch konfrontiert. Zur Bewältigung dieser Herausforderung brauchen sie Unterstützung, etwa durch PsychologInnen, SchulärztInnen sowie SozialarbeiterInnen. Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden daher aufgefordert, Modelle vorzulegen, die im Sinne einer besseren Bewältigung psychologischer, gesundheitlicher und sozialer Herausforderungen einen Ausbau der Unterstützungssysteme für die Schulen forcieren. Dem schlossen sich alle Ausschussmitglieder einhellig an.

 

Auch zu den Arbeitsbedingungen für die LehrerInnen fassten die Ausschussmitglieder einen einstimmigen Beschluss. Demnach werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Ländern ersucht, im Zuge von Schulumbauten und Neubauten sicherzustellen, dass auf Basis der Arbeitsstättenverordnung gemeinsam mit der Gewerkschaft eine Überprüfung der Arbeitsplatzsituation von LehrerInnen an allen Schulen erfolgt und erforderlichenfalls zeitgemäße Adaptierungen zur Schaffung von adäquaten Arbeitsplätzen vorgenommen werden.

 

Ferner sollen die Lehrkräfte von Verwaltungsaufgaben entlastet werden. Demzufolge werden die zuständigen Stellen aufgefordert zu prüfen, welche Verwaltungsaufgaben an nichtpädagogisches Personal übertragen werden können. Darüber soll dem Nationalrat berichte werden. Auch dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

In einer von SPÖ, ÖVP und NEOS mehrheitlich angenommenen Ausschussfeststellung wird festgelegt, das neue LehrerInnendienstrecht einer Evaluierung zu unterziehen. Darin soll auch eine LehrerInnen-Arbeitszeitstudie der neu eintretenden LehrerInnen im neuen Dienstrecht enthalten sein, welche mit dem Schuljahr 2015/2016 eingeleitet und im Kalenderjahr 2018 fertiggestellt sein soll. 

 

 

Abgelehnte Anträge der Opposition

 

Die Grünen (Abgeordneter Harald Walser) hatten bereits im Vorfeld ihre Kritik an der neuen Arbeitszeitregelung mit einem eigenen Gesetzesantrag (57/A) untermauert, der ebenfalls auf der Tagesordnung des heutigen Ausschusses (TOP 2) stand. Es sei realitätsfern, die Wochenarbeitszeit an Schulen genau festzulegen, heißt es darin. Notwendig für einen modernen Unterricht wäre ein Jahresarbeitszeitmodell, das ausreichend Freiraum für Projekte und neue Unterrichtsformen biete. Diese Initiative fand aber keine Unterstützung von SPÖ und ÖVP und damit auch keine Mehrheit.

 

Gemeinsam mit den NEOS legten die Grünen (Abgeordnete Harald Walser-G und Matthias Strolz-NEOS; eingebracht im Ausschuss von Abgeordneter Angelika Rosa Mlinar) im Ausschuss einen weiteren Abänderungsantrag vor, der auf die Einführung des Jahresarbeitszeitmodells abzielt. Sie bemängeln auch, die Zulagenregelung ignoriere den Umstand, dass Vorbereitung, Nachbereitung und Korrektur Zeit in Anspruch nehmen, die nicht durch Geldleistungen aufgewogen werden kann, ohne dass die Qualität des Unterrichts leidet. Auch bevorzuge das Zulagensystem LehrerInnen der Sekundarstufe 1 und 2 und diskriminiere LehrerInnen in Volks- und Sonderschulen. Dieser Antrag wurde nur von den Grünen, den NEOS und dem Team Stronach unterstützt und blieb somit in der Minderheit

 

Ebenso wenig drangen die NEOS mit ihrem Abänderungs- und Zusatzantrag durch, an den zweisprachigen Schulen die zweisprachige Qualifikation der LehrerInnen zwingend vorzuschreiben. Er wurde von SPÖ, ÖVP und FPÖ ebenso abgelehnt wie ihr Antrag zur Änderung des Privatschulgesetzes. Darin drängen die NEOS darauf, die Privatschulen der Volksgruppen mit jenen der katholischen Privatschulen rechtlich gleichzustellen.

 

 

Stellungnahmen der ExpertInnen

 

Zunächst kamen im Ausschuss die ExpertInnen zu Wort, wobei deren Kritik am neuen LehrerInnendienstrecht überwog. Lediglich die Vertreterin des Unterrichtsministeriums sah darin eine positive Weiterentwicklung.

 

Landesschulratspräsident Hermann Helm stellte eingangs fest, in der Schule gehe es um mehr, als um den Unterricht. Er hält es daher für wenig zielführend, im Dienstrecht von einer Unterrichtszeit auszugehen, die das Unterrichtspensum von LehrerInnen in Unterrichtsstunden anzeigt. Er präferiere daher ein Jahresarbeitszeitmodell, wodurch die Arbeit der LehrerInnen besser sichtbar gemacht werden könnte. Helm zeigte sich auch überzeugt davon, dass ein solcher Berechnungsmodus die Motivation der LehrerInnen heben und auch den hohen Beschäftigungsgrad sicherstellen würde. Das Modell hätte auch den Vorteil, dass die Entscheidungsbefugnisse der Schule erweitert werden könnten und auch die Möglichkeit bestünde, die pädagogische Flexibilität zu erhöhen. Es böte ferner die Grundlage, besser auf Belastungen seitens der LehrerInnen reagieren zu können.

Große Sorgen machte sich der Landesschulratspräsident, dass die Motivation der LehrerInnen sinken könne, und fügte hinzu, die Unterrichtsqualität hänge stark von der Motivation der LehrerInnen sowie von organisatorischen Fragen wie der Gestaltung des Tagesablaufs ab. Eine Qualitätsverbesserung durch den vorliegenden Dienstrechtsentwurf konnte er nicht erkennen, da die Entscheidungsprozesse in alter Tradition zentral erfolgen und die Schulen über zu wenig Autonomie verfügen. Man könnte den Schulen viel mehr Vertrauen entgegen bringen, appellierte er und sprach dabei als Beispiele das Budget für Fortbildung und die Entscheidung über den Tagesablauf sowie den Lernrhythmus an. Abschließend ersuchte er, bei der Wochenlehrverpflichtung vor allem auch an die kleineren Schulen im ländlichen Raum zu denken.

 

Die Missstimmung an den Schulen sei groß, das neue Dienstrecht bringe viele Ungerechtigkeiten und sei wenig hilfreich für die Schulen. So fasste der Lehrergewerkschafter Paul Kimberger seine Stellungnahme zusammen. Er anerkannte zwar die Schritte, die der Ausschuss heute setzt, dennoch reichen sie seiner Meinung nach nicht aus, um ein attraktives und modernes Dienstrecht zu schaffen. Sie reichen auch nicht aus, um die Beschlusslage der Gewerkschaft zu ändern, fügte er hinzu, da wesentliche Qualitätsfragen nicht geklärt seien.

Vehement verteidigte er das Vorgehen der Gewerkschaft, die für eine adäquate Ausbildung gekämpft habe und ein Downgrading für LehrerInnen verhindern wollte. Kimberger warf der Regierungsseite vor, Eckpunkte präsentiert zu haben, über die man nicht verhandeln wollte. Die Gewerkschaft habe gehofft, Verbesserungen durchzubringen, insbesondere was die Qualität betrifft, sei aber nicht durchgekommen. Er kritisierte in diesem Zusammenhang zunächst die Tatsache, dass die Regierung keine wissenschaftliche Arbeitszeitstudie für eine sachliche und zielorientierte Diskussion zur Lehrerarbeitszeit vorgelegt hat. Die Gewerkschaft hätte auf einer solchen Basis ein eigenes Modell zu einer Jahresarbeitszeit vorgelegt. Er bedauerte daher, dass die Regierungsseite eine klare Aufgabenbeschreibung auf der Grundlage einer Arbeitszeitstudie von Anfang an kategorisch abgelehnt hat.

Außerdem fehle an den Schulen ausreichendes Supportpersonal. Der Entschließungsantrag sei zwar positiv, aber das hätte man besser planen und erreichen können, dass sich die LehrerInnen auf das Wesentliche konzentrieren können. Der Gewerkschaft gehe es um eine faire Bezahlung, unterstrich Kimberger, Quereinsteiger könnten beispielsweise aber die Vorteile der neuen Gehaltskurve nicht lukrieren. Unverständlich für ihn bleibt auch, dass die VolksschullehrerInnen bei der Fächervergütung ausgeschlossen bleiben. Die masterwertige Ausbildung sei von der Gewerkschaft immer voll unterstützt worden, sagte er.

Alles in allem müsse man das als ein Gesamtpaket begreifen, das beste Rahmenbedingungen schaffen sollte. Sein Resümee dazu falle jedoch negativ aus. Er sah es auch für den Rechtsstaat und den Parlamentarismus als bedenklich an, dass die zahlreichen negativen Stellungnahmen nicht beachtet wurden.

 

Reinhart Sellner von den unabhängigen GewerkschafterInnen im Öffentlichen Dienst schloss sich großteils seinen Vorrednern an und appellierte, dass Gesetz nicht heute in dieser Form zu beschließen, sondern der neuen Regierung die Möglichkeit zu bieten, ein neues Dienstrecht auszuverhandeln. Schließlich handle es sich bei diesem Dienstrecht um einen Kollektivvertrag, der den Anforderungen, die von Gesellschaft, Arbeitswelt und Demokratie an die Schule gestellt werden, Rechnung tragen soll. Eine wissenschaftlich fundierte Weiterentwicklung finde sich im gegenständlichen Entwurf jedoch nicht, bemängelte er und wertete diesen als einen Rückgriff auf ein Modell des vorigen Jahrhunderts.

Auch Sellner machte sich für ein Jahresarbeitszeitmodell stark und lehnte vehement das Zulagensystem ab. Man brauche ein schulreformorientiertes Dienstrecht, das auch die Arbeitsbelastung der LehrerInnen berücksichtigt und zudem realitätstauglich, zukunftsorientiert und menschenfreundlich ist, betonte er. Die LehrerInnen hätten Anspruch darauf, für ihre gesellschaftlich so wichtige Arbeit einen gerechten Lohn zu bekommen. Sellner glaubte, dass der Entwurf vom Spargedanken getragen ist.

So wie es jetzt aussehe, werden die LehrerInnen in Zukunft noch weniger Zeit für die SchülerInnen haben, weil sie noch mehr SchülerInnen betreuen müssten, warnte er. Vor allem befürchtet er eine Überforderung von jungen LehrerInnen, da sie bereits in der Induktionsphase voll unterrichten müssen. Insgesamt kritisierte er die Geringschätzung der PädagogInnen und ihres Berufs in der Öffentlichkeit. 

 

Seitens des Unterrichtsministeriums brachte Angela Weilguny fünf Argumente in die Diskussion ein, die ihrer Meinung nach für das neue Dienst- und Besoldungsrecht sprechen. Sie erinnerte zunächst an das im Sommer 2013 beschlossene Bundesrahmengesetz für eine neue Ausbildung der PädagogInnen, das für alle neuen LehrerInnen einen Masterabschluss vorsieht. Neue Lehramtsstudien mit hoher akademischer Qualifizierung und ausreichender Praxiserfahrung würden ebenso zu einem erfolgreichen Berufseinstieg führen wie die Begleitung von JunglehrerInnen durch erfahrene Lehrkräfte. Weilguny wies auch auf die attraktiven Einstiegsgehälter zwischen 2.400 und 2.900 € hin und erwähnte in diesem Zusammenhang auch die neue Einkommenskurve und die Möglichkeit der Anrechnung von Berufsjahren für QuereinsteigerInnen. Man wolle auch mehr Mobilität für die LehrerInnen für die Berufslaufbahn, erläuterte sie und unterstrich das Bemühen, Grundlagen dafür zu schaffen, dass sich die LehrerInnen auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können. Dazu gehöre auch die Entlastung der Lehrkräfte von Verwaltungsaufgaben durch die Anstellung von Verwaltungspersonal und zusätzlichem Unterstützungspersonal für Schulstandorte mit schwierigem sozioökonomischem Hintergrund. Das alles werde im neuen Dienstrecht berücksichtigt, führte sie aus.

Den Befürwortern eines Jahresarbeitszeitmodells hielt sie entgegen, dass auch der Regierungsvorlage ein Gesamtarbeitszeitmodell zugrunde liege. Die Wochenstunden für LehrerInnen stellten lediglich eine Präzisierung für diesen Berufsstand dar und seien als ein Modell anzusehen, um die "Bewirtschaftung" von zwei Dienstrechtssystemen berechnen zu können. Das Ganze sei als eine Maßeinheit zu verstehen. Grundsätzlich sei aber die Gesamtjahresarbeitsleistung abgebildet. Dass eine Unterrichtsstunde 50 Minuten dauern soll, sei im Dienstrecht nicht festgelegt, betonte Weilguny, es sei auch ein geblockter Unterricht möglich.

 

 

Stellungnahmen der Abgeordneten

 

FPÖ Bildungssprecher Walter Rosenkranz bezog sich auf die geäußerte Kritik der Experten und zeigte wie auch Harald Walser von den Grünen kein Verständnis für die große Eile, das Dienstrecht noch im heutigen Ausschuss zu beschließen. Den SPÖ und ÖVP Abgeordneten warf er mangelndes Selbstbewusstsein vor.

 

Die Argumente von Angela Weilguny konnte er nicht nachvollziehen, da die meisten kein neues Dienstrecht erfordert hätten. Für das neue Gehaltsschema hätte man ein solches nicht gebraucht. Außerdem gelte es, die Rahmenbedingungen zu verbessern, und die gingen weit über das Dienstrecht hinaus, meinte Rosenkranz. Die von der Regierung vorgelegten Entschließungsanträge stellen seines Erachtens nur Placebos dar, der Faktor Qualität ist in seinen Augen in keiner Weise berücksichtigt, zumal für die Individualisierung des Unterrichts keine Zeit bleiben wird. Was man brauche, seien bessere Rahmenbedingungen und zusätzliche Ressourcen, von den SchulpsychologInnen bis hin zur Frage der gesunden Ernährung. Was aber hier geboten werde, sei effektiv zu wenig.

 

Seine Auffassung, dass bei den Kindern gespart werde, wurde auch von der Grün-Abgeordneten Gabriela Moser geteilt. Auch wenn zusätzliche Übergangskosten anfallen, ist ihr zufolge das politische Ziel klar zu erkennen, das System langfristig billiger zu machen. Jedenfalls werde dem Staat die Lebensarbeitszeit der LehrerInnen billiger kommen, warf sie der anwesenden Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek vor. Ein Qualitätssprung ist für sie nicht erkennbar. Moser bezog sich dabei auf die Möglichkeit der fächerfremden Verwendung und die Tatsache, dass junge LehrerInnen sofort eine volle Lehrverpflichtung übernehmen müssen. Ihr fehlen im Dienstrecht auch Handhaben, um schwarze Schafe in einen anderen Berufsbereich bringen zu können.

Wie ihr Klubkollege Harald Walser drängte sie auf die Einführung eines Jahresarbeitszeitmodells. Walser sprach in diesem Zusammenhang von Erbsenzählerei.

 

Im Gegensatz zu der von der Opposition vorgebrachten Kritik, verteidigten die Abgeordneten der beiden Regierungsparteien die Vorlage. SPÖ-Abgeordneter Elmar Mayer räumte die Schwierigkeiten ein, unterschiedliche Systeme in gerechter Weise in ein Modell zu bringen. Deshalb solle das Dienstrecht auch evaluiert und eine Arbeitszeitstudie erstellt werden. Die Einführung des Jahresarbeitszeitmodells hält er zum jetzigen Zeitpunkt als verfrüht, er schloss aber nicht aus, dass es einmal dazu kommen werde. Die 50 Minuten Einheiten an den Schulen seien längst überholt, sagte Mayer, der sich eine diesbezügliche Weiterentwicklung auch aufgrund einer größeren Schulautonomie erwartet.

 

Ähnlich äußerte sich der ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl zum Jahresarbeitszeitmodell. Alles in allem zeigte er sich mit dem Ergebnis jedoch zufrieden und betonte, man sei bemüht gewesen, die größten Kritikpunkte auszuräumen. Vor allem habe man klar gemacht, dass die Masterausbildung Vorrang hat. Er begrüßte auch die neue Gehaltskurve und unterstützte die vorliegenden Entschließungsanträge, die über das Dienstrecht hinausgehen und damit zeigten, dass man an mehreren Rädern drehen muss. Gerstl betonte auch die Wichtigkeit der Sozialpartnerschaft und bekräftigte, dass man diesen Weg nicht verlassen werde.

 

Positive Wortmeldungen kamen von den Abgeordneten der SPÖ Johannes Jarolim und Erwin Preiner. Jarolim unterstrich vor allem die hohe Qualität bei der Ausbildung und Preiner erinnerte an die Reformschritte der letzten Jahre.

 

 

Stellungnahme von Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek

 

Als eine maßvolle Änderung bezeichnete die zuständige Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek das neue Dienstrecht. Die jungen KollegInnen würden nicht um Unklaren gelassen, was sie in fünf Jahren erwartet, sagte sie. Das Dienstrecht sei sowohl für das differenzierte Schulsystem, als auch für eine Gesamtschule brauchbar. Vehement wehrte sich die Ministerin gegen den Vorwurf des Spargedankens. Der Gesetzesentwurf stelle vielmehr ein Reformpaket dar, das attraktivere Einstiegsgehälter bietet als in der Privatwirtschaft. Auch die Lebensverdienstsumme bleibe mit der Einrechnung des Abzinsungsfaktors gleich, unterstrich sie. Außerdem werde den Schulen mehr Supportpersonal zur Verfügung gestellt.

 

Den Vorwürfen der Gewerkschaft hielt sie entgegen, dass man rund 20 Änderungswünsche berücksichtigt habe und damit der Arbeitnehmervertretung entgegengekommen sei.