2/BI XXV. GP
Neuverteilung gem. § 21 Abs. 1a GOG-NR am 29.10.2013
Eingebracht am
08.06.2009 als 8/BI XXIV. GP
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bürgerinitiative
Bürgerinitiative betreffend Finanzielle Gleichstellung der Schulen in freier Trägerschaft mit den konfessionellen Privatschulen. GLEICHHEIT FÜR ALLE SCHULKINDER! |
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Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen: Das Privatschulgesetz fällt in die Kompetenz des Bundes (Art 14 B-VG). |
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ANLIEGEN: Der Nationalrat wird
ersucht, Schulen in freier Trägerschaft
mit konfessionellen Privatschulen hinsichtlich der finanziellen In Österreich existieren heute drei Formen der Schulträgerschaft: • die öffentlichen Schulen • die konfessionellen Privatschulen • die Schulen in freier Trägerschaft (Alternativschulen, Montessorischulen, Waldorfschulen) Trotz
Öffentlichkeitsrecht
und damit verbundener staatlicher Anerkennung der Lern- und Lehrinhalte sowie
zahlreicher
Um die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft
langfristig abzusichern und alternative Schulangebote allen Schülerinnen |
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Erstunterzeichner/in |
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Name |
Anschrift |
Geb.Datum |
Datum der Unterzeichnung |
eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde |
LÖFFLER Alexandra |
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Unterstützungserklärungen:
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Name |
Anschrift |
Geb.Datum |
Datum der Unterstützung |
Unterschrift |
LUKAS |
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KOGARD Markus |
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STEURER Dorothea |
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DOPPLER |
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