3/BI XXV. GP
Neuverteilung gem. § 21 Abs. 1a GOG-NR am 29.10.2013
Eingebracht am 02.07.2009 als 12/BI
XXIV. GP
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bürgerinitiative
BÜRGER/INNENINITIATIVE betreffend
„Wir wollen
mitbestimmen" - BürgerInnenInitiative für mehr SchülerInnenmitbestimmung
und Schuldemokratie
Erstunterzeichner
Name |
Anschrift |
Geb. Datum |
Datum der |
eingetragen in |
Igor MITSCHKA |
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U n t e r s c h r i f t
Unterstützungserklärungen: 16-18 Jahre
Name |
Anschrift |
Geb. Datum |
Datum
der |
Unterschrift |
Stephanie Koppensteiner |
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Anna Aigner |
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Katharina Roth |
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Vincent Beyerle |
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Timo Bogata |
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BürgerInneninitiative
eingebracht am 02. Juli 2009
BÜRGER/INNENINITIATIVE betreffend
„Wir wollen
mitbestimmen" - BürgerInneninitiative für mehr SchülerInnenmitbestimmung
und Schuldemokratie
Seitens der
EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in
folgender Hinsicht angenommen:
Die
Umsetzung der folgenden Forderungen erfordert eine Änderung des
Schulunterrichtsgesetzes
und ist daher Bundeskompetenz
ANLIEGEN:
Der Nationalrat wird ersucht,
die
Forderungen des überparteilichen SchülerInnenvereins
„Coole
Schule" für die
Schülerinnen und Schüler Österreichs
umzusetzen:
1. Wahl von
SchülerInnenvertreterInnen in allen Schulen und durch alle
SchülerInnen
-) KlassensprecherInnen verpflichtend in der
Volksschule und den Grundstufen der Sonderschule
-) SchulsprecherInnen (ein Schulsprecher/eine Schulsprecherin und zwei
StellvertreterInnen)
verpflichtend in der Volks-, Haupt- und in der nach dem Lehrplan der Hauptschule
geführten
Sonderschule (in Hauptschule und Sonderschule ersetzen diese die bisherigen „VertreterInnen
der
KlassensprecherInnen", die lediglich
von den KlassensprecherInnen und nicht von allen SchülerInnen
gewählt werden)
-) Wahl der SchulsprecherInnen durch alle SchülerInnen
einer Schule (aktives und passives
Wahlrecht) - in der AHS daher auch aktives und passives Wahlrecht für
die UnterstufenschülerInnen
(dafür keine „VertreterInnen der KlassensprecherInnen der
Unterstufe" = UnterstufensprecherInnen)
-) Aktives Wahlrecht bei der Wahl der Landes- und BundesschülerInnenvertretung
für alle
SchulsprecherInnen; passives Wahlrecht für alle SchulsprecherInnen ab inklusive der fünften
Schulstufe
2. Einführung eines Klassenrats in allen Schulklassen
-) Verpflichtender Klassenrat in allen Schulklassen
(im Schulunterrichtsgesetz verankert)
-) Der Klassenrat wird in jedem
Unterrichtsfach vom jeweiligen Fachlehrer/der jeweiligen Fachlehrerin
mehrmals pro Semester durchgeführt (mindestens einmal am Beginn für
die Semesterplanung und
einmal am Ende für anonymes Feedback). In der Volksschule findet
alle drei oder vier Wochen ein
Klassenrat für alle Fächer gemeinsam statt.
Beim Klassenrat gestalten die SchülerInnen
den Erweiterungsstoff des Lehrplans für das Semester
und bestimmen die Unterrichtsmethoden mit. Der jeweilige Lehrer/die jeweilige
Lehrerin sollte sich
diesbezüglich mit den SchülerInnen auf einen gemeinsamen
Beschluss einigen. Wenn keine Einigung
erzielt wird, gibt es eine anonyme
Abstimmung, in der der Lehrer/die Lehrerin und jeder Schüler/jede
Schülerin je eine Stimme besitzen. Die Ergebnisse des
Klassenrats sind vom Lehrer/von der Lehrerin
umzusetzen. Die Umsetzung wird am
Semesterende mittels des eingeholten Feedbacks überprüft und
die Ergebnisse mit dem jeweiligen
Lehrer/der jeweiligen Lehrerin besprochen. Bei mehreren
schlechten Ergebnissen in Folge sind entsprechende Maßnahmen zur
Verbesserung des Unterrichts
zu setzen (z.B. Fortbildungen bis hin zu Disziplinierungsmaßnahmen
für die Lehrkraft).
3. Einführung eines Schulparlaments in allen Schulen
-) Schulparlament in allen
Schulen, das den Schulgemeinschaftsausschuss und das Schulforum
ersetzt (im Schulunterrichtsgesetz
verankert)
-) Das
Schulparlament setzt sich aus allen KlassensprecherInnen einer Schule und einer
gleich hohen
Anzahl der LehrerInnen- und der
ElternvertreterInnen zusammen. Das Schulparlament übernimmt die
Aufgaben, Mitbestimmungsrechte und Kompetenzen der jetzigen Gremien (SGA bzw.
Schulforum).
Für jeden Beschluss ist insgesamt eine Zweidrittel-Mehrheit
notwendig, darunter eine Zweidrittel-
Mehrheit unter den KlassensprecherInnen.
Den Vorsitz im Schulparlament führen im Rotationsprinzip
abwechselnd der Schulleiter bzw. die
Schulleiterin und die VertreterInnen der SchulpartnerInnen. Im
Schulparlament sind alle SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen teilnahme- und
redeberechtigt
(stimmberechtigt sind nur die
VertreterInnen). Die SchulsprecherInnen sind im Schulparlament mit
beratender Stimme vertreten.
-) Beim Klassenforum in den
Pflichtschulen sind neben dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin und
den Erziehungsberechtigten auch alle SchülerInnen der Klasse teilnahme-, rede-
und stimmberechtigt
Wir bringen
als erste Kinder und Jugendliche in der österreichischen
Geschichte diese
BürgerInneninitiative
ein, um ein Zeichen für mehr SchülerInnenmitbestimmung
und eine
demokratischere
Schule zu setzen; für eine Schule, in der ALLE SchülerInnen,
unabhängig von
ihrem Alter, mitbestimmen können.
Durch die
Umsetzung unserer Forderungen ist der erste Schritt für eine
erfolgreiche
Schule
getan, in der Demokratie und soziales Lernen gelernt und gelebt werden, wir
SchülerInnen motiviert sind und uns wohl fühlen; und in
der alle SchülerInnen ihre
individuellen
Talente und Interessen besser entfalten und ausleben können.
Gerade anlässlich des gesenkten Wahlalters auf 16 Jahre ist das
Lernen von
Demokratie in der Schule besonders wichtig. Wir sind überzeugt,
dass wir SchülerInnen
Demokratie nur dann lernen können, wenn wir sie leben dürfen.
Wir
fordern daher den Österreichischen Nationalrat auf, unsere
Forderungen ernst zu
nehmen
und gemeinsam mit uns umzusetzen. Die Einladung zur Zusammenarbeit richtet
sich
nach wie vor an alle Parteien. Wir würden uns freuen, wenn sie auch von
allen in
Anspruch
genommen wird.
Der
überparteiliche
SchülerInnenverein „Coole Schule" (www.cooleschule.at)
und
UnterstützerInnen