8/BI XXV. GP
Neuverteilung gem. § 21 Abs. 1a GOG-NR am 29.10.2013
Eingebracht am 25.03.2011 als 29/BI
XXIV. GP
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bürgerinitiative
KR Bgm. Anton Pfeifer
Dammgasse 2
3492 Etsdorf am Kamp
Etsdorf, am 25. März 2011
An die
Präsidentin des
Nationalrates
Mag.a
Barbara Prammer
Dr. Karl-Renner-Ring
3
1017 Wien
Sehr geehrte Präsidentin des Nationalrates!
Sehr geehrte Damen und Herren der Parlamentsdirektion!
In der Anlage übermittle ich Ihnen hiermit eine Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend der "Erhaltung der Hausapotheke der Landarztstelle in der Marktgemeinde Grafenegg zur Sicherung der ärztlichen Nahversorgung" mit 2183 Unterstützungserklärungen und ersuche den Nationalrat die betreffende Bürgerinitiative in Verhandlung zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Erstunterzeichner
Anlagen: Beschreibung des Anliegens
2183 Original - Unterstützungserklärungen
In
der Marktgemeinde Grafenegg sind die Menschen auf Hausbesuche des Landarztes,
welcher Medikamente
mitführen darf, angewiesen. Auch der
Weg von der Arztpraxis
zur öffentlichen Apotheke, welche im
Falle der Marktgemeinde Grafenegg 5,52
Straßenkilometer von der Arztordination
in 3485 Haitzendorf, Kirchenplatz 7 entfernt, in
der Nachbargemeinde 3493 Hadersdorf, Landsknechtplatz 1 gelegen ist, ist für die
Patienten unzumutbar. Sowohl junge Familien,
welche meist nur über ein Auto
verfügen, dass von einem Elternteil zur
Erreichung des Arbeitsplatzes gebraucht wird
und daher für dringende
Arztbesuche mit Kindern nur sporadisch zur Verfügung steht,
als auch betagte Patienten,
die nicht ausreichend mobil sind, haben keine Möglichkeit
die Apotheke in Hadersdorf zu erreichen.
Der
Hausapotheken-führende Arzt für Allgemeinmedizin Dr. Josef Knapp in der
Markgemeinde Grafenegg wird in absehbarer Zeit in Pension gehen. Es besteht
keine Bereitschaft eines Arztes für
Allgemeinmedizin, die gut eingeführte Landarzt-
Ordinationen ohne Hausapotheke zu übernehmen.
Daher fordern
wir den Nationalrat auf, Maßnahmen zur Sicherung der
medizinischen Patientennahversorgung in der Marktgemeinde Grafenegg zu
setzen und den Gebietsschutz für Apotheken aufzuheben!
Erstunterzeichner:
Name |
Anschrift |
Geb. Datum |
Datum d. Unter- |
Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde |
ANTON PFEIFER |
|
|
20.12.2010 |
GRAFENEGG |
Unterschrift: |
|
Bitte
unterstützen sie die Bürgerinitiative
betreffend der Erhaltung der Hausapotheke der
Landarztstelle in der
Marktgemeinde Grafenegg mit ihrer Unterschrift.
Unterschriftsberechtigt sind alle österreichischen
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger,
die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die angegebenen persönlichen Daten werden
nur zur Vorlage an den Nationalrat
verwendet.
BÜRGERINITIATIVE
der
Marktgemeinde
GRAFENEGG
Bürgerinitiative
betreffend der Erhaltung der Hausapotheke der |
Seitens der Einbringer wird das Vorliegen der Bundeskompetenz in
folgender |
Gemäß § 28
Apothekengesetz erfolgt die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in
Gemeinden, in denen nur ein einziger Kassenvertragsarzt für
Allgemeinmedizin ordiniert,
in der Regel durch ärztliche Hausapotheken.
Eine
ärztliche
Hausapotheke kann einem Kassenvertragsarzt für
Allgemeinmedizin
bewilligt werden, wenn sich weder in der Gemeinde, in der er seinen Berufssitz
hat, noch
im Umkreis von sechs Straßenkilometern eine öffentliche
Apotheke befindet.
Anliegen: |
Landärzte mit
Hausapotheken sind für die ländliche Bevölkerung
unverzichtbar.
Der Wegfall
von Hausapotheken bei der Neubestellung eines
Kassenvertragsarztes auf Grund des Apotheken-Gebietschutzes macht die
Niederlassung für
Allgemeinmediziner in ländlichen Regionen
unattraktiv. Dadurch
ist eine adäquate, flächendeckende medizinische Versorgung der
Menschen im
ländlichen Raum nicht mehr gewährleistet. Der Gebietsschutz von Apotheken
ist
in der aktuellen Form nicht zeitgemäß und gefährdet die Sicherstellung der
ärztlichen Patientennahversorgung
am Land.