34/BI XXV. GP
Eingebracht am 11.12.2013
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möglich.
Bürgerinitiative
Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend
Dienstrechts-Novelle 2013 - pädagogischer Dienst
Aufschiebung der Beschlussfassung im Nationalrat
Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender
Hinsicht angenommen:
Die geplanten Gesetzesänderungen
Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer – Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden und das Unterrichtspraktikumsgesetz aufgehoben wird (Dienstrechts-Novelle 2013 Pädagogischer Dienst)
betreffen ausschließlich Bundesgesetze.
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 1151 BürgerInnen mit ihrer Unterschrift
unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat
vorliegen. )
ANLIEGEN:
Der Nationalrat wird ersucht ...
die mit der genannten Regierungsvorlage geplanten Änderungen im Lehrerdienstrecht vorerst nicht zu beschließen, sondern die Änderungsvorschläge und Kritiken, die bis dato von allen Schulpartnern vorgebracht worden sind, einzuarbeiten. Dies umfasst folgende Maßnahmen:
• Weitere Verhandlungen mit den Sozialpartnern und Interessensvertretern (Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter), wie es bewährte Tradition in Österreich ist
• Eingehende Befassung mit den zahlreichen eingebrachten Stellungsnahmen zum Ministerialentwurf
• Einbeziehung von Praktikern (d. h. tatsächlich unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern), um eine realistische Beurteilung der Auswirkungen der geplanten Änderungen auf das Schulleben zu ermöglichen
Insbesondere fordern wir:
· Nur masterwertig ausgebildete Pädagoglnnen sollen künftig unsere Kinder unterrichten.
• Die Arbeitsbelastung der LehrerInnen muss so gestaltet sein, dass eine individuelle Betreuung der SchülerInnen, die zu Recht von den Schulpartnern gefordert wird, überhaupt möglich ist.
• Maßnahmen zur Verbesserung des Unterrichtswesens müssen umfassend sein und dürfen sich nicht nur auf die Lehrerarbeitszeit beschränken. Änderungen im Lehrerdienstrecht können nur gemeinsam mit Begleitmaßnahmen sinnvoll eingeführt werden, z. B. mit der Bereitstellung von deutlich mehr „Supportpersonal˝, das bisher nur in Aussicht gestellt, aber nicht verwirklicht worden ist.
Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend
Dienstrechts-Novelle 2013 – pädagogischer Dienstag
Aufschiebung der Beschlussfassung im Nationalrat
Erstunterzeichner/in
Name Anschrift Geb.Datum Datum der Eintragen in die
Unterzeichnung Wählerevidenz der
Gemeinde
Mag. Clemens 6.12.2013
Pichler
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Unterschrift