34/BI XXV. GP

Eingebracht am 11.12.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

                Dienstrechts-Novelle 2013 - pädagogischer Dienst

                       Aufschiebung der Beschlussfassung im Nationalrat

  Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender

  Hinsicht angenommen:

Die geplanten Gesetzesänderungen

Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer – Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden und das Unterrichtspraktikumsgesetz aufgehoben wird (Dienstrechts-Novelle 2013  Pädagogischer Dienst)

betreffen ausschließlich Bundesgesetze.

 


 Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 1151 BürgerInnen mit ihrer Unterschrift   

 unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat     

 vorliegen. )

ANLIEGEN:

 

Der Nationalrat wird ersucht ...

die mit der genannten Regierungsvorlage geplanten Änderungen im Lehrerdienstrecht vorerst nicht zu beschließen, sondern die Änderungsvorschläge und Kritiken, die bis dato von allen Schulpartnern vorgebracht worden sind, einzuarbeiten. Dies umfasst folgende Maßnahmen:

      Weitere Verhandlungen mit den Sozialpartnern und Interessensvertretern (Lehrer-, Schüler­- und Elternvertreter), wie es bewährte Tradition in Österreich ist

      Eingehende Befassung mit den zahlreichen eingebrachten Stellungsnahmen zum Ministerialentwurf

      Einbeziehung von Praktikern (d. h. tatsächlich unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern), um eine realistische Beurteilung der Auswirkungen der geplanten Änderungen auf das Schulleben zu ermöglichen

Insbesondere fordern wir:

·     Nur masterwertig ausgebildete Pädagoglnnen sollen künftig unsere Kinder unterrichten.

      Die Arbeitsbelastung der LehrerInnen muss so gestaltet sein, dass eine individuelle Betreuung der SchülerInnen, die zu Recht von den Schulpartnern gefordert wird, überhaupt möglich ist.

      Maßnahmen zur Verbesserung des Unterrichtswesens müssen umfassend sein und dürfen sich nicht nur auf die Lehrerarbeitszeit beschränken. Änderungen im Lehrerdienstrecht können nur gemeinsam mit Begleitmaßnahmen sinnvoll eingeführt werden, z. B. mit der Bereitstellung von deutlich mehr „Supportpersonal˝, das bisher nur in Aussicht gestellt, aber nicht verwirklicht worden ist.

 

 

 


   Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

                   Dienstrechts-Novelle 2013 – pädagogischer Dienstag

 

                    Aufschiebung der Beschlussfassung im Nationalrat

 

   Erstunterzeichner/in

 


         Name               Anschrift         Geb.Datum      Datum der                   Eintragen in die

                                                                                         Unterzeichnung          Wählerevidenz der

                                                                                                  Gemeinde

 

 Mag. Clemens                                                           6.12.2013

      Pichler

 

 

                                                                                                     ……………………………………………………….

                                                                                                                Unterschrift